Sicherung des Losgrundsatzes stärkt das Handwerk
Öffentliche Vergabeverfahren sollen vereinfacht und digitaler werden. Ein entsprechendes Gesetz wurde jetzt beschlossen. Das Handwerk begrüßt den Beschluss vor allem aus einem Grund.
Der Bundestag hat den Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Beschleunigung der Vergabe öffentlicher Aufträge angenommen. „Es ist ein für alle Seiten tragfähiger Kompromiss gelungen, der zwei zentrale Ziele miteinander verbindet: schnellere öffentliche Vergaben und eine weiterhin starke Beteiligung des Mittelstands durch die Sicherung des Losgrundsatzes“, sagt Holger Schwannecke, Generalsekretär des Zentralverbandes des Deutschen Handwerks (ZDH). Es werde ein ausgewogener Weg eingeschlagen, der Tempo bei öffentlichen Aufträgen ermöglicht und zugleich die starke Rolle von Handwerk und Mittelstand sichert. Schwannecke sieht die Verabschiedung des sogenannten Vergabebeschleunigungsgesetzes als „wichtiges Signal für das Handwerk und für die Leistungsfähigkeit unserer Wirtschaft insgesamt“.
Der ZDH-Generalsekretär unterstreicht die konstruktive Unterstützung durch die Mittelstandsbeauftragte der Bundesregierung, Gitta Connemann. Sie habe sich im gesamten Verfahren mit Nachdruck für die Belange des Handwerks und des Mittelstands eingesetzt.
Erhalt des Losgrundsatzes positiv für das Handwerk
Der beschlossene Kompromiss stelle sicher, dass Abweichungen vom Losgrundsatz gezielt auf große Infrastrukturvorhaben begrenzt bleiben, ohne den Mittelstand insgesamt strukturell zu benachteiligen. Die vorgesehenen Ausnahmen vom Losgrundsatz blieben eng begrenzt und werden zudem evaluiert, betont Schwannecke.
Der ZDH erwarte von den kommunalen Auftraggebern, dass sie die neuen Spielräume und Möglichkeiten der Gesamtvergabe verantwortungsvoll und mit Augenmaß nutzen. Laut Schwannecke müssten Abweichungen vom Losgrundsatz die Ausnahme bleiben. Denn die dringend notwendige Erneuerung der Infrastruktur werde nur gelingen, wenn das regionale Handwerk eng eingebunden ist.
Ziele des Vergabebeschleunigungsgesetzes

Laut Bundesregierung gehören zu den zentralen Zielen des Gesetzes auch „die Erhöhung der Wertgrenze für Direktaufträge des Bundes auf 50.000 Euro, die Reduzierung von Nachweis- und Dokumentationspflichten sowie die Beschleunigung von Nachprüfungsverfahren“. Zudem würden spezifische Maßnahmen für mittelständische Unternehmen und junge und innovative Unternehmen eingeführt, um deren Beteiligung an öffentlichen Ausschreibungen zu erleichtern. Die Änderungen betreffen laut Bundesregierung vor allem das Vergaberecht, insbesondere das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB), die Verordnung zur Vergabe öffentlicher Aufträge (VgV) und weiteren einschlägigen Regelwerken.

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