Der Fall: 174 Verstöße gegen die Straßenverkehrsordnung innerhalb eines Jahres – das war dem Landesamt für Bürger- und Ordnungsangelegenheiten Berlin (Labo) dann doch zu viel. Zwar waren die 159 Parktickets und 15 Geschwindigkeitsüberschreitungen mehreren Autos zuzurechnen, doch die waren alle auf einen Halter zugelassen. Das Labo entzog ihm die Fahrerlaubnis. So viele Verstöße eines Halters – meist im absoluten Halteverbot rund um seine Wohnung – begründeten Zweifel an seiner Fahreignung, so das Amt.
Der Mann gab seinen Führerschein ab, klagte aber gegen die Entscheidung. Die Vergehen seien nicht nur von ihm, sondern auch von Angehörigen begangen worden. Er sei zudem beruflich auf ein Auto angewiesen.
Das Urteil: Das Verwaltungsgericht Berlin wies die Klage ab. Der Kläger lasse mit seinem Verhalten keinen Zweifel daran, dass er zum Führen von Kraftfahrzeugen ungeeignet sei. Trotz der vielen Strafzettel habe er sein Verhalten nicht geändert, zum Beispiel einen Stellplatz angemietet oder aufs Fahrrad und öffentlichen Nahverkehr umgestiegen. Er habe sein persönliches Interesse über das Sicherheitsinteresse der Allgemeinheit gestellt.
Dass möglichweise nicht er selbst, sondern Familienmitglieder verantwortlich waren, ändere daran nichts, erklärten die Richter. Der Kläger hätte es nicht dulden dürfen, dass mit seinen Autos ständig Verkehrsordnungswidrigkeiten begangen wurden. Die Entziehung der Fahrerlaubnis sei rechtmäßig. (Urteil vom 28.10.2022, Az. VG 4 K 456/21)
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