Steuern

Woran Sie echte E-Mails vom Fiskus erkennen

Betrüger versenden vermehrt gefälschte E-Mails im Namen der Steuerverwaltung. So erkennen Sie echte E-Mails vom Finanzamt oder von ELSTER.

1 Min.30.01.2026, 16:42 Uhr
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Vorsicht: Steuerbehörden würden niemals per E-Mail Steuerbescheide versenden oder sensible Daten abfragen.
Vorsicht: Steuerbehörden würden niemals per E-Mail Steuerbescheide versenden oder sensible Daten abfragen. janews094 - stock.adobe.com
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Das Bayerische Landesamt für Steuern warnt vor Betrügern, die verstärkt versuchen, Kontodaten und Zugangsinformationen von Steuerzahlern zu stehlen. Dafür geben sie sich als Steuerbehörden aus.

Laut Landesamt wirken diese E-Mails auf den ersten Blick seriös:

  • Die Täter nutzen Absender wie das Steuerportal ELSTER, das Finanzamt oder das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt).
  • Absenderadresse und Name erscheinen glaubwürdig.
  • Betreffzeilen wie „Eine Mitteilung der Bundesbehörde“ sollen Vertrauen erwecken.
  • Häufig erzeugen die E-Mails Dringlichkeit, etwa durch den Hinweis auf eine ablaufende Frist.
  • Im Anhang enthält die E-Mail eine Datei – einen angeblichen Steuerbescheid oder eine Rechnung – die der Empfänger öffnen soll.

Empfänger sollten solche E-Mails ignorieren, nicht antworten und keine Links oder Buttons anklicken, wenn Zweifel an der Echtheit bestehen.

Woran erkennen Sie echte E-Mails der Steuerverwaltung?

Das Bayerische Landesamt für Steuern nennt klare Unterscheidungsmerkmale, an denen Sie echte Mails erkennen:

  1. Die Steuerverwaltung fragt niemals per E-Mail nach sensiblen Daten wie Steuernummern, Kontoverbindungen, Kreditkartennummern, PINs oder Sicherheitsantworten.
  2. E-Mails vom Steuerportal „ELSTER“ sind stets nur Benachrichtigungen, die auf Nachrichten im gesicherten ELSTER-Postfach hinweisen.
  3. Die Steuerverwaltung verschickt ausschließlich Benachrichtigungen, aber keine Steuerdaten oder Rechnungen per E-Mail.
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