Auf dem Nachrichtendienst Twitter vermeldet der Zentralverband Deutsches Baugewerbe (ZDB) heute Nachmittag: „Uns ist es gelungen, die elektronische Arbeitszeitkontrolle auf allen Baustellen abzuwenden. Das wäre für unsere Betriebe eine große bürokratische Hürde geworden. Herzlichen Dank dafür!“
ZDB: Prüfauftrag statt Pflicht
„Wir haben die Informationen heute Vormittag aus dem Bundeskanzleramt bekommen und das Bundesarbeitsministerium hat dies bestätigt“, berichtet ZDB-Hauptgeschäftsführer Felix Pakleppa gegenüber handwerk.com. Aus der Pflicht zur Einführung werde nun „ein Prüfauftrag, ob eine elektronische Arbeitszeiterfassung technisch möglich und umsetzbar ist“.
In der Aufwandschätzung des Gesetzentwurfs ging das Bundesarbeitsministerium davon aus, dass vor allem kleinere Betriebe eine elektronische Zeiterfassung neu einführen müssten. Diese könnten laut Entwurf „auf am Markt für sie erhältliche einfachere und mithin günstigere Lösungen“ nutzen und müssten mit „einem einmaligen Betrag von im Durchschnitt 300 Euro pro Betrieb für die Einführung“ rechnen. Diese zusätzlichen Kosten „sind zumindest eingespart“, freut sich Pakleppa jetzt.
Hintergrund: die Pläne des Ministeriums zur digitalen Arbeitszeiterfassung
Vor wenigen Tagen waren Pläne des Bundesarbeitsministeriums für ein Gesetz zur digitalen Arbeitszeiterfassung bekannt geworden: Betriebe sollten demnach künftig den Beginn und das Ende der Arbeitszeit sowie deren Dauer der Arbeitszeit für alle Mitarbeiter aufzeichnen – „jeweils am Tag der Arbeitsleistung elektronisch und manipulationssicher“.
Das hätte im Handwerk vor allem die Betriebe des Baugewerbes und die Gebäudereiniger betroffen. Die Sorge in den betroffenen Gewerken: Da die Mitarbeiter in diesen Gewerken zu einem großen Teil bei Kunden und auf Baustellen unterwegs sind, hätten sie für alle Mitarbeiter mobile Geräte zur Erfassung der Arbeitszeiten anschaffen müssen. Auf die Betriebe wäre dadurch Kosten in Höhe von hunderten Millionen Euro zugekommen, befürchtete der Bundeverband der Bauwirtschaft.
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