Steuern

Umkehr der Steuerschuldnerschaft in 23 Amtssprachen

Einige Pflichtangaben in Rechnungen sind ab sofort auch in allen anderen Amtssprachen der EU zulässig. Eine BMF-Tabelle liefert die zulässigen Übersetzungen.

1 Min.05.01.2026, 12:54 Uhr
Von
Vorsicht bei Übersetzungen aus dem Internet: Die schnelle Hilfe entspricht nicht immer den offiziellen Vorgaben für Rechnungen.
Vorsicht bei Übersetzungen aus dem Internet: Die schnelle Hilfe entspricht nicht immer den offiziellen Vorgaben für Rechnungen. nmann77 - stock.adobe.com
Anzeige
Anzeige

Mit einem aktuellen Schreiben erlaubt das Bundesfinanzministerium nun, Begriffe wie „Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers“ und „Gutschrift“ in ihren entsprechenden Übersetzungen zu verwenden. Das gilt für Eingangsrechnungen aus dem EU-Ausland, erlaubt aber auch die Nutzung in Ausgangsrechnungen für im EU-Ausland erbrachte Leistungen.

Wichtig: Zulässig sind nur Formulierungen, die in anderen Amtssprachen offiziell für die Rechnungsangaben verwendet werden. Diese offiziellen Formulierungen hat das BMF in einer Tabelle für die 23 EU-Amtssprachen für sechs Begriffe zusammengefasst. Neben „Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers“ und „Gutschrift“ sind das: „Sonderregelung für Reisebüros“, „Gebrauchtgegenstände/Sonderregelung“, „Kunstgegenstände/Sonderregelung“ und „Sammlungsstücke und Antiquitäten/Sonderregelung“.

Die Tabelle des BMF mit den erlaubten Begriffen in den zugelassenen Sprachen finden Sie auf der Internetseite des BMF als Download.

Vorsicht bei Übersetzungen aus dem Internet

Ein Beispiel: Ein Bauunternehmer erbringt für dänische Kunden Leistungen, die unter § 13b Umsatzsteuergesetz fallen. Bisher musste er nach deutschem Steuerrecht den Hinweis „Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers“ auf Deutsch in die Rechnung aufnehmen. Jetzt kann er auch alternativ oder ergänzend auf Dänisch „omvendt betalingspligt“ schreiben, so sieht es das BMF-Schreiben vor.

Ein Fehler wäre es hingegen, sich dabei blind auf Online-Übersetzungen zu verlassen, denn die können andere Ergebnisse liefern. Deepl zum Beispiel übersetzt „Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers“ als „Modtagerens skattepligt“. Und Google macht daraus „Skattepligt for modtageren af tjenesteydelser”.

Tipp: Sie wollen beim Thema Steuern nichts verpassen? Nutzen Sie den kostenlosen Newsletter von handwerk.com. Jetzt hier anmelden!

Diese Artikel könnten Sie auch interessieren:

Anzeige
Anzeige