Auf einen Blick:
- Auf der Website der Bundesagentur für Arbeit sind jetzt die Formulare für die Beantragung der Azubi-Prämie für Betriebe veröffentlicht, die trotz Corona-Einbußen weiter oder mehr ausbilden.
- Auch die Übernahme von Azubis aus Corona-insolventen Betrieben und die Weiterbeschäftigung trotz Kurzarbeit werden unterstützt.
- Bei allen Prämien und Hilfen sind besondere Antragsregeln zu beachten. Der ZDH kritisiert diese Antragsverfahren als komplex und nur schwer nachvollziehbar.
- Es besteht kein Rechtsanspruch auf die Azubi-Prämie. Anträge werden bewilligt, bis die Fördersumme von 500 Millionen Euro ausgeschöpft ist.
Ab sofort stehen auf der Website der Bundesagentur für Arbeit (BA) die Antragsformulare für die Azubi-Prämie zum Download bereit. Mit der Förderung von insgesamt 500 Millionen Euro will die Bundesregierung kleine und mittlere Unternehmen unterstützen, die trotz wirtschaftlicher Probleme in der Corona-Krise
- Ausbildungsplätze erhalten (Ausbildungsprämie: 2.000 Euro pro Vertrag),
- zusätzliche Ausbildungsplätze schaffen (Ausbildungsprämie plus:3.000 Euro pro Vertrag),
- Lehrlinge aus wegen Corona-Einbußen insolventen Betrieben übernehmen (Übernahmeprämie),
- oder Kurzarbeit für Auszubildende vermeiden (Zuschuss zur Ausbildungsvergütung).
Zur Antragstellung dürfen nur von der BA bereitgestellte Formulare verwendet werden. Zudem wird jeder Vertrag nur einmal gefördert – die Prämien können nicht kombiniert werden. Zuständig für die Bearbeitung sind die regionalen Arbeitsagenturen.
Für alle Anträge gilt: Die Antragsteller müssen von der zuständigen Handwerkskammer die Eintragung der Ausbildungsverhältnisse per Formular bestätigen lassen. Außerdem müssen sie eine so genannte De-minimis-Erklärung ausfüllen. Darin geben sie Auskunft, ob sie weitere Beihilfen bekommen, die unter die De-minis-Regelung fallen. Der Grund: Die zulässige Höchstfördersumme von in der Regel 200.000 Euro in drei Steuerjahren pro Betrieb darf nicht überschritten werden. Auch wer keine anderen Beihilfen bekommt, muss diese Erklärung abgeben.
So geht’s: Antrag für Azubi-Prämie und Azubi-Prämie plus
Die Azubi-Prämien können Betriebe bekommen, die trotz erheblicher Corona-Einbußen neue Ausbildungsverträge abschließen. Maßgeblich ist der Ausbildungsbeginn, der zwischen dem 1. August 2020 und 15. Februar 2021 liegen muss. Die Prämie gibt es auch für Teilzeit-Ausbildungsplätze.
Als wirtschaftliche Kriterien gelten: