Recht

Neue EU-Bauproduktenverordnung: Was sich ab 2025 ändert

Am 7. Januar 2025 trat die neue EU-Bauproduktenverordnung in Kraft. Der Übergang von der alten auf die neue Regelung erfolgt gestaffelt.

2 Min.08.01.2025, 11:51 Uhr
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Die neue EU-Bauproduktenverordnung legt einen stärkeren Fokus auf Umwelt- und Nachhaltigkeitsaspekte, Produktsicherheit sowie die Kreislaufwirtschaft in der Baubranche.
Die neue EU-Bauproduktenverordnung legt einen stärkeren Fokus auf Umwelt- und Nachhaltigkeitsaspekte, Produktsicherheit sowie die Kreislaufwirtschaft in der Baubranche. juniart - stock.adobe.com
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Die neue EU-Bauproduktenverordnung wurde am 18. Dezember 2024 im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht und trat damit am 7. Januar 2025 in Kraft. Das teilt das Bundesbauministerium (BMWSB) mit. Die neue Verordnung sei Teil des sogenannten europäischen „Green Deal” und lege einen stärkeren Fokus auf Umwelt- und Nachhaltigkeitsaspekte, Produktsicherheit sowie die Kreislaufwirtschaft in der Baubranche.

„Mit der neuen Verordnung wird ein digitaler Pass für Bauprodukte eingeführt, der alle Angaben über Leistung und Eigenschaften des Produkts bündelt“, erklärt Bundesbauministerin Klara Geywitz. Verbraucher, die zum Beispiel ein Haus bauen wollen, können somit zukünftig auf einen Blick sehen, wie nachhaltig ihre Baumaterialien sind und wo die Produkte herkommen. Zudem werde es mit der neuen Verordnung „leichter, bereits verwendete Bauprodukte wieder zu verwenden, was die Umwelt und den Geldbeutel schont."

Das Ministerium weist zudem darauf hin, dass Normungsprozesse mit den neuen Vorgaben erleichtert und beschleunigt werden. Dies erfolge durch die Einrichtung einer Expertengruppe, die alle wichtigen Beteiligten frühzeitig in die Arbeit einbindet. Laut BMWSB wird die Kommission Anfang 2025 einen Arbeitsplan vorlegen, wann welche Produktgruppen überarbeitet werden.

Weitere Neuerung seien zusätzliche Regelungen in der Marktüberwachung: Sie sollen die gezielte Überwachung der Märkte für Bauprodukte definieren, sodass nicht EU-konforme Produkte leichter identifiziert werden können. 

Die neuen Regeln der EU-Bauproduktenverordnung treten laut Bundesbauministerium nicht alle sofort am 7. Januar 2025 in Kraft, sondern gestaffelt in drei Schritten:

  • Schritt 1: Alle Artikel der neuen Verordnung, die sich auf die Entwicklung von harmonisierten Normen und Produktanforderungen beziehen, gelten unmittelbar mit dem Inkrafttreten.
  • Schritt 2: Alle anderen Artikel gelten ein Jahr nach Inkrafttreten der Verordnung – also ab dem 8. Januar 2026.
  • Schritt 3: Nur für Artikel 92 gibt es eine Ausnahmeregelung, denn die neuen Regeln für Sanktionen finden erst zwei Jahre nach Inkrafttreten Anwendung – also ab Anfang 2027.
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Die neue EU-Bauproduktenverordnung im Volltext finden Sie hier im Amtsblatt der Europäischen Union.

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