Mietspiegel-verwandte.jpeg
Foto: psdesign1 - Fotolia
Steuerlich wird die Vermietung unter Angehörigen nur bei vergleichbaren Mieten anerkannt.

Steuern

Verwandte als Mieter: Achten Sie auf den Mietspiegel!

Werbungskosten bei Vermietung unter Verwandten: Das Finanzamt darf beim Mietvergleich nicht einfach die Daten einer einzelnen Wohnung nutzen.

Der Fall: Eine Vermieterin überlässt ihrer Tochter eine Wohnung und will die Werbungskosten für die Wohnung vollständig steuerlich geltend machen. Das Finanzamt schaut genauer hin: Die Tochter zahlt eine monatliche Miete von 300 Euro zuzüglich 70 Euro Nebenkosten. Eine Etage weiter oben zahlt der Mieter für eine Wohnung gleicher Größe 500 Euro Miete plus 78 Euro Nebenkosten. Das Finanzamt setzt daraufhin die Miete für die fremdvermietete Wohnung als „ortsübliche Miete“ an. Die Folge: Da die Tochter in diesem Fall weniger als 66 Prozent der ortsüblichen Miete zahlt, darf ihre Mutter als Vermieterin die Werbungskosten der Wohnung nur anteilig ansetzen. Die Vermieterin klagt dagegen, weil das Finanzamt nur einen einzigen Vergleich angestellt habe, statt die ortsübliche Miete korrekt zu ermitteln.

Verträge mit Verwandten – leichte Beute für den Fiskus

Verträge mit mitarbeitenden Familienangehörigen sind für die Betriebsprüfer des Finanzamts ein gefundenes Fressen. So vermeiden Sie die 5 größten Fallen!
Artikel lesen

Das Urteil: Der Bundesfinanzhof (BFH) hat den Fall zugunsten der Vermieterin entschieden. Grundsätzlich sei zur Ermittlung der ortsüblichen Miete der örtliche Mietspiegel heranzuziehen. Das könne ein qualifizierter oder auch ein einfacher Mietspiegel sein. Der Vergleich mit einer gleich großen, ähnlich ausgestatteten Wohnung im selben Haus könne den Mietspiegel hingegen nicht ersetzen. Ein Mietspiegel berücksichtige – anders als ein direkter Vergleich zweier Wohnungen – „eine gewisse Bandbreite von zu zahlenden Mieten“, die auch bei ansonsten direkt vergleichbaren Wohnungen „typisch ist“. (Urteil vom 22. Februar 2021, Az. IX R 7/20)

Tipp: Sie wollen beim Thema Steuern nichts verpassen? Nutzen Sie den kostenlosen Newsletter von handwerk.com. Jetzt hier anmelden!

Diese Artikel könnten Sie auch interessieren:

Finanzamt kassiert Mietvertrag zwischen Lebenspartnern

Mit dem Lebenspartner zusammenwohnen, dafür Miete kassieren und das Finanzamt an Vermietungsverlusten beteiligen? Das geht höchstens bis zur Betriebsprüfung gut.
Artikel lesen

Vermietung an Verwandte: Aufschlag für Möbel verlangen!

Wer eine möblierte Wohnung vergünstigt an Verwandte vermietet, muss einen Aufschlag berechnen. Sonst kann das Finanzamt die Werbungskosten kürzen.
Artikel lesen

Wir haben noch mehr für Sie!

Praktische Tipps zur Betriebsführung und Erfahrungsberichte von Kollegen gibt es dienstags und donnerstags auch direkt ins Postfach: nützlich, übersichtlich und auf den Punkt.
Melden Sie sich jetzt für unseren Newsletter an - schnell und kostenlos!
Wir geben Ihre Daten nicht an Dritte weiter. Die Übermittlung erfolgt verschlüsselt. Zu statistischen Zwecken führen wir ein anonymisiertes Link-Tracking durch.

Steuern

Vermietung an Verwandte: Aufschlag für Möbel verlangen!

Wer eine möblierte Wohnung vergünstigt an Verwandte vermietet, muss einen Aufschlag berechnen. Sonst kann das Finanzamt die Werbungskosten kürzen.

    • Steuern
Handwerk Archiv

BFH

Schuldzinsen als Werbungskosten absetzen

Schuldzinsen, die für die Finanzierung notwendiger Renovierungsarbeiten an einer vermieteten Immobilie anfallen, sind beim Verkauf der Immobilie als Werbungskosten nachträglich steuerlich absetzbar.

    • Archiv
Handwerk Archiv

Darlehen

5 Steuerregeln für Kredite von Verwandten

Wer sich als Handwerker Geld in der Familie borgt, kann die Zinsen ebenso als Betriebsausgaben oder Werbungskosten absetzen wie bei einem Bankdarlehen. Wenn Sie auf diese 5 Punkte achten.

    • Archiv
Handwerk Archiv

Steuern

Mietverträge mit Angehörigen prüfen

Ab 1.1.2004 gelten bei der Vermietung von Immobilien an Verwandte neue Spielregeln. Wer auf Nummer Sicher gehen möchte, muss künftig mindestens 75 Prozent der ortsüblichen Miete verlangen.

    • Archiv