Meisterprüfung geschafft? Wer jetzt einen Betrieb gründet oder übernimmt, kann bis zu 25.000 Euro Förderung erhalten. Diese Bundesländer zahlen eine Meistergründungsprämie.
Seit dem 1. Dezember 2020 gibt es in Baden-Württemberg die Meistergründungsprämie. Damit unterstützt das Land gezielt junge Handwerksmeisterinnen und -meister beim Schritt in die Selbstständigkeit. Laut baden-württembergischem Wirtschaftsministerium wird die Förderung als Tilgungszuschuss von bis zu 10.000 Euro gewährt und soll Gründungen sowie Betriebsübernahmen im Handwerk erleichtern.
Die wichtigsten Punkte zur Förderung im Überblick:
Handwerksmeister können die Prämie über ihre Hausbank beantragen, die die Darlehensförderung dann bei der L-Bank einreicht.
Weitere Informationen finden Sie auf der Website des baden-württembergischen Wirtschaftsministeriums unter wm.baden-wuerttemberg.de.
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Mit der Meistergründungsprämie unterstützt die Hauptstadt Handwerksmeister bei der Gründung oder Übernahme eines Betriebs. Die Förderung kann insgesamt bis zu 25.000 Euro betragen und erfolgt in zwei Stufen, schreibt die Handwerkskammer Berlin auf ihrer Website.
Weitere Informationen zur Meistergründungprämie sowie die Förderunterlagen zum Download finden Sie auf der Homepage der Handwerkskammer Berlin.
Das Programm Meistergründungsprämie Brandenburg unterstützt Handwerkerinnen und Handwerker, die eine bestandene Meisterprüfung oder eine gleichwertige ausländische Qualifikation aufweisen. Voraussetzung dafür ist eine Tätigkeit im Handwerk gemäß Anlage A, B1 oder B2 der Handwerksordnung. Laut der Investitionsbank des Landes Brandenburg unterstützt die Prämie bei
Die Basisförderung beträgt bis zu 12.000 Euro. Wer neue Arbeits- oder Ausbildungsplätze schafft, kann zusätzlich noch eine Förderung von 5.000 Euro beantragen. Bei der Besetzung einer Stelle durch eine Frau sind es sogar 7.000 Euro.
Das Programm läuft noch bis zum 31. Dezember 2026. Die Anträge können online unter www.ilb.de eingereicht werden.
Das Land Mecklenburg-Vorpommern unterstützt Handwerksmeisterinnen und -meister mit einem Zuschuss von bis zu 10.000 Euro – aufgeteilt in zwei Stufen. Die folgenden Voraussetzungen gelten laut des Landesförderinstituts für die Prämie:
Die Förderung ist in zwei Stufen aufgeteilt:
Weitere Details und die Antragsformulare finden Sie auf der Seite des Landesförderinstituts Mecklenburg-Vorpommern.
In Niedersachsen gibt es die Gründungsprämie für das Handwerk, wie das niedersächsische Wirtschaftsministerium mitteilt. Diese Förderung in Höhe von 10.000 Euro können Existenzgründer sowie Nachfolger seit dem 11. September 2019 beantragen.
Laut des niedersächsischen Wirtschaftsministeriums richtet sich die Förderung an:
Auch wenn Meister schon einen Handwerksbetrieb gegründet, sich an einem Unternehmen beteiligt oder einen Betrieb übernommen haben, ist noch eine Förderung möglich. Laut Wirtschaftsministerium wird die Meistergründungprämie in solchen Fällen allerdings nur gezahlt, wenn die Handwerksbetriebe einen unbefristeten, sozialversicherungspflichtigen Arbeitsplatz schaffen und diesen auch besetzen.
Weitere Informationen zur Gründungsprämie und zur Antragstellung finden Sie auf der Internetseite des niedersächsischen Wirtschaftsministeriums und der NBank.
In Nordrhein-Westfalen ist die Meistergründungsprämie seit dem 1. Oktober 2025 wieder verfügbar. Aufgrund der hohen Nachfrage war das Programm vorübergehend ausgesetzt worden.
Die Förderung von bisher maximal 10.500 Euro für die Gründung einer selbstständigen Vollexistenz wurde auf bis zu 11.500 Euro erhöht, das teil das Wirtschaftsministerium mit. Zusätzlich gibt es:
Damit ist in Nordrhein-Westfalen eine Förderung von bis zu 16.000 Euro für Gründer möglich.
Anträge können bereits jetzt gestellt werden. Bewilligungen sollen laut der Landes-Gewerbeförderungsstelle des nordrhein-westfälischen Handwerks seit dem 1. Oktober 2025 erfolgen. Weitere Infos dazu finden Sie auf der Seite der NRW.Bank.
In Rheinland-Pfalz wird die Existenzgründung nach bestandener Meisterprüfung mit dem Aufstiegsbonus II gefördert.
Die Prämie beträgt laut des Wirtschaftsministeriums einmalig 2.500 Euro pro Person. Sie richtet sich an Personen, die eine Meisterprüfung oder eine gleichwertige öffentlich-rechtliche Fortbildungsprüfung in Rheinland-Pfalz absolviert haben und
Der Antrag muss spätestens zwölf Monate nach Gründung bei der zuständigen Handwerkskammer einreicht werden. Als Voraussetzung für die Förderung muss die Selbstständigkeit mindestens zwei Jahre bestehen bleiben.
Weitere Infos gibt es auf der Seite des rheinland-pfälzischen Wirtschaftsministeriums.
In Sachsen-Anhalt unterstützt das Land Handwerksmeisterinnen und -meister mit einer Meistergründungsprämie in Höhe von 10.000 Euro. Gefördert werden Neugründungen oder Betriebsübernahmen im Handwerk, die mit Investitionen von mindestens 15.000 Euro verbunden sind.
Laut Wirtschaftsministerium sind dies weitere Voraussetzungen für die Förderung: Der Betrieb muss mindestens drei Jahre bestehen. Außerdem dürfen nur bestimmte Kosten gefördert werden – etwa Investitionen in Betriebsmittel, nicht aber Personalkosten. Die Prämie wird als Festbetrag in Form eines Zuschusses geleistet, sobald die zuständige Handelskammer geprüft und bestätigt hat, dass
Die Antragstellung erfolgt über die zuständige Handwerkskammer bei der Investitionsbank Sachsen-Anhalt. Weitere Informationen finden Sie unter www.mwl.sachsen-anhalt.de.
In Schleswig-Holstein wird die Meistergründungsprämie bis Juni 2028 verlängert, teilt das Wirtschaftsministerium mit. Handwerksmeisterinnen und -meister erhalten bis zu 10.000 Euro für die Gründung, Übernahme oder die Beteiligung an einem Handwerksbetrieb.
Die Förderung erfolgt in zwei Stufen:
Anträge laufen über die Handwerkskammern Flensburg und Lübeck sowie die Investitionsbank Schleswig-Holstein. Unter www.ib-sh.de gibt es weitere Infos zu der Meistergründungsprämie in Schleswig-Holstein.
In Thüringen erhalten Handwerksmeisterinnen und -meister bis zu 7.500 Euro, wenn sie einen Handwerksbetrieb gründen. Laut der Thüringer Aufbaubank wird die Meistergründungsprämie nur gewährt, wenn folgende Voraussetzungen erfüllt sind:
Die Förderung besteht aus zwei Stufen:
Weitere Infos und die nötigen Formulare zur Antragstellung finden Sie auf der Seite der Thüringer Aufbaubank.
Aktuell gibt es sechs Bundesländer, die Meister nicht bei der Gründung oder der Übernahme eines Betriebs mit einer Meistergründungsprämie fördern. Das sind Bayern, Bremen, Hamburg, Hessen, das Saarland und Sachsen.
In diesen sechs Bundesländer gibt es allerdings eine Meisterprämie: In Bayern beträgt sie laut der Handwerkskammer für München und Oberbayern 3.000 Euro. In Bremen und Hamburg liegt Förderung laut den zuständigen Handwerkskammern jeweils bei 1.300 Euro. Das Wirtschaftsministerium in Hessen honoriert die erfolgreiche Meisterprüfung mit 3.500 Euro und das Saarland stellt einen einmaligen Aufstiegs- oder Meisterbonus von 1.000 Euro in Aussicht. Sachsen bietet über die Sächsische Aufbaubank eine Absolventenförderung von 2.000 Euro an.
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