Steuern

Rückwirkender Wechsel zwischen Fahrtenbuch und Pauschale

Genaues Fahrtenbuch oder pauschale Ein-Prozent-Methode? Ab sofort dürfen Sie rückwirkend wechseln – was nützlicher klingt, als es ist.

1 Min.10.05.2022, 18:09 Uhr
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Ein rückwirkender Wechsel der Bewertungsmethode beim Firmenwagen gilt immer für das ganze Jahr – und funktioniert in den meisten Fällen nur in Richtung Ein-Prozent-Methode.
Ein rückwirkender Wechsel der Bewertungsmethode beim Firmenwagen gilt immer für das ganze Jahr – und funktioniert in den meisten Fällen nur in Richtung Ein-Prozent-Methode. pathdoc - stock.adobe.com
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Wer einen Firmenwagen privat nutzt, muss den privaten Nutzungsanteil als geldwerten Vorteil versteuern und entsprechende Sozialversicherungsbeiträge zahlen. Das ist pauschal mittels der Ein-Prozent-Methode möglich oder detailliert mit einem Fahrtenbuch. Zwischen diesen Alternativen musste der Fahrer sich bisher am Jahresanfang entscheiden – und dann dabei bleiben.

Doch nun ermöglicht das Bundesfinanzministerium mehr Flexibilität der Bewertungsmethode: Eine rückwirkende Änderung des Lohnsteuerabzugs sei vor Übermittlung oder Ausschreibung der Lohnsteuerbescheinigung „grundsätzlich möglich“, heißt es im BMF-Schreiben IV C 5 - S 2334/21/10004 :001 vom 3. März 2022.

Allerdings muss die Änderungen für das ganze Kalenderjahr erfolgen – was die Wechselmöglichkeiten naturgemäß einschränkt: Ein unterjähriger Wechsel vom Fahrtenbuch zur Ein-Prozent-Methode ist unproblematisch. Umgekehrt dürfte ein fliegender Wechsel von der pauschalen Ein-Prozent-Methode zum Fahrtenbuch schwierig werden, da ein Fahrtenbuch zeitnah zu führen ist. Wer also nicht vorsorglich und von Anfang an akribisch Fahrtenbuch geführt hat, hat nichts von der Wechselmöglichkeit.

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