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Ein rosa Sparschwein trägt auf dem Kopf eine Bachelor-Mütze

Berufsbildungsgesetz (BBiG)

Bundesrat stimmt für „Bachelor Professional“ und Azubi-Mindestlohn

Die Länderkammer gibt grünes Licht für Änderungen bei der beruflichen Bildung. Was sich zum 1. Januar 2020 ändert.

Der Bundesrat hat das neue Berufsbildungsgesetz verabschiedet. Damit wird es künftig neue Abschlussbezeichnungen der höheren Berufsbildung geben.

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„Geprüfter Berufsspezialist“, „Bachelor Professional“ und „Master Professional“ heißen die Bezeichnungen für die drei Fortbildungsstufen. Der Meistertitel wird beispielsweise durch den „Bachelor Professional“ – die Bezeichnung für die zweite Fortbildungsstufe – ergänzt. Die dritte Fortbildungsstufe heißt „Master Professional“, dort ist der geprüfte Betriebswirt (HwO) angesiedelt.

Beim Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH) kommt das Votum für die neuen Fortbildungsabschlussbezeichnungen gut an: „Dies ist ein außerordentlich wichtiger Schritt zur Stärkung der Berufsbildung“, sagte ZDH-Präsident Hans Peter Wollseifer. Für alle Menschen mit Abschlüssen der höheren Berufsbildung seien die neuen Abschlussbezeichnungen ein wichtiges Signal der Anerkennung ihrer Leistung. Sie brächten zugleich ihr hohes Qualifikationsniveau nicht nur im internationalen Raum zum Ausdruck.

Ebenfalls im neuen Berufsbildungsgesetz enthalten ist der neue Azubi-Mindestlohn. Demnach müssen Betriebe Azubis, die 2020 ihre Lehre beginnen, mindestens 515 Euro pro Monat zahlen. Dieser Betrag wird bis 2023 schrittweise erhöht. Dann liegt er bei monatlich 620 Euro.

Im weiteren Verlauf der Ausbildung sieht das Gesetz Steigerungen bei der Mindestausbildungsvergütung vor: im zweiten Lehrjahr um 18 Prozent, um 35 Prozent im dritten Jahr, um 40 Prozent im vierten Jahr.

In Kraft treten sollen die Neuerungen voraussichtlich zum 1. Januar 2020.

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