Bundestag hat neue Regeln beschlossen

Sicherheitsbeauftragte: Was künftig für Betriebe gelten soll

Der Bundestag hat den Schwellenwert angehoben, ab dem Betriebe einen Sicherheitsbeauftragten bestellen müssen. Trotzdem dürfte sich für viele Baubetriebe wenig ändern.

2 Min.08.04.2026, 12:02 Uhr
Von
Schwellenwert deutlich angehoben: Die pauschale Verpflichtung zur Bestellung eines Sicherheitsbeauftragten haben künftig nur noch Betriebe ab 50 Mitarbeitenden.
Schwellenwert deutlich angehoben: Die pauschale Verpflichtung zur Bestellung eines Sicherheitsbeauftragten haben künftig nur noch Betriebe ab 50 Mitarbeitenden. Светлана Парникова - stock.adobe.com
Anzeige
Anzeige

Der Bundestag hat der Arbeitsschutzreform zugestimmt und damit neue Regeln für die Bestellung von Sicherheitsbeauftragten beschlossen. Künftig sind Betriebe demnach erst ab 50 Beschäftigten verpflichtet, einen Sicherheitsbeauftragten zu bestellen. Bislang lag dieser Schwellenwert bei 20 Beschäftigten.

Betriebe bis 50 Mitarbeitende: Risikobasierter Ansatz statt pauschale Verpflichtung

Für Unternehmen mit weniger als 50 Beschäftigten besteht laut  Bundestagsbeschluss zwar keine pauschale Verpflichtung mehr, einen Sicherheitsbeauftragten zu bestellen. Allerdings gilt für Betriebe zwischen 20 und 50 Beschäftigten künftig eine risikoorientierte Lösung.

Danach sind Betriebe nur dann verpflichtet, einen Sicherheitsbeauftragten zu bestellen, wenn besondere Risiken für Leben und Gesundheit bestehen. Darauf weisen der Zentralverband Deutsches Baugewerbe (ZDB), der Hauptverband der Deutschen Bauindustrie (HDB), die Industriegewerkschaft Bauen-Agrar-Umwelt (IG Bau) und die Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft (BG Bau) hin. „Damit richtet sich die Bestellung künftig vor allem nach den konkreten Arbeitsbedingungen im Betrieb, nicht allein nach der Unternehmensgröße“, kommentieren die Verbände den Beschluss in einer gemeinsamen Presseerklärung.

Aus Sicht von ZDB, HDB, IG Bau und BG Bau werde mit der Regelung sichergestellt, dass das Sicherheitsniveau in der Bauwirtschaft erhalten bleibt. Sie weisen zudem darauf hin, dass „die besonderen Arbeitsbedingungen“ in der Bauwirtschaft dazu führen können, dass in vielen Betrieben weiterhin Sicherheitsbeauftragte erforderlich sein werden – auch unterhalb der Schwelle von 50 Beschäftigten.

Anzeige

BDA: „Wirksamer Bürokratierückbau im Arbeitsschutz“

Schon vor dem Gesetzesbeschluss im Bundestag hatte sich die Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA) positiv zu den Reformplänen der Regierung geäußert. „Das ist ein wichtiger erster Schritt zu einem wirksamen Bürokratierückbau im Arbeitsschutz“, teilte der Arbeitgeberverband bereits im Februar mit.

Er geht davon aus, dass die Heraufsetzung der Bestellpflicht eine jährliche Entlastung von rund 135 Millionen Euro zur Folge haben dürfte. Wichtig ist laut BDA aber, dass noch „weitere Schritte zu einem umfassenden Bürokratierückbau im Arbeitsschutz“ folgen müssen.

Tipp: Sie wollen alle wichtigen Meldungen zum Thema Arbeitsschutz im Handwerk erhalten? Dann abonnieren Sie den handwerk.com-Newsletter. Jetzt anmelden!

Anzeige