Fahrzeuge ab 3,5 Tonnen

Sind private Fahrten mit Firmentransporter mautpflichtig?

Firmentransporter werden von Handwerkern auch mal privat genutzt. Greift in solchen Fällen die Handwerkerausnahme oder fallen die Fahrten unter die Mautpflicht?

2 Min.03.07.2024, 12:32 Uhr
Von
Firmenwagen privat genutzt: Bei Fahrzeugen ab 3,5 Tonnen müssen Handwerker seit dem 1. Juli 2024 die Mautpflicht beachten.
Firmenwagen privat genutzt: Bei Fahrzeugen ab 3,5 Tonnen müssen Handwerker seit dem 1. Juli 2024 die Mautpflicht beachten. Olaf Simon - stock.adobe.com
Anzeige
Anzeige

Seit 1. Juli 2024 gilt die Lkw-Maut auch für Fahrzeuge ab 3,5 Tonnen. Allerdings sind Fahrzeuge, die von Handwerksbetrieben eingesetzt werden, unter bestimmten Voraussetzungen von der Mautpflicht befreit. Doch was ist, wenn der Firmentransporter am Wochenende von Mitarbeitenden oder dem Handwerksunternehmer für private Zwecke genutzt wird: Greift dann auch die Handwerkerausnahme?

Nein, sagt der Mautbetreiber Toll Collect. Das Gesetz sehe keine generelle Mautbefreiung vor, so die Begründung. Die Mautbefreiung bei der Handwerksausnahme sei fahrtbezogen. Das bedeutet: Fahrten, die die Voraussetzungen nicht erfüllen, seien mautpflichtig.

Laut Toll Collect gilt die Handwerkerausnahme:

  • Wenn das Fahrzeug von einem Mitarbeitenden des Handwerksbetriebs gefahren wird.
  • Bei dieser Fahrt Material, Ausrüstungen oder Maschinen transportiert werden, die zur Ausführung der Dienst- und Werkleistungen des Handwerksbetriebs notwendig sind.
  • Oder handwerklich gefertigte Güter mit dem Fahrzeug transportiert werden, die im Handwerksbetrieb hergestellt, weiterverarbeitet oder repariert werden.

Und was können Handwerker tun, wenn die (private) Nutzung des Firmenwagens unter die Mautpflicht fällt? Dem Mautbetreiber zufolge haben sie zwei Möglichkeiten:

  1. Mauterhebung mit einem Mautgerät: Das funktioniere mit einer sogenannten On-Board Unit (OBU) im Fahrzeug.
  2. Maut jeweils vor Fahrtantritt entrichten: Möglich sei das über die Website von Toll-Collect oder mit der App von Toll Collect. Allerdings sei diese Variante weniger komfortabel, da die gebuchte Strecke nicht verlassen werden dürfe. Sollte dies dennoch nötig sein, müsse die bereits gebuchte Strecke zunächst storniert und die neue Strecke dann separat gebucht werden.
Anzeige

Tipp: Weitere Informationen zur Umbuchung von bereits gebuchten Maut-Strecken finden Sie unter „Maut online bezahlen“ oder „Maut mit App bezahlen“.

Tipp: Sie wollen keine wichtigen Infos zum Thema Recht verpassen? Dann abonnieren Sie hier den handwerk.com-Newsletter. Jetzt hier anmelden!

Anzeige