Kununu muss Klarnamen nennen – oder schlechte Bewertung löschen
Anonym den Arbeitgeber auf einer Bewertungsplattform anschwärzen? Dem hat ein Gericht jetzt einen Riegel vorgeschoben.
Der Fall: Zwei ehemalige Mitarbeitende eines Vertriebsunternehmens mit 22 Beschäftigten hatten auf dem Bewertungsportal Kununu anonym vernichtende Bewertungen über ihren Ex-Arbeitgeber abgegeben. Dieser bezweifelte die Echtheit der Bewertungen und forderte von Kununu die Löschung. Die Plattformbetreiber hingegen besorgten sich anonymisierte Arbeitsnachweise der Bewertenden, reichten sie weiter und löschten die Einträge nicht. Das Unternehmen zog vor Gericht.
Der Beschluss: Das Oberlandesgericht Hamburg entschied im Sinne des Arbeitgebers. Dieser müsse die öffentliche Kritik von Personen, die behaupten bei ihm beschäftigt gewesen zu sein, nicht einfach hinnehmen. Stattdessen müsse er überprüfen können, ob die Bewertungen tatsächlich von ehemaligen oder aktuellen Mitarbeitenden abgegeben wurden, um reagieren zu können. Dem stehe weder Datenschutz noch die Angst der Mitarbeitenden vor möglichen Repressalien entgegen, so die Richter. Die anonymisierten Unterlagen, die Kununu weitergereicht hatten, reichten dafür nicht aus. Kununu muss daher die Bewertungen löschen oder die Klarnamen weitergeben. (OLG Hamburg, Beschluss vom 08.02.2024, Az.: 7 W 11/24)
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