Pflicht für digitale Steuerbescheide auf 2027 verschoben
Ab 2026 sollte es Steuerbescheide nur noch ausnahmsweise in Papierform geben. Nun hat der Gesetzgeber den Start verschoben – und eine Ehegatten-Regelung ergänzt.
Eigentlich sollten digitale Steuerbescheide ab Januar 2026 zum neuen Standard werden (wir berichteten). Doch nun hat der Bundesrat kurz vor Weihnachten noch einer kurzfristigen Gesetzesänderung zugestimmt: Die neuen Regeln zur digitalen Bekanntgabe von Steuerbescheiden sollen die Finanzämter erst ab dem 1. Januar 2027 anwenden. Wer seine Steuererklärung elektronisch einreicht, soll den Bescheid dann online abrufen. Das betrifft auch alle selbstständigen Handwerker, da sie als Steuerzahler mit Gewinneinkünften zur elektronischen Abgabe verpflichtet sind.
Die Begründung des Gesetzgebers: Steuerpflichtige sollen dadurch mehr Zeit erhalten, sich auf die neue Regelung einzustellen.
Was gilt ab 2027 für digitale Steuerbescheide?
Die folgenden Regeln verschieben sich nun um ein Jahr:
- Digitale Bescheide ohne Zustimmung: Bisher müssen Steuerzahler aktiv zustimmen, wenn sie digitale Steuerbescheide erhalten wollen. Diese Regelung gilt nun noch bis Ende 2026. Ab 2027 entfällt die Zustimmungspflicht.
- Antrag auf Bescheid per Post: Steuerpflichtige können jedoch eine Zusendung der Bescheide per Post verlangen. Dazu genügt ein formloser Antrag, eine Begründung ist nicht erforderlich. Der Antrag gilt jedoch nicht rückwirkend, sondern nur für die Zustellung von Bescheiden ab dem Zeitpunkt des Antrags.
- Zugang digitaler Steuerbescheid: Statt eines Briefs erhalten Steuerzahler ein PDF. Das Finanzamt informiert per E-Mail, sobald der Bescheid abrufbar ist. Finanzämter verschicken jedoch niemals Steuerbescheide per Anhang oder Link, sondern lediglich eine Benachrichtigung, dass der Bescheid in Elster abrufbar ist. Diese E-Mail geht an die in Elster oder in der Steuersoftware hinterlegte Adresse.
- Einspruchsfrist: Ein elektronischer Bescheid gilt vier Tage nach der Bereitstellung als zugestellt, berichtet der Deutsche Steuerberaterverband (DStV). Ab diesem Zeitpunkt beginnt die Einspruchsfrist. Die E-Mail des Finanzamts dient dabei nur als Hinweis, dass ein Bescheid vorliegt. Sie hat jedoch keinen Einfluss auf den Fristbeginn.
Was gilt ab 2027 für gemeinsam veranlagte Ehegatten?
Bei digitalen Steuerbescheiden für gemeinsam veranlagte Ehegatten oder Lebenspartner genügt es künftig, wenn einem der beiden der Bescheid zugeht und er darüber informiert wird.
Bisher erteilte die Finanzverwaltung Ehegatten für die elektronische Bekanntgabe von Steuerbescheiden noch einen einmaligen Einwilligungscode. Diesen Code musste der Ehegatte dem Inhaber des ELSTER-Benutzerkontos für die gemeinsame Bekanntgabe zur Verfügung stellen. Die Übersendung eines Codes soll entfallen.
Tipp: Wünscht ein Ehegatte keine digitalen Bescheide, muss er die postalische Bekanntgabe beantragen. Dann wird der Bescheid beiden Ehegatten postalisch zugesandt.
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