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Neue Ausbildungsverordnungen: Was Ausbilder jetzt wissen müssen

19 Ausbildungsverordnungen hat der Bund aktualisiert. Welche Bauberufe sind betroffen, welche Ausbildungsinhalte sind neu und ab wann gelten die neuen Regeln?

2 Min.06.06.2024, 16:27 Uhr
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Die neuen Ausbildungsverordnungen im Baugewerbe treten erst in Kraft, wenn das Ausbildungsjahr 2026 startet.
Die neuen Ausbildungsverordnungen im Baugewerbe treten erst in Kraft, wenn das Ausbildungsjahr 2026 startet. goodluz - stock.adobe.com
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Das Bundeswirtschaftsministerium (BMWK) hat gemeinsam mit dem Bundesbildungsministerium die „Verordnung zur Neuordnung der Ausbildung in der Bauwirtschaft“ erlassen. Damit werden insgesamt 19 Ausbildungsordnungen der Bauwirtschaft auf den neusten technischen Stand gebracht – mit aktualisierten qualitativen sowie nachhaltigkeitsbezogenen Standards in den Bereichen Ausbau, Hochbau und Tiefbau.

Welche Bauberufe sind betroffen?

Die Aktualisierung betrifft laut BMWK zum Beispiel Straßenbauer, Maurer und Estrichleger. Ebenfalls betroffen seien alle zweijährigen Facharbeiterinnen und Facharbeiter im Hoch-, Tief- und Ausbau.

Warum werden die Ausbildungsverordnungen geändert?

Durch dieEnergie- und Wärmewende sowie durch die Digitalisierung haben sich die Anforderungen an die Bauberufe in den letzten Jahren zunehmend verändert. Innovationen wie digitale Messungen, Building Information Modelling (BIM) oder Konzepte für smarte Gebäude haben Einzug erhalten.

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Mit der Verordnung will das BMWK nun das Bauen im Bestand sowie die ressourcenschonende Verwendung von Baustoffen in den Fokus nehmen. Das soll wesentlich zur Energieeffizienz und zum Klimaschutz beitragen, teilt das Ministerium mit.

Ein weiterer Grund sei der arbeitsschutz- und umweltgerechte Umgang mit Gefahrstoffen: Hier sei eine umfassende Neuordnung der Mindeststandards für die Ausbildung in allen Bauberufen erforderlich gewesen.

Was ist neu?

Mit der Verordnung wird ein „Nachhaltigkeits-Check“ mit Blick auf ökologische Auswirkungen von Baustoffen und Bauhilfsstoffen eingeführt. Durch die Prüfungsrelevanz dieser Inhalte erhalte das Thema in allen Berufen der Bauwirtschaft eine besondere Bedeutung.

Ab wann gelten die aktualisierten Ausbildungsverordnungen?

Die neuen Ausbildungsordnungen treten zum Start des neuen Ausbildungsjahres 2026 in Kraft. Damit will der Bund Ausbildungsbetrieben, Kammern, Berufsschulen, überbetrieblichen Bildungsstätten und weiteren Beteiligten ausreichend Zeit für die Vorbereitung lassen.

Durch die Neuordnung werden laut BMWK die 19 Berufe als eine „Berufefamilie“ mit zwei- und dreijährigen Berufen geregelt, bei der sich die einzelnen Ausbildungsordnungen aufeinander beziehen. Dadurch sollen die Auszubildenden ein ganzheitliches Verständnis für das gewerkeübergreifende Zusammenwirken am Bau und zwischen den Berufen erhalten.

Auszubildende, die ihre zweijährige Ausbildung erfolgreich abschließen, könnten direkt durchstarten und einen weiteren Abschluss in einem dreijährigen Ausbildungsberuf aufsatteln. Die Ergebnisse aus der Abschlussprüfung werden angerechnet, so das Ministerium.

Wer hat an der Verordnung mitgewirkt?

An der Verordnung haben nicht nur die Bundesministerien gearbeitet. Laut BMWK wurden sie auch von Verbänden und Gewerkschaften unterstützt. Das Bundesinstitut für Berufsbildung (BIBB) habe ebenfalls Impulse geliefert.

Den vollständigen Verordnungstext finden Sie hier im Bundesgesetzblatt.

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