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Bei Kündigungsschutzklagen ist ein Vergleich oft die beste Lösung.

Inhaltsverzeichnis

Langen Prozess vermeiden

Kündigungsschutzklage – 3 Gründe für einen Vergleich

Kündigungsschutzklagen werden oft mit einem Vergleich beigelegt. Drei Gründe, warum Arbeitgeber sich darauf einlassen sollten.

  • Ein Vergleich mag sich bei einer Kündigungsschutzklage wie eine Niederlage anfühlen, wenn man sich im Recht wähnt. Trotzdem gibt es gute Gründe für eine gütliche Einigung.
  • Ein Kündigungsschutzprozess kann sich lange hinziehen – mit ungewissem Ausgang. Der Gütetermin findet jedoch meist innerhalb von wenigen Wochen nach der Eingang der Kündigungsschutzklage statt.
  • Als Arbeitgeber wissen Sie bei einem Vergleich, welche Kosten, zum Beispiel für eine Abfindung, auf Sie zukommen.
  • Auch wenn Sie sich im Recht fühlen: Die Richter in der Hauptverhandlung könnten das anders sehen und der Prozess verloren gehen.

Die meisten Kündigungsschutzklagen enden im Prozess mit einem Vergleich. „Gut 80 Prozent der Verfahren werden gütlich beigelegt“, sagt Henrik Thiel, Fachanwalt für Arbeitsrecht. Auch wenn sich viele Arbeitgeber bei einer Kündigungsschutzklage im Recht fühlen, gibt es gute Gründe, warum sie sich einen Vergleich einlassen sollten.

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1. Ein Vergleich ist schnell erzielt

Wenn ein Mitarbeiter eine Kündigungsschutzklage einreicht, wird das zuständige Arbeitsgericht den Arbeitgeber kurzfristig darüber informieren und zu einem Gütetermin einladen. Dieser Termin ist die Gelegenheit, sich schnell außergerichtlich auf einen Vergleich zu einigen, denn laut Gesetz soll er zwei Wochen nach Klageerhebung stattfinden.

„Zum Gütetermin ist nur der hauptamtliche Richter anwesend und die Argumente werden mündlich ausgetauscht“, sagt Thiel. Es könne aber für den Arbeitgeber sinnvoll sein, wichtige Argumente schriftlich darzulegen, denn die Zeit ist knapp bemessen. „In der Regel setzen die Gerichte 15 Minuten pro Termin an“, so Thiel.

Danach gibt der Richter eine erste Einschätzung ab und schlägt einen Vergleich vor. Wenn sich beide Parteien darauf einigen, ist die Angelegenheit damit nach kurzer Zeit erledigt. Es kommt nicht zum Prozess.

2. Ein Vergleich kann billiger sein als ein langer Prozess

„In seinem Vergleichsvorschlag nennt der Richter eine aus seiner Sicht gerechtfertigte Abfindungssumme“, sagt Anwalt Thiel. Üblich sei eine Abfindungssumme von einem halben Monatsgehalt pro Beschäftigungsjahr.

Der Arbeitgeber hat damit eine verlässliche Summe, die er bei einem Vergleich zahlen müsste. Anders bei einem Prozess: „Prozesse können sich über Monate oder noch länger hinziehen. Sollte der Arbeitgeber verlieren, muss er für die gesamte Zeit des Prozesses Lohn- und Sozialversicherungsabgaben nachzahlen, wenn der Gekündigte noch keine neue Stelle hat“, warnt Thiel. Zudem muss die unterlegene Partei in der Regel die Gerichtskosten tragen.

3. Der Ausgang des Prozesses ist ungewiss

Es gibt während des Gütetermins Indizien dafür, wie die Erfolgschancen einer Kündigungsschutzklage sind. „Zum einen gibt der Richter seine Einschätzung des Sachverhalts ab, zum anderen kann auch die Höhe der vorgeschlagenen Abfindungssumme ein Hinweis sein“, sagt der Arbeitsrechtsexperte. Je deutlicher die Summe von der üblichen Formel abweicht, desto klarer die Tendenz.

Ist es also eine gute Idee für Arbeitgeber, einen Vergleich abzulehnen, wenn sich eine Entscheidung gegen den Kläger andeutet? „Niemand kann mit mathematischer Präzision den Ausgang eines Prozesses vorhersagen“, betont Thiel. Schließlich werden beim so genannten Kammertermin die Argumente ausführlicher erörtert als beim Gütetermin. Sie liegen jetzt schriftlich vor. Zum anderen sind neben dem hauptamtlichen auch zwei ehrenamtliche Richter anwesend, von denen einer ein Arbeitnehmer-, der andere ein Arbeitgebervertreter ist. „So soll auch die Sicht aus der betrieblichen Praxis in den Prozess einfließen“, erläutert Thiel.

Das Gericht kann also aufgrund neuer Argumente und Sichtweisen anders entscheiden, als sich das beim Gütetermin abzeichnete.

„Für Arbeitgeber kann es deshalb sinnvoll sein, einem Vergleich zuzustimmen, auch wenn man sich im Recht fühlt“, sagt der Anwalt. „Die Kosten sind kalkulierbar und man spart sich eine Menge Zeit und Nerven vor Gericht.“

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