Dienstleister versäumt Schneeräumung: Weil der Betrieb davon wusste und nichts unternahm, muss er jetzt Schadensersatz leisten.
Foto: Leupold, erstellt mit KI Midjourney
Dienstleister versäumt Schneeräumung: Weil der Betrieb davon wusste und nichts unternahm, muss er jetzt Schadensersatz leisten.

Recht

Räumpflicht: Wer haftet, wenn der Dienstleister nicht anrückt?

Bei Schnee verunglückt ein Lkw auf dem Betriebshof. Der Betrieb muss Schadensersatz zahlen – obwohl er einen Dienstleister mit dem Winterdienst beauftragt hat. Warum ist das so?

Der Fall: Ein Betrieb beauftragt einen Dienstleister damit, auf dem Betriebsgelände die Schnee- und Räumpflichten im Winter zu übernehmen. Doch bei einem plötzlichen Kälteeinbruch versäumt der Dienstleister, spät abends Schnee zu räumen und zu streuen. Nachts fährt dann ein Lkw-Fahrer auf den Betriebshof und baut einen Unfall. Die Spedition verklagt den Betrieb daraufhin auf Schadensersatz.

Das Urteil: Zurecht, entscheidet das Landgericht (LG) Köln. Der Betrieb habe seine Verkehrssicherungspflicht fahrlässig verletzt hatte und müsse daher Schadensersatz zahlen.

Das Gericht stellte klar, dass Grundstückseigentümer die Verkehrssicherungspflichten zwar grundsätzlich an Dritte übertragen können. Wer einen Dienstleister beauftragt, habe aber Kontroll- und Überwachungspflichten – ohne konkreten Anlass müsse ein Dienstleister allerdings nicht kontrolliert werden.

Vorsicht Glatteis! So müssen Sie räumen

Was Betriebe zur Räum- und Streupflichtpflicht wissen müssen: Die wichtigsten Fragen und Antworten.
Artikel lesen

Doch in diesem Fall hätte der Betrieb nach Ansicht des Gerichts handeln müssen: Denn dem Betrieb sei 90 Minuten vor dem Unfall bekannt gewesen ist, dass der Dienstleister trotz plötzlichen Kälteeinbruch weder Schnee geräumt noch gestreut hatte. Er hätte daher selbst tätig werden müssen.

Im Verfahren argumentierte der Betrieb, dass die Schneeräumung für die eigenen Mitarbeiter zu gefährlich gewesen sei. Doch die Richter sahen das anders: Fußgänger, die von Glätte wissen, könnten sich mit äußerster Vorsicht unfallfrei über das Grundstück bewegen. Zudem habe der Betrieb die Möglichkeit gehabt, gegenüber der Spedition eine telefonische Warnung auszusprechen.

(Urteil vom 18. Dezember 2023, Az.: 15 O 169/23)

Tipp: Sie wollen keine wichtigen Infos zum Thema Recht verpassen? Dann abonnieren Sie hier den handwerk.com-Newsletter. Jetzt hier anmelden!

Auch interessant:

Baustopp wegen Schnee und Eis: Was Handwerker rechtlich beachten müssen

Schnee und Eis können die Arbeit auf der Baustelle unmöglich machen. Ein Anwalt erklärt, worauf Handwerker bei Verträgen und Bauausführung achten müssen.
Artikel lesen

Verspätung aufgrund von Schnee und Eis – was gilt rechtlich?

Ein Mitarbeiter kommt aufgrund von Eis oder Schnee verspätet zur Arbeit. Dürfen Sie als Chef deshalb eine Abmahnung aussprechen oder den Lohn kürzen? Das sind Ihre Rechte.
Artikel lesen

Schlechtwetter: Keine Entschädigung für Mehrkosten

Frost, Eis und Schnee legen eine Baustelle für mehr als zwei Monate lahm. Mit dem Baustopp ist der Auftraggeber einverstanden, doch für die witterungsbedingten Mehrkosten will er nicht aufkommen. Zu Recht, entschied der Bundesgerichtshof.
Artikel lesen

Frustriert von der Mitarbeitersuche?

handwerk.com und die Schlütersche helfen Ihnen Ihre offenen Stellen einfach, zeit- und kostensparend mit den richtigen Kandidaten zu besetzen! Mehr als 500 Betriebe vertrauen uns bei der Mitarbeitersuche!

Jetzt Bewerber finden!

Wir haben noch mehr für Sie!

Praktische Tipps zur Betriebsführung und Erfahrungsberichte von Kollegen gibt es dienstags und donnerstags auch direkt ins Postfach: nützlich, übersichtlich und auf den Punkt.
Melden Sie sich jetzt für unseren Newsletter an - schnell und kostenlos!
Wir geben Ihre Daten nicht an Dritte weiter. Die Übermittlung erfolgt verschlüsselt. Zu statistischen Zwecken führen wir ein anonymisiertes Link-Tracking durch.
Ein Unfall an einer Baustelle kann teuer werden, wenn dem Opfer Schmerzensgeld und Schadenersatz zustehen

Urteil

Radfahrer rammt Bauschuttcontainer – wer zahlt?

Falsch platziert und schlecht gesichert: Bauunternehmer tragen bei Unfällen eine Teilschuld, selbst wenn sich Verunglückte ordnungswidrig verhalten.

    • Recht
Nur, wenn 3 Voraussetzungen erfüllt sind: Laut einem EuGH-Urteil löst nicht jeder Datenschutzverstoß Schadensersatzansprüche aus.

Recht

Schadensersatz wegen DSGVO-Verstoß: Das sagt der EuGH

Nach einem Datenschutzverstoß wird ein Unternehmen verklagt: Der EuGH hat jetzt geklärt, unter welchen 3 Voraussetzungen bei einem DSGVO-Verstoß Schadensersatz droht.

    • Recht, IT-Recht
Updates und Sicherheitspatches vergessen? Ein Hacker hat das genutzt, um Kundendaten abzugreifen und auch deren Systeme zu verschlüsseln.

Digitalisierung + IT

IT-Desaster: Updates ignoriert, Kunden gehackt

Datenschutzverstöße und was man aus ihnen lernen kann: Wer ist verantwortlich, wenn der Betrieb einen IT-Dienstleister beauftragt – und dann gehackt wird?

    • Digitalisierung + IT
Shop mit Stil: Maik Gerecke im Ladengeschäft des Magdeburger Schuhmachermeisterbetriebs Schuh Gerecke.

Digitalisierung + IT

Kreatives eCommerce: Individuelle Dienstleistung, online bestellt

Machen Online-Shops im Bau und Ausbau wenig Sinn – oder fehlt es nur an Ideen? Dieser Kollege aus einem anderen Gewerk zeigt eine kreative Lösung.

    • Digitalisierung + IT