Aktivrente und Steuern: Was müssen Arbeitgeber beachten?
Bei der steuerfreien Aktivrente gelten einige Besonderheiten. Ein FAQ des Bundesfinanzministeriums dazu zeigt: Auch bisher Selbstständige können profitieren.
Seit Anfang 2026 dürfen Handwerksbetriebe Mitarbeitende im gesetzlichen Rentenalter für bis zu 2.000 Euro monatlich steuerfrei beschäftigen. Das hat Folgen – von der Behandlung von Sonderzahlungen bis zur Lohnsteuerbescheinigung.
Was Arbeitgeber dabei beachten müssen, zeigt ein Katalog mit Fragen und Antworten des Bundesfinanzministeriums (BMF). Hier die wichtigsten Punkte im Überblick:
Können Selbstständige in die Aktivrente wechseln?
Ja. Zwar gilt die Aktivrente nicht für Einnahmen aus selbstständiger Tätigkeit, doch entscheidend ist laut BMF die aktuell ausgeübte Tätigkeit. Wer die gesetzliche Regelaltersgrenze erreicht hat, kann in eine sozialversicherungspflichtige, nichtselbstständige Beschäftigung wechseln und die Aktivrente nutzen.
Auch geschäftsführende Gesellschafter einer Kapitalgesellschaft könnten die Aktivrente beanspruchen, wenn der Arbeitgeber für sie zwingend Rentenversicherungsbeiträge abführen muss.
Ist eine Kombination aus Selbstständigkeit und mit sozialversicherungspflichtigem Job mit Aktivrente möglich? Das BMF-FAQ beantwortet diese Frage nicht direkt, lässt aber Interpretationsspielraum.
Tipp: Planen Sie als Selbstständiger im Rentenalter einen sozialversicherungspflichtigen Job, sprechen Sie unbedingt mit Ihrem Steuerberater. Je nach bisheriger Tätigkeit und Rolle im Unternehmen gibt es viele Aspekte zu klären.
Was gilt für Sonderzahlungen?
Aktivrentner können Sonderzahlungen wie Urlaubs- oder Weihnachtsgeld und Boni steuerfrei erhalten – allerdings nur, wenn diese zusammen mit dem Gehalt den monatlichen Freibetrag von 2.000 Euro nicht überschreiten.
Können nicht genutzte Freibeträge übertragen werden?
Nein. Nicht ausgeschöpfte Beträge lassen sich weder vor- noch zurücktragen, so das BMF.
Welche Auswirkungen hat die Aktivrente auf die Lohnsteuerberechnung?
Lohnsteuer wird nur auf den Teil des Arbeitslohns erhoben, der den Höchstbetrag von 2.000 Euro im Monat übersteigt. Der Arbeitslohn muss jedoch in jedem Fall von der Lohnbuchhaltung erfasst werden, da er nicht sozialversicherungsfrei ist.
Gilt die Aktivrente für Minijobs?
Nein. Die Aktivrente greift nur bei regulär sozialversicherungspflichtigen Beschäftigungen. Für Minijobs zahlen Arbeitgeber pauschale Sozialversicherungsbeiträge, weshalb sie nicht unter die Regelung fallen.
Was gilt für Mitarbeitende mit mehreren Jobs?
Der Steuervorteil der Aktivrente gilt nur für ein Arbeitsverhältnis. Hat ein Mitarbeitender mehrere Jobs und damit Steuerklasse VI, muss er dem Arbeitgeber bestätigen, dass er die Steuerbefreiung nicht in einem anderen Dienstverhältnis nutzt. Diese Erklärung, etwa per E-Mail, gehört ins Lohnkonto.
Aktivrente: Was müssen Arbeitgeber bei der Lohnsteuerbescheinigung beachten?
Das BMF hat ein neues Datenfeld für die elektronische Lohnsteuerbescheinigung angekündigt, das jedoch noch nicht verfügbar ist.
Für 2026 müssen Arbeitgeber die Aktivrente deshalb in einer frei belegbaren Zeile mit der genauen Bezeichnung „SteuerfreibetragAktivrente“ eintragen – ohne Leerzeichen. Nur die exakte Schreibweise gewährleiste die maschinelle Verarbeitung.
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