Steuern

E-Rechnung: Darum sollten Sie an der ZDH-Umfrage teilnehmen

Wie wird die E-Rechnung aktuell genutzt? Und welche Probleme gibt es? Der ZDH will durch eine Umfrage Klarheit schaffen und sich bei Bedarf für eine Verlängerung der Übergangsfrist einsetzen.

2 Min.19.01.2026, 11:26 Uhr
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ZDH-Umfrage zur E-Rechnung: Bis zum 27. Februar 2026 können Handwerksbetriebe noch teilnehmen.
ZDH-Umfrage zur E-Rechnung: Bis zum 27. Februar 2026 können Handwerksbetriebe noch teilnehmen. picture alliance / Zoonar
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Bereits seit Anfang 2025 müssen Unternehmen in Deutschland E-Rechnungen empfangen können. Ob sie auch E-Rechnungen ausstellen, dürfen Betriebe aktuell noch selbst entscheiden. Doch zum 1. Januar 2027 kommt die Ausstellungspflicht. Das bedeutet: Unternehmen, die einen Vorjahresumsatz von mehr als 800.000 Euro haben, dürfen ab 2027 nur noch E-Rechnungen an Gewerbekunden verschicken. Für alle anderen Unternehmen kommt die Ausstellungspflicht ein Jahr später – also zum 1. Januar 2028.

Doch wie läuft es in der Praxis aktuell mit der E-Rechnung? Genau das will der Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH) herausfinden und führt deshalb gemeinsam mit Handwerkskammern und Fachverbänden eine Betriebsbefragung durch – sie läuft bis zum 27. Februar 2026.

Hier geht es zur Umfrage:zdh-umfragen.de/e-rechnung/

Laut ZDH habe sich im vergangenen Jahr abgezeichnet, dass die E-Rechnung in der Praxis Probleme bereitet und von Handwerksbetrieben deshalb nur wenig verwendet wird. „Das verbleibende Jahr muss deshalb für eine Anpassung der am Markt erhältlichen E-Rechnungssoftwareprodukte an die gesetzlichen Anforderungen und an die Erfordernisse der Betriebe genutzt werden, schreibt der ZDH auf seiner Website. Das sei wichtig, damit ab dem 1. Januar 2028 E-Rechnungen rechtssicher gestellt werden können.

Der ZDH kündigt zudem an, dass er sich auf politischer Ebene für eine Verlängerung der Übergangsfrist für die Ausstellung von E-Rechnungen einsetzen will, sofern dieses Ziel „absehbar nicht erreicht werden kann“.

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