E-Rechnung: Darum sollten Sie an der ZDH-Umfrage teilnehmen
Wie wird die E-Rechnung aktuell genutzt? Und welche Probleme gibt es? Der ZDH will durch eine Umfrage Klarheit schaffen und sich bei Bedarf für eine Verlängerung der Übergangsfrist einsetzen.
Bereits seit Anfang 2025 müssen Unternehmen in Deutschland E-Rechnungen empfangen können. Ob sie auch E-Rechnungen ausstellen, dürfen Betriebe aktuell noch selbst entscheiden. Doch zum 1. Januar 2027 kommt die Ausstellungspflicht. Das bedeutet: Unternehmen, die einen Vorjahresumsatz von mehr als 800.000 Euro haben, dürfen ab 2027 nur noch E-Rechnungen an Gewerbekunden verschicken. Für alle anderen Unternehmen kommt die Ausstellungspflicht ein Jahr später – also zum 1. Januar 2028.
Doch wie läuft es in der Praxis aktuell mit der E-Rechnung? Genau das will der Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH) herausfinden und führt deshalb gemeinsam mit Handwerkskammern und Fachverbänden eine Betriebsbefragung durch – sie läuft bis zum 27. Februar 2026.
Hier geht es zur Umfrage:zdh-umfragen.de/e-rechnung/
Laut ZDH habe sich im vergangenen Jahr abgezeichnet, dass die E-Rechnung in der Praxis Probleme bereitet und von Handwerksbetrieben deshalb nur wenig verwendet wird. „Das verbleibende Jahr muss deshalb für eine Anpassung der am Markt erhältlichen E-Rechnungssoftwareprodukte an die gesetzlichen Anforderungen und an die Erfordernisse der Betriebe genutzt werden, schreibt der ZDH auf seiner Website. Das sei wichtig, damit ab dem 1. Januar 2028 E-Rechnungen rechtssicher gestellt werden können.
Der ZDH kündigt zudem an, dass er sich auf politischer Ebene für eine Verlängerung der Übergangsfrist für die Ausstellung von E-Rechnungen einsetzen will, sofern dieses Ziel „absehbar nicht erreicht werden kann“.
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