Erst Praktikum, dann mehrere Ferienjobs und schließlich der Ausbildungsvertrag? Kachelofen- und Luftheizungsbauer Frank Döring hat damit gute Erfahrungen gemacht. Er hat auf diese Weise einen Auszubildenden für seinen Betrieb gefunden.
Wer Ferienjobs für Schüler anbieten möchte, muss einige Regeln beachten. Darauf weist die Handwerkskammer Magdeburg auf ihrer Website hin. Demnach sei ein Ferienjob an folgende Voraussetzungen geknüpft:
- Mindestalter: Schüler müssen das 15. Lebensjahr vollendet haben.
- Maximale Arbeitstage pro Jahr: Während der Ferien dürfen Schüler höchstens vier Wochen arbeiten, dabei gilt eine 5-Tage-Woche. Sie dürfen also insgesamt nur an 20 Tagen im Jahr arbeiten. Verboten ist für sie die Arbeit an Samstagen sowie an Sonn- und Feiertagen.
- Maximale Arbeitszeit: Täglich dürfen Ferienjobber bis zu acht Stunden arbeiten, pro Woche sind maximal 40 Stunden erlaubt. Außerdem muss die Arbeitszeit zwischen 6 und 20 Uhr liegen.
- Ruhepausen: Bei einer Arbeitszeit von 4,5 bis 6 Stunden pro Tag, müssen Ferienjobber zwischendurch eine Pause von mindestens 30 Minuten einlegen. Bei mehr als 6 Stunden muss die Pause mindestens 60 Minuten lang sein.
- Pflichten vor Arbeitsbeginn: Arbeitgeber müssen die Ferienjobber vor Arbeitsbeginn über mögliche Unfall- und Gesundheitsgefahren aufklären und sagen, wie sich diese verhindern lassen.
- Versicherungsschutz: Bei einem Ferienjob sind Schüler über die gesetzliche Unfallversicherung des Betriebs mitversichert. Allerdings ist dafür eine Info an die zuständige Berufsgenossenschaft erforderlich. Ferienjobs sind für Schüler kranken- und rentenversicherungsfrei, sofern die Grenzen für die wöchentliche Arbeitszeit und das Arbeitsentgelt eingehalten sind.
Und welche Aufgaben können Ferienjobber in Betrieben übernehmen? Laut dem niedersächsischen Arbeitsministerium dürfen sie nur solche Jobs ausführen, die ihre Gesundheit nicht gefährdenden und ihr Leistungsvermögen nicht übersteigen. Verboten seien
- Akkordarbeit,
- Arbeiten, die mit starker Hitze, Kälte und Nässe einhergehen,
- Arbeiten mit schädlicher Einwirkung von Lärm, Strahlen oder Erschütterungen sowie
- Tätigkeiten mit giftigen, ätzenden und reizenden Stoffen und Krankheitserregern.
Zudem gibt es einzelne Tätigkeiten, die verboten sind. Laut Handwerkskammer Magdeburg gehört dazu:
- das Heben und Tragen schwerer Lasten,
- die Beschäftigung an Säge-, Hobel-, Spalt-, Hack-, Fräs- und Spanschneidemaschinen sowie Pressen,
- das Bedienen von Hebezeugen und Zentrifugen,
- das Arbeiten unter Einwirkung von Eichen- und Buchenholzstäuben sowie Dieselemissionen,
- Schweißarbeiten,
- das Arbeiten in Kühl- und Nassräumen, sowie eine Beschäftigung mit erhöhter Infektionsgefahr.
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