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Es gibt keine Regeln für die wöchentliche Arbeitszeit von Minijobber, aber die Stunden im Monat sind begrenzt.

Geringfügige Beschäftigung

Wie viel Stunden sind im Minijob pro Woche erlaubt?

Bislang gab es keine Vorgaben für die wöchentliche Arbeitszeit von Minijobbern. Doch mit der Mindestlohnerhöhung im Herbst 2022 ändert sich das.

Zum 1. Oktober 2022 steigt der gesetzliche Mindestlohn auf 12 Euro pro Stunde, gleichzeitig wird die Verdienstgrenze für Minijobber auf 520 Euro im Monat angehoben. Doch das sind nicht die einzigen Neuerungen: Die Entgeltgrenze für geringfügige Beschäftigung wird dynamisiert.

Laut Minijob-Zentrale bedeutet das, dass die Minijob-Grenze künftig am Mindestlohn ausgerichtet wird. Sie orientiere sich dann an einer wöchentlichen Arbeitszeit von 10 Stunden zu Mindestlohnbedingungen. Steigt also der Mindestlohn, steigt auch die Minijob-Grenze.

Diese Neuerungen gelten jetzt für Midijobs

Zum 1. Oktober wurden nicht nur die Verdienstgrenzen für Midijobber angehoben. Veränderungen gibt es auch beim Arbeitgeberanteil an den Sozialversicherungsbeiträgen.
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Wie die Geringfügigkeitsgrenze bei künftigen Mindestlohnerhöhungen angepasst wird, legt der § 8 Abs. 1 SGB IV fest:

Geringfügigkeitsgrenze = (Mindestlohn x 130) / 3. Das Ergebnis wird dann auf volle Euro aufgerundet.

Laut Minijob-Zentrale hat die Dynamisierung zwei Vorteile:

  1. Arbeitgeber müssen die Arbeitszeit der Beschäftigten bei einer Mindestlohnerhöhung nicht mehr reduzieren.
  2. Minijobber profitieren bei einer Mindestlohnerhöhung von einem höheren Verdienst.

Knapp zehn Jahre lag die Verdienstgrenze für Minijobber bei 450 Euro im Monat. Deshalb waren Mindestlohnerhöhungen für Arbeitgeber bislang mit großen Risiken verbunden, da ohne Arbeitszeitanpassung oft die Sozialversicherungspflicht drohte.

Beispiel: Infolge der Mindestlohnerhöhung zum 1. Juli 2022 sank die maximale Arbeitszeit von 45,825 Stunden auf 43,062 Stunden pro Monat. Durch die Anhebung der Minijob-Grenze und des gesetzlichen Mindestlohns sind ab 1. Oktober jetzt 43,33 Stunden pro Monat erlaubt.

Beitrag vom 1. September 2021, aktualisiert am 1. Oktober 2022.

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