Arbeitsschutzreform: Bald 123.000 Sicherheitsbeauftragte weniger?
Das Bundesarbeitsministerium will kleinere Unternehmen beim Arbeitsschutz entlasten: Wo künftig Sicherheitsbeauftragte wegfallen sollen und was noch geplant ist.
Laut Sozialgesetzbuch brauchen Betriebe mit mehr als 20 Beschäftigten aktuell mindestens einen Sicherheitsbeauftragten oder eine Sicherheitsbeauftragte. Doch das Bundesarbeitsministerium will die Zahl der Sicherheitsbeauftragten reduzieren. Das sieht ein Konzept vor, das das Ministerium jetzt vorgestellt hat. Demnach soll die Verpflichtung, einen Sicherheitsbeauftragten zu bestellen, für Unternehmen mit weniger als 50 Beschäftigten entfallen. Zudem soll in Unternehmen mit bis zu 250 Beschäftigten künftig nur noch ein Beauftragter erforderlich sein. Insgesamt könnten dadurch rund 123.000 Sicherheitsbeauftragte wegfallen.
Arbeitsschutzreform: Was plant das Ministerium
Das Konzept des Bundesarbeitsministeriums sieht insgesamt drei Reformschritte vor, mit denen insbesondere kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) entlastet werden sollen. Ziel des Vorhabens sei es, Arbeitsschutzregelungen effizienter, digitaler und stärker an tatsächlichen Gefahrenlagen auszurichten. Das Schutzniveau solle dabei erhalten bleiben.
- Schritt 1: Bis Ende 2025 will das BMAS vor allem bürokratische Pflichten abbauen. Neben der Reduzierung der Sicherheitsbeauftragten sollen auch noch weitere Beauftragte abgeschafft werden – darunter zum Beispiel der Druckluftbeauftragte im Zuge der Außerkraftsetzung der Druckluftverordnung. Auch bei Formerfordernissen plant das Ministerium Vereinfachungen. So sollen entbehrliche Schriftformerfordernisse abgeschafft und durch Textform oder elektronische Verfahren ersetzt werden.
- Schritt 2: Ab 2026 plant das BMAS sogenannte KMU-Checks. Damit sollen Regeln der staatlichen Arbeitsschutzausschüsse überprüft werden. Parallel soll das Präventionsrecht im SGB VII modernisiert und bestehende Verfahren digitalisiert werden.
- Schritt 3: Schließlich will das BMAS gemeinsam mit Sozialpartnern, Kammern, Ländern und Unfallversicherungsträgern in den Dialog gehen. Dabei soll es darum gehen, inwiefern arbeitsschutzrechtliche Instrumente noch weiter vereinfacht, flexibilisiert und digitalisiert werden können, ohne das Schutzniveau abzusenken.
Laut dem Ministerium könnten die ersten beiden Reformpakete die Wirtschaft bereits um rund 200 Millionen Euro jährlich entlasten
Was Arbeitgeber und Gewerkschaft sagen
Steffen Kampeter, Hauptgeschäftsführer der Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA), sieht bei der Reform bei den Sicherheitsbeauftragten einen spürbaren Beitrag zum Bürokratieabbau. „Die Sicherheit bleibt gewährleistet – entscheidend ist gelebter Arbeitsschutz mit Gefährdungsbeurteilung als zentrales Instrument. Das bringt viel mehr als ein bürokratisches Beauftragtenwesen“, so Kampeter. Positiv sieht er auch, dass das BMAS weniger starre Vorgaben und weniger Schriftform plant: Das sei „praxisnah und effizient“, so der BDA-Hauptgeschäftsführer.
Für Carsten Burckhardt, Stellvertretender Bundesvorsitzender der IG BAU, ist das Vorhaben des Bundesarbeitsministeriums ein „sehr, sehr schlechter Plan“. Wer Sicherheit abbaue, gefährde Menschenleben, warnt Burckhardt.
„Bürokratieabbau auf dem Rücken der Beschäftigten ist keine Reform – das ist Leichtsinn.“ Die Sicherheitsbeauftragten, seien die Personen, die hinschauen, wenn andere weggucken. „Wir brauchen mehr Schutz – nicht weniger“, betont der Bundesvorsitzende. „Wer mit seinen Händen und seinem Kopf am Bau arbeitet, verdient Schutz und Sicherheit – nicht politische Sparübungen auf Kosten der Gesundheit.“
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