Personal

BG Bau: Drei neue Berufskrankheiten beschlossen

Ab dem 1. April 2025 wird die Liste der Berufskrankheiten erweitert: Neu dabei ist auch eine Erkrankung, unter der viele Bauhandwerker leiden.

2 Min.04.03.2025, 11:17 Uhr
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Die Schädigung der Rotatorenmanschette der Schulter gilt ab 1. April 2025 als Berufskrankheit.
Die Schädigung der Rotatorenmanschette der Schulter gilt ab 1. April 2025 als Berufskrankheit. staras - stock.adobe.com
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Die Berufskrankheiten-Verordnung wird zum 1. April 2025 geändert: Damit wird die Liste der Berufskrankheiten um drei Erkrankungen erweitert. Darauf weist die Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft (BG Bau) hin.

Welche neuen Berufskrankheiten werden ab 1. April 2025 aufgenommen?

Neu auf der Liste wird zum Beispiel die Schädigung der Rotatorenmanschette der Schulter durch eine langjährige und intensive Belastung sein. Laut BG sind von dieser Erkrankung besonders Beschäftigte im Maurer-, Maler- und Dachdeckerhandwerk, im Trockenbau sowie im Reinigungsgewerbe betroffen.

Die Rotatorenmanschette besteht aus Muskeln und Sehnen, die das Schultergelenk umschließen und stabilisieren. Die Schädigung könne zum Beispiel durch das Heben von schweren Lasten, Überkopfarbeiten und monotone Bewegungsabläufe verursacht werden.

„Wiederholte Bewegungen und hohe Belastungen der Schulter über Jahre hinweg können zu strukturellen Schäden an Sehnen und Muskeln führen“, erklärt Jörg Wachsmann, Leiter der Abteilung Steuerung Rehabilitation und Leistungen bei der BG Bau. „Betroffene leiden häufig unter Schmerzen und Kraftverlust und können den Arm nicht mehr richtig oder nur noch eingeschränkt bewegen.“

Mit der neuen Verordnung werden laut BG noch zwei weitere Berufskrankheiten in die Liste aufgenommen:

  • Die Gonarthrose: Das ist eine Erkrankung unter der viele Fußballprofis leiden.
  • Die chronische obstruktive Bronchitis: Sie wird durch Quarzstaub verursacht.
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Schultererkrankungen vorbeugen: BG bietet präventives Therapieprogramm an

Seit einiger Zeit bietet die BG Bau ein präventives Therapieprogramm an – das sogenannte Schulterkolleg. „Damit wollen wir Schultererkrankungen gezielt entgegenwirken, so dass eine Berufskrankheit gar nicht erst entsteht“, erläutert Jörg Wachsmann.

Das Programm ist kostenfrei und dauert insgesamt drei Wochen. Weitere Infos dazu finden Sie auf der Website der Berufsgenossenschaft unter www.bgbau.de/schulterkolleg. Alternativ können Sie sich per E-Mail an rrl@bgbau.de wenden oder bei der Servicehotline unter 0800 / 37 99 100 anrufen.

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