Das Sozialgericht Frankfurt am Main hat im Fall von drei Selbstständigen entschieden, dass die nachträgliche Erhöhung des Krankengeldes nur ausnahmsweise möglich ist. Für Rechtsanwalt Nikolaos Penteridis zeigen die Entscheidungen, dass „Selbstständige bei der Krankengeldberechnung die aktuellsten Einkommensdaten bereitstellen müssen“. Gemeint sind damit die aktuellen Einkommenssteuerbescheide.
Steuerbescheid: 2 Gründe, warum die Kassen ihn benötigen
Doch wann genau müssen Selbstständige die Unterlagen bei ihrer gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) einreichen? „So bald wie möglich“, sagt Penteridis. Dem Fachanwalt für Sozialrecht, Medizinrecht und Versicherungsrecht zufolge ist das aus zwei Gründen wichtig:
- Durch die Übermittlung der aktuellen Einkommenssteuerbescheide stellen Selbstständige sicher, dass die Krankenkasse die Krankengeldhöhe richtig ermitteln kann.
- Zudem können die monatlichen Krankenkassenbeiträge nur angepasst werden, wenn aktuelle Einkommensdaten vorliegen. Beispielsweise können die Beiträge nur gesenkt werden, wenn der aktuelle Steuerbescheid ein niedrigeres Einkommen ausweist als der Bescheid vom Vorjahr.
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Einrichtungsfrist für die Beitragsberechnung
Penteridis weist darauf hin, dass Selbstständige Fristen beachten müssen: „Für die Beitragsberechnung müssen die Einkommenssteuerbescheide innerhalb von drei Jahren eingereicht werden.“ Die Frist beginne mit Ablauf des zu berücksichtigenden Jahres.
Was das für Selbstständige bedeutet, erläutert der Jurist anhand eines Beispiels: „Wenn die Beiträge für das Jahr 2022 endgültig berechnet werden sollen, muss der Einkommenssteuerbescheid bis zum 31. Dezember 2025 vorgelegt werden.“
Allerdings erhalten Selbstständige den Einkommenssteuerbescheid nicht immer rechtzeitig vom Finanzamt. Penteridis empfiehlt in solchen Fällen, die Unterlagen auch nach Ablauf der drei Jahre einzureichen – verbunden mit einem Antrag, dass die Krankenkasse die Beiträge auf Grundlage des neuen Einkommenssteuerbescheides berechnet.
GKV-Mindestbeitrag: Wie hoch ist das Krankengeld?
Freiwillig gesetzlich Versicherte, die kein oder nur ein geringes Einkommen erzielen, zahlen in der gesetzlichen Krankenversicherung den Mindestbeitrag. Dieser Mindestbeitrag wird immer auf Grundlage eines fiktiven Mindesteinkommens berechnet, das liegt 2024 bei 1.178,33 Euro im Monat. Daraus ergibt sich aktuell ein Mindestbeitrag von rund 180 Euro – bei diesem Tarif haben Selbstständige im Krankheitsfall auch Anspruch auf Krankengeld.
„Das Krankengeld wird in solchen Fällen auf Basis des Mindestbeitrags berechnet und fällt daher relativ niedrig aus“, sagt Rechtsanwalt Penteridis. Schließlich betrage das Krankengeld grundsätzlich 70 Prozent des zugrunde liegenden Einkommens – in diesem Fall also 70 Prozent von 1.178,33 Euro. „Das ergibt ein Krankengeld von 824,83 Euro im Monat“, sagt der Fachanwalt.
Kann Selbstständigen das Krankengeld gekürzt werden?
Das Sozialgericht Frankfurt hat im Fall der drei Selbstständigen klargestellt, dass das Krankengeld von Selbstständigen im Ausnahmefall nachträglich erhöht werden kann, wenn „der ermittelte Betrag erkennbar nicht der tatsächlichen wirtschaftlichen Situation des Versicherten“ entspricht.
Doch ist auch das Gegenteil möglich, also kann das Krankengeld auch gekürzt werden? „Ja, zumindest für die Zukunft“, sagt der Fachanwalt. Möglich sei das, wenn das tatsächlich erzielte Einkommen niedriger ist als das Einkommen, das zur ursprünglichen Beitrags- und Krankengeldberechnung herangezogen wurde. „Die Beiträge und somit auch das Krankengeld werden dann auf Basis des tatsächlichen niedrigeren Einkommens angepasst“, erläutert Penteridis.
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