Sozialabgaben für Gutverdiener 2026 deutlich gestiegen
Die Beitragsbemessungsgrenzen in der Sozialversicherung sind 2026 erneut gestiegen. Was Selbstständige, die gesetzlich kranken- oder rentenversichert sind, wissen müssen.
Neues Jahr, neue Rechengrößen in der Sozialversicherung: Für 2026 haben Bundesregierung und Bundesrat unter anderem neue Beitragsbemessungsgrenzen und eine neue Pflichtversicherungsgrenze beschlossen. Sie gelten seit 1. Januar 2026 und sind gegenüber 2025 zum Teil deutlich gestiegen.
Beitragsbemessungsgrenzen steigen: Was bedeutet das 2026 für Versicherte?
In der gesetzlichen Krankenversicherung liegt die Beitragsbemessungsgrenze 2026 bei 69.750 Euro im Jahr. Das entspricht einem Bruttoeinkommen von 5.812,50 Euro im Monat. Gegenüber 2025 ist das eine deutliche Anhebung: 2025 lag die Beitragsbemessungsgrenze in der Krankenversicherung noch bei 66.150 im Jahr.
Die Beitragsbemessungsgrenze in der gesetzlichen Rentenversicherung (GRV) ist zum Jahreswechsel insgesamt um 4.800 Euro gestiegen. Sie liegt jetzt deutschlandweit 101.400 Euro im Jahr – das entspricht 8.450 Euro im Monat.
Die Beitragsbemessungsgrenzen sind eine wichtige Rechengröße im deutschen Sozialversicherungsrecht. Sie legen fest, bis zu welchem Bruttoeinkommen Beiträge zur Renten-, Kranken- und Pflegeversicherung fällig werden. Der Verdienst, der über diese Einkommensgrenze hinausgeht, ist für die gesetzlich Versicherten beitragsfrei.
Private Krankenversicherung: Wer kann 2026 wechseln?
Seit 1. Januar 2026 gibt es eine neue Versicherungspflichtgrenze in der Krankenversicherung. Sie liegt jetzt bei 77.400 Euro im Jahr beziehungsweise bei 6.450 Euro im Monat. Damit steigt die sogenannte Jahresarbeitsentgeltgrenze gegenüber 2025 um 3.600 Euro (Jahr) beziehungsweise 300 Euro (Monat).
Die Anhebung der Versicherungspflichtgrenze bedeutet für gesetzlich Versicherte: Der Wechsel in die private Krankenversicherung wird 2026 erneut schwerer. Schließlich können jetzt nur diejenigen wechseln, deren Einkommen oberhalb der Versicherungspflichtgrenze von 77.400 Euro im Jahr liegt. 2025 war der Wechsel in die private Krankenversicherung schon ab einem Bruttojahreseinkommen von mehr als 73.800 Euro möglich.
Durchschnittsentgelt steigt: Welche Folgen hat das für die Rente?
Das Durchschnittsentgelt in der gesetzlichen Rentenversicherung hat die Bundesregierung für das Jahr 2025 vorläufig auf 51.944 Euro im Jahr festgesetzt. Das Durchschnittsentgelt dient der Bestimmung der Entgeltpunkte im jeweiligen Kalenderjahr.
Hintergrund: Entgeltpunkte sind ein zentraler Bestandteil der Rentenformel mit der im Alter die Höhe der gesetzlichen Rente berechnet wird. Ein Entgeltpunkt entspricht etwa dem durchschnittlichen jährlichen Bruttoverdienst aller Versicherten. Das bedeutet:
- Wer in einem Kalenderjahr genauso viel Entgelt erzielt wie der Durchschnitt aller Versicherten, erhält hierfür einen Rentenpunkt.
- Wer hingegen mehr als der Durchschnitt aller Versicherten verdient, bekommt mehr als einen Punkt.
- Und wer weniger verdient, erhält einen Entgeltpunkt, der unter 1,0 liegt. Die Entgeltpunkte sind im Alter für die Berechnung der Rentenhöhe wichtig.
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