Medienberichten zufolge plant Bundesbildungsministerin Anja Karliczek (CDU) die Einführung einer Mindestausbildungsvergütung in Höhe von 504 Euro monatlich. Im Koalitionsvertrag hatten sich Union und SPD auf die Einführung eines Azubi-Mindestlohns verständigt. Allerdings hatten sie bislang offengelassen, was dieses Vorhaben für Betriebe finanziell bedeuten könnte.
Das Bundesbildungsministerium will nun bis Ende dieses Jahres einen Entwurf für die Novelle des Berufsbildungsgesetzes vorlegen, in dem auch die Mindestausbildungsvergütung geregelt werden soll.
Während Gewerkschaften der nun vorgeschlagene Azubi-Mindestlohn nicht hoch genug ist, stößt der Vorstoß der Ministerin im Handwerk auf Ablehnung. „Mit dem präsentierten Vorschlag, eine Mindestausbildungsvergütung in Anlehnung an das Schüler-Bafög in Höhe von 504 Euro gesetzlich festzulegen, wird die Schmerzgrenze von vielen ausbildenden Handwerksbetrieben gerade in strukturschwachen Regionen überschritten“, sagt Holger Schwannecke, Generalsekretär des Zentralverbandes des Deutschen Handwerks (ZDH).
Er fordert, dass eine gesetzliche Regelung einer Mindestausbildungsvergütung gerade den im Handwerk besonders ausgeprägten Unterschieden zwischen den Branchen und Regionen gerecht werden müsse. Ansonsten drohe eine strukturelle Schwächung des Ausbildungsengagements gerade bei kleinen Handwerksbetrieben.
Grundsätzlich ist Schwannecke der Auffassung, dass die Festlegung von Ausbildungsvergütungen auch künftig eine Kernaufgabe der Tarifvertragsparteien bleiben muss. „Diese können am besten einschätzen, welche Ausgestaltung von Ausbildungsvergütungen aufgrund der branchen- und regionalen Besonderheiten für die ausbildenden Unternehmen tragbar ist“, so der ZDH-Generalsekretär.
Umfrage zum Azubi-Mindestlohn
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