Mit der Novelle des Berufsbildungsgesetzes wurden zum Jahreswechsel drei neue Fortbildungsstufen eingeführt. „Geprüfter Berufsspezialist“, „Bachelor Professional“ und „Master Professional“ heißen sie.
Im Handwerk dürfen Meister seit dem 1. Januar 2020 deshalb zusätzlich den Titel Bachelor Professional führen. „Bei allen anderen entsprechenden Fortbildungsabschlüssen ist ein Handeln des Verordnungsgebers nötig“, so das Bundesbildungsministerium.
Was das Problem ist, macht der Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH) an einem Beispiel deutlich: „Derzeit gibt es noch keine Fortbildungsverordnungen im Handwerk, die den neuen Abschlusstitel 'Master Professional' vorsehen.“ Gleiches treffe für den „Geprüften Berufsspezialisten“ zu.
Der Verband sieht deshalb das Bundesbildungsministerium und das Bundeswirtschaftsministerium am Zug. Denn das seien die zuständigen Ministerien, die die Fortbildungsordnungen ändern müssten. „Wann und in welcher Form dies erfolgen wird, ist noch offen“, so der ZDH.
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