Gilt seit 26. Januar 2023: Handwerker, die ihren Kunden die Durchführung von energetischen Sanierungsmaßnahmen bescheinigen, müssen jetzt eines der neuen Musterformulare verwenden.
Foto: Eisenhans - Fotolia.com
Gilt seit 26. Januar 2023: Handwerker, die ihren Kunden die Durchführung von energetischen Sanierungsmaßnahmen bescheinigen, müssen jetzt eines der neuen Musterformulare verwenden.

BMF-Schreiben

Energetische Sanierung: Neue Musterformulare für Fachbetriebe

Betriebe, die Privatkunden die Durchführung energetischer Sanierungsmaßnahmen bescheinigen, müssen ab sofort neue Formulare verwenden.

Eigenheimbesitzer können für energetische Sanierungsmaßnahmen eine Steuerermäßigung bekommen. Dafür müssen sie eine Bescheinigung beim Finanzamt vorlegen – ausgestellt vom Fachbetrieb, der die Sanierungsmaßnahme durchgeführt hat. In einem aktuellen BMF-Schreiben, weist das Bundesfinanzministerium (BMF) darauf hin, dass es dafür jetzt zwei neue Musterformulare gibt:

  • Muster I können ausführende Fachunternehmen verwenden, die die Anforderungen des § 2 Absatz 1 ESanMV erfüllen – zum Beispiel Mauer, Stuckateure, Maler, Zimmerer, Tischler, Dachdecker, SHK- und Elektrohandwerker, Fliesenleger, Brunnenbauer, Klempner, Glaser, Steinmetze, Metallbauer und Schornsteinfeger.
  • Muster II dürfen Handwerker ausstellen, die über eine Ausstellungsberechtigung nach § 88 des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) verfügen – also zum Beispiel BAFA-zugelassene Gebäudeenergieberater.

Schneller Energie sparen: Die besten Soforttipps für Handwerker

Angesicht explodierender Energiepreise suchen viele Betriebe nach Einsparmöglichkeiten. Unsere Tipps bieten schnelle Hilfe. Langfristig hilft ein Online-Tool.
Artikel lesen

Laut dem BMF-Schreiben dürfen müssen die Bescheinigungen in Inhalt, Aufbau und Reihenfolge der Angaben dem Muster entsprechen. Nur bei folgenden Feldern sei eine individuelle Gestaltung erlaubt:

  • Bezeichnung des ausführenden Fachunternehmens,
  • Bezeichnung des Bauherrn,
  • Ergänzung der Bescheinigung um ein zusätzliches Adressfeld.

Die Muster aus dem aktuellen BMF-Schreiben gelten für energetische Maßnahmen, die seit Anfang 2021 begonnen wurden.

Das neue BMF-Schreiben löst die ältere Fassung vom 15. Oktober 2021 ab. Jedoch behalten Bescheinigungen, die nach diesem älteren Muster bis zum 26. Januar 2023 ausgestellt wurden, ihre Gültigkeit.

Die Muster als Download finden Sie hier auf der Website des BMF.

Tipp: Sie wollen beim Thema Steuern nichts verpassen? Nutzen Sie den kostenlosen Newsletter von handwerk.com. Jetzt hier anmelden!

Auch interessant:

Energiesparen: Diese Förderungen lohnen sich für Handwerker

Zuschüsse und Förderkredite können Betriebe für die Sanierung von Betriebsstätten beantragen. Welche lohnen sich für Sie und wofür genau gibt es Gelder?
Artikel lesen

Mit diesem Tool können Sie Energiekosten senken

Kennen Sie die Energiekostentreiber in Ihrem Betrieb? Wenn nicht, können Sie sie mit dem kostenlosen E-Tool ermitteln und Einsparpotenziale aufdecken.
Artikel lesen

Wir haben noch mehr für Sie!

Praktische Tipps zur Betriebsführung und Erfahrungsberichte von Kollegen gibt es dienstags und donnerstags auch direkt ins Postfach: nützlich, übersichtlich und auf den Punkt.
Melden Sie sich jetzt für unseren Newsletter an - schnell und kostenlos!
Wir geben Ihre Daten nicht an Dritte weiter. Die Übermittlung erfolgt verschlüsselt. Zu statistischen Zwecken führen wir ein anonymisiertes Link-Tracking durch.
Handwerk Archiv

Fördermittelstopp

Energetische Sanierung ausgebremst

Vom Auftragsmotor zur lahmen Ente: 2009 verschafften Förderprogramme zur energetischen Sanierung dem Handwerk jede Menge Arbeit. Jetzt hat die KfW nur noch halb so viel Geld für diese Förderung übrig – und selbst das darf sie nicht ausgeben.

    • Archiv
Handwerk Archiv

Skandal! Welcher Skandal?

Energieberater unter Verdacht

Neue Kontrollregeln für die energetische Sanierung: Energieberater des Handwerks können sich selbst die Einhaltung der Förderkriterien bescheinigen. Ein Skandal – oder ein Erfolg für Handwerk, Kunden und Klima?

    • Archiv
Handwerk Archiv

Anträge noch bis zum 31. August 2010

KfW streicht Förderung für energieeffizientes Sanieren

Ende August ist Schluss: Die KfW-Förderbank stellt dann die Förderung zur Energetischen Sanierung von Wohnhäusern in Form von Krediten und Zuschüssen ein. Vom Bauhandwerk bekommt die Regierung dafür massive Kritik.

    • Archiv
Handwerk Archiv

Urteil

Bank darf Sanierungkredit nicht kündigen

Banken dürfen nicht willkürklich Unternehmenskredite kündigen: Wurde ein Darlehen ausdrücklich zu Sanierungszwecken erteilt, so kann die Bank nur bei erfolglosen Sanierungsbemühungen wieder aussteigen.

    • Archiv