Auf einen Blick:
- Nicht nur der Bund, sondern auch die meisten Bundesländer wollen Solo-Unternehmern und Kleinbetrieben mit Zuschüssen in der Corona-Krise helfen. Fast alle Bundesländer haben eigene Soforthilfe-Programme gestartet oder werden zeitnah damit starten.
- Die meisten Länder bieten eigene Zuschüsse an, in einigen Fällen setzen sie jedoch auch auf die Aufstockung durch den Bund.
- Hier finden Sie einen Überblick über alle Soforthilfe-Programme: Welche Zuschüsse gibt es, für wen, in welcher Höhe, wo gibt es den Antrag und die Links zu den jeweiligen Programmen.
Zahlreiche Hilfen gibt es derzeit für Solo-Unternehmer und kleine Betriebe in der Corona-Krise: Stundung der Sozialversicherungsbeiträge, erleichtertes Kurzarbeitergeld, Hilfe von der Gema und der Minijob-Zentrale und die geplante Förderung des Bundes ... Und auch die Bundesländer haben eigene Soforthilfe-Programme ins Leben gerufen.
Baden-Württemberg: Zuschüsse bis 30.000 Euro
Verfügbarkeit: Anträge sind seit dem 25. März möglich.
Art der Förderung: Soforthilfe Corona
- 9.000 Euro für Solo-Selbstständige und Betriebe mit bis zu 5 Beschäftigten
- 15.000 Euro für Unternehmen mit bis zu 10 Beschäftigten
- 30.000 Euro für Unternehmen mit bis zu 50 Beschäftigten
Anträge:
- Antragsformulare gibt es auf der Website des Wirtschaftsministeriums: als PDF.
- Abgabe der Anträge unter www.bw-soforthilfe.de. Von dort werden sie zur Prüfung an die zuständigen Kammern weitergeleitet. Die Kammern leiten die Anträge dann an die Förderbank des Landes weiter, welche die Auszahlung veranlasst.
Weitere Infos: auf der Website des Wirtschafsministeriums
Bayern: Zuschüsse bis 30.000 Euro
Verfügbarkeit: Anträge sind bereits möglich.
Art der Förderung: Soforthilfe Corona
- 5.000 Euro für Solo-Selbstständige und Betriebe mit bis zu 5 Mitarbeitern
- 7.500 Euro für Betriebe mit bis zu 10 Mitarbeitern
- 15.000 Euro für Betriebe mit bis zu 50 Mitarbeitern
- 30.000 Euro für Betriebe mit bis zu 250 Mitarbeiter
Anträge:
- Antragsformulare gibt es auf den Websites des Wirtschaftsministeriums: als PDF.
- Die Anträge werden online ausgefüllt.
- Die Anträge müssen Sie bei den Bewilligungsstellen der Bezirksregierungen und der Stadt München einreichen.
Weitere Infos: auf der Website des Wirtschaftsministeriums
Berlin: 5.000 Euro als Zuschuss
Verfügbarkeit: ab 27. März, 12:00 Uhr
Art der Förderung: Es gibt die Corona-Hilfe, einen Zuschuss in Höhe von 5.000 Euro für Solo-Selbstständige und Betriebe mit bis zu 5 Mitarbeitern. Eine Aufstockung aus Bundesmitteln um bis zu weitere 9.000 Euro ist möglich.
Anträge: Die Anträge werden auf der Website der Investitionsbank Berlin veröffentlicht.
Weitere Infos: auf der Website der Investitionsbank Berlin
-Anzeige-
Kommentar