Politik und Gesellschaft

Branchenmindestlöhne vs. Mindestlohn: So groß ist der Abstand

In einigen Gewerken liegen die Branchenmindestlöhne deutlich über dem gesetzlichen Mindestlohn. Wo die Abstände besonders groß sind – und wo nicht.

2 Min.02.01.2026, 09:34 Uhr
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Von 45 Cent bis 4,50 Euro, die Branchenmindestlöhne im Handwerk zeigen deutliche Abstände zum gesetzlichen Mindestlohn.
Von 45 Cent bis 4,50 Euro, die Branchenmindestlöhne im Handwerk zeigen deutliche Abstände zum gesetzlichen Mindestlohn. Medienzunft Berlin - stock-adobe.com
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Die Branchenmindestlöhne im Handwerk werden von den Tarifvertragsparteien in den jeweiligen Gewerken ausgehandelt. Arbeitgeber und Arbeitnehmer achten dabei darauf, einen Abstand zum gesetzlichen Mindestlohn zu wahren.

Dieser steigt zum 1. Januar 2026 auf 13,90 Euro, das hat die Bundesregierung auf Basis der Empfehlung der Mindestlohnkommission beschlossen. Damit rückt erneut in den Fokus, wie sich die branchenspezifischen Lohnuntergrenzen im Handwerk im Vergleich zum gesetzlichen Mindestlohn entwickeln.

Dachdeckerhandwerk: Abstand beträgt mindestens 1,06 Euro

Im Dachdeckerhandwerk gibt es zwei Lohnuntergrenzen. Ab 2026 steigt der Mindestlohn 1 für ungelernte Beschäftigte auf 14,96 Euro – das sind 1,06 Euro mehr als der gesetzliche Mindestlohn.

Für gelernte Arbeitnehmer im Dachdeckerhandwerk erhöht sich der Mindestlohn 2 auf 16,60 Euro, was einem Abstand von 2,70 Euro entspricht.

Elektrohandwerke: Mindestentgelt 1,03 Euro höher als gesetzlicher Mindestlohn

Auch in den Elektrohandwerken bleibt der Abstand deutlich: Das Mindestentgelt steigt zum 1. Januar 2026 auf 14,93 Euro – damit liegt die Lohnuntergrenze in den Elektrohandwerken1,03 Euro über dem gesetzlichen Mindestlohn.

Dieser Branchenmindestlohn gilt für die gesamte Breite der elektrohandwerklichen Tätigkeiten – von Energie- und Gebäudetechnik bis zur Informations- und Telekommunikationstechnik.

Gebäudereinigung: Mindestens 1,10 Euro Abstand zum gesetzlichen Mindestlohn

Überdurchschnittlich hohe Lohnuntergrenzen bleiben weiterhin ein Markenzeichen der Gebäudereinigung. In der Lohngruppe 1 (Innen- und Unterhaltsreinigung) beträgt der Branchenmindestlohn 2026 15 Euro pro Stunde. Damit liegt der Stundenlohn in der Lohngruppe 1 seit 1. Januar an 1,10 Euro über dem gesetzlichen Minimum.

In der Lohngruppe 6 (Glas- und Fassadenreinigung) steigt die Lohnuntergrenze sogar auf 18,40 Euro. Mit 4,50 Euro pro Stunde haben die Glas- und Fassadenreiniger den größten Abstand zum gesetzlichen Mindestlohn von allen bundesweit geltenden Branchenmindestlöhnen im Handwerk.

Gerüstbau-Handwerk: 45 Cent Abstand zum gesetzlichen Mindestlohn

Im Gerüstbau-Handwerk liegt der Branchenmindestlohn vom 1. Januar 2026 an bei 14,35 Euro pro Stunde. Das entspricht einem Abstand von 45 Cent zum gesetzlichen Mindestlohn.

Maler- und Lackiererhandwerk: Branchenmindestlohn nur noch für gelernte Kräfte

Das Maler- und Lackiererhandwerk zahlt derzeit 15,55 Euro pro Stunde für gelernte Beschäftigte.  Damit liegt der Stundenlohn für Gesellen 1,65 Euro über dem gesetzlichen Mindestlohn.

Am 1. Juli 2026 wird der Branchenmindestlohn im Maler- und Lackiererhandwerk auf 16,13 Euro angehoben. Dann beträgt der Abstand zum Mindestlohn 2,23 Euro.

Schornsteinfegerhandwerk: Abstand zum gesetzlichen Mindestlohn beträgt 60 Cent

Im Schornsteinfegerhandwerk bleibt die Lohnuntergrenze 2026 unverändert bei 14,50 Euro pro Stunde. Damit liegen die Beschäftigten 60 Cent über der gesetzlichen Mindestvergütung.

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Insgesamt zeigt sich: Alle bundesweiten Branchenmindestlöhne im Handwerk 2026 liegen oberhalb des gesetzlichen Mindestlohns.

Besonders hohe Lohnabstände finden sich weiterhin im Dachdeckerhandwerk sowie in der Gebäudereinigung, wo die Glas- und Fassadenreinigung den Spitzenwert erreicht.

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