ZDH-Präsident: „Arbeitsplätze sind gefährdet“
„Finger weg vom Betriebsvermögen bei der Erbschaftsteuer“: Mit diesen plakativen Worten warnt ZDH-Präsident Jörg Dittrich vor den Auswirkungen des SPD-Entwurfs. Doch es gibt auch andere Stimmen.
Auf einen Blick
Die SPD schlägt bereits vor dem anstehenden Urteil des Verfassungsgerichts eine Reform der Erbschaftsteuer vor. Darin enthalten ist ein weitgehender Abbau der bisherigen Sonderregeln für Betriebsvermögen. Aus der Wirtschaft kommt deutliche Kritik an den Reformplänen der SPD.
ZDH-Präsident Jörg Dittrich warnt etwa in einer Mitteilung mit den Worten: „Finger weg vom Betriebsvermögen bei der Erbschaftsteuer“. Im Interview mit dem Deutschlandfunk (DLF) sagt er auf die Frage, warum er mit diesen drastischen Worten vor dem SPD-Reformentwurf warnt: „Weil die Erbschaftsteuer aus meiner Sicht nicht die Erben trifft, sondern die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den Betrieben.“
Dittrich sieht Wettbewerbsfähigkeit in Gefahr
Man müsse die Gesamtbelastung im Mittelstand im Auge behalten. Die Erbschaftsteuer ausgeklammert, gäbe es für den Mittelstand jetzt bereits eine hohe Steuerlast – werde diese weiter erhöht, „dann gefährden wir Arbeitsplätze in den Betrieben“. Das Konzept der SPD betreffe vor allem Handwerksbetriebe. Statt Vermögen stärker zu belasten, müsse es darum gehen, Leistungsbereitschaft zu fördern und Betrieben Wachstum zu ermöglichen.
Eine weitere Schwächung der Wettbewerbsfähigkeit Deutschlands helfe weder Unternehmen noch Beschäftigten, so Dittrich. „Wenn wir jemandem etwas wegnehmen, wird die Wettbewerbsfähigkeit Deutschlands davon nicht steigen“, sagt der ZDH-Präsident.
Ähnlich äußert sich Rainer Dulger, Präsident der Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA). Der „Rheinischen Post“ sagt er, es gebe bereits jetzt bei der Unternehmensnachfolge mittelständischer Unternehmen erhebliche Probleme. Diese würden sich noch verschärfen, sollten die SPD-Pläne umgesetzt werden.
Schnitzer widerspricht Aussagen der Wirtschaft
Monika Schnitzer, Vorsitzende des Sachverständigenrats zur Begutachtung der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung, widerspricht ähnlichen Aussagen zur Gefährdung von Arbeitsplätzen durch den Vorschlag zur Reform der Erbschaftsteuer in einem Gastbeitrag im Handelsblatt. Sie schreibt: „Die häufig geäußerte Sorge, eine gleichmäßigere Besteuerung von Betriebsvermögen gefährde Unternehmen, wird empirisch nicht gestützt. Internationale Studien finden keine systematischen negativen Effekte auf Beschäftigung oder Investitionen.“
Änderungen an der Erbschaftsteuer seien der Ansicht der „Wirtschaftsweisen“ Schnitzer nach notwendig – „unabhängig von Konjunkturlage oder politischem Timing“.
Um was geht es konkret?
Die SPD will die Erbschaftsteuer verändern, da es ungerecht sei, Menschen mit kleineren Erbschaften wie bislang stärker zu belasten als Erben von Milliardenvermögen, so SPD-Fraktionsvize Wiebke Esdar. Vor allem Firmenerben sollen mehr zahlen.
Für Betriebsvermögen soll ein Freibetrag von fünf Millionen Euro gelten – erst danach soll die Erbschaftsteuer greifen. Außerdem sollen Firmen die Möglichkeit bekommen, über 20 Jahre hinweg mögliche Steuern zurückzuzahlen. Die Verschonungsregelung soll abgeschafft werden. Konkrete Steuersätze nennt das Konzept allerdings nicht. Man wolle den Verhandlungen mit der Union nicht vorgreifen, heißt es zur Begründung von der SPD.
Union kritisiert SPD-Entwurf
Die Union aber weist das Konzept bereits zurück: CSU-Landesgruppenchef Alexander Hoffmann spricht im Interview mit dem Deutschlandfunk davon, dass eine Erhöhung der Erbschaftsteuer „leistungsfeindlich“ sei. Eine ähnliche Meinung vertritt auch die CDU. Diese will zunächst die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zur Erbschaftsteuer abwarten.
Darauf will die SPD allerdings nicht warten. Dem Staat entgingen aufgrund der derzeit gültigen Spielräume im Steuerrecht allein im Jahr 2023 acht Milliarden Euro an Einnahmen zugunsten von Firmenerben, so das Argument der Sozialdemokraten.
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