Tariftreuegesetz beschlossen: Was sich jetzt ändern soll
Der Bundestag hat das Bundestariftreuegesetz verabschiedet. Was sich dadurch bei der Vergabe von Bundesaufträgen ändern soll und was Bauverbände am Gesetz kritisieren.
Nach dem Bundestariftreuegesetz dürfen öffentliche Aufträge des Bundes künftig in der Regel nur noch an Unternehmen vergeben werden, die tarifliche Arbeitsbedingungen einhalten – also Tariflöhne zahlen und tarifliche Standards erfüllen. Es soll ab einem Auftragswert von 50.000 Euro netto gelten, mit Ausnahme von Literleistungen sowie Bundeswehraufträge bis Ende 2032.
Das Gesetz muss nun noch formell dem Bundesrat zur Zustimmung vorgelegt werden, bevor es in Kraft treten kann. Anschließend müssen rechtliche Details in Verwaltungsvorschriften und Durchführungsregelungen konkretisiert werden. Dazu gehören zum Beispiel Vorschriften
- wie genau Unternehmen nachweisen müssen, dass sie tariflich bezahlen (Zertifikate, Nachweise etc.) und
- wie Kontrollstellen arbeiten und Sanktionsmechanismen greifen sollen.
Was die Bauverbände loben und kritisieren
Die Bauverbände – also der Zentralverband des Deutschen Baugewerbes (ZDB), der Hauptverband der Deutschen Bauindustrie und die Bundesvereinigung Mittelständischer Bauunternehmen (BVMB) – begrüßen den Grundgedanken des Bundestariftreuegesetzes, öffentliche Aufträge an jene Unternehmen zu vergeben, die sich an Tarifverträge halten. Diese sorgen für faire Bedingungen auf Baustellen.
Allerdings wird das Gesetz wird allein nicht zu mehr Tarifbindung führen, da auch Unternehmen als tariftreu gelten, die lediglich für die Dauer eines Bundesauftrags die Einhaltung tariflicher Regelungen zusagen, kritisiert der ZDB.
Anerkannt werden die Bemühungen um einen bürokratiearmen, digitalen Nachweis der Tarifbindung sowie die Einbindung der Präqualifizierung. Präqualifizierte Baubetriebe, die Mitglied in einem Arbeitgeberverband sind, können digital ihre Tarifbindung nachweisen, ohne mit zusätzlichen Dokumentationspflichten belastet zu werden.
Dennoch befürchten die Verbände, dass das Gesetz das erklärte Ziel des Bürokratieabbaus in eklatanter Weise konterkariert. Die vorgesehene Bürgenhaftung für die Tariftreue von Nachunternehmern schießt beispielsweise über das Ziel hinaus und wird ein neues Bürokratiemonster schaffen, da Auftragnehmer die Eingruppierung und Vergütung jedes einzelnen Beschäftigten aller Nachunternehmer prüfen müssen. Das geht weit über eine Mindestlohnkontrolle hinaus und ist weder leistbar noch zumutbar.
Tariftreueregeln der Länder: Das sagt eine IW-Studie
Der BVMB verweist auf eine aktuelle Untersuchung des Instituts der deutschen Wirtschaft (IW). Die Studie analysiert die Tariftreueregelungen der Bundesländer und kommt zu einem ernüchternden Befund: Eine belastbare Stärkung der Tarifbindung ist empirisch nicht nachweisbar. „Mehr Regulierung bedeutet nicht automatisch mehr Tarifbindung, sondern in diesem Fall vor allem mehr Nachweise, mehr Formulare und noch mehr Bürokratie“, erklärt Hauptgeschäftsführer Michael Gilka. „Was auf Länderebene nachweislich keine Wirkung entfaltet hat, nun auf Bundesebene zu wiederholen, ist nicht nur unverständlich – es grenzt an Realitätsverweigerung.“
Folgerichtig müssten die praktischen Auswirkungen des Bundestariftreuegesetzes nach einer angemessenen Anlaufphase überprüft werden. Wichtig sei dabei insbesondere, dass es nicht zu inhaltlichen Diskrepanzen zwischen den tariflichen Regelungen und den Inhalten der Branchenverordnungen komme, in denen die einzuhaltenden tariflichen Regelungen beschrieben werden. Eine Evaluation nach zwei bis drei Jahren könne zeigen, ob die vorgesehenen Regelungen in der Praxis wirklich funktionieren. Das zumindest bezweifeln ZDB und BVMB, die das Gesetz für überflüssig halten.
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