Stromsteuersenkung: Diese Gewerke gehen trotz hoher Kosten leer aus
Bei der Stromsteuer soll sich nach dem Willen der Bundesregierung nichts ändern. Welche Handwerker schon jetzt entlastet werden und welche auch weiterhin nichts bekommen.
Nachdem die Bundesregierung angekündigt hat, die Senkung der Stromsteuer nicht auf alle Betriebe auszuweiten, wird viel Kritik laut. Handelsverbände, Verbraucherschützer und auch der Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH) werfen der Politik einen Bruch des Koalitionsvertrags vor.
Welche Konsequenzen hat diese Entscheidung, sollte sie so beschlossen werden, für das Handwerk? Wer profitiert und wer geht leer aus? Antworten auf die wichtigsten Fragen.
Welche Gewerke zahlen schon jetzt eine abgesenkte Stromsteuer?
Aktuell wird allen Handwerksbetrieben, die dem Produzierenden Gewerbe im Sinne des Stromsteuergesetzes zugeordnet sind und die Voraussetzungen des § 9b im Stromsteuergesetz (StromStG) erfüllen, ein Teil der Stromsteuer erstattet.
Zum Produzierenden Gewerbe im Sinne des StromStG gehören ZDH alle Betriebe, die das Statistische Bundesamt in der Klassifikation der Wirtschaftszweige, Ausgabe 2003 (WZ 2003), in den Abschnitten C (Bergbau und Gewinnung von Steine und Erden), D (Verarbeitendes Gewerbe), E (Energie- und Wasserversorgung) oder F (Baugewerbe) aufführt. Das sind laut ZDH unter anderem:
- Bäckereien und Konditoreien,
- Metallbauer und Feinwerkmechaniker,
- Tischlereien mit eigener Fertigung,
- Fleischereien mit Produktionsanteil,
- Steinmetzbetriebe mit Bearbeitung von Rohmaterial,
- Brauereien und Getränkehersteller.
Ein Betrieb muss aber gleichzeitig weitere Voraussetzungen des Stromsteuergesetzes erfüllen:
- Der Stromverbrauch dient betrieblichen Zwecken.
- Der Betrieb zahlt mehr als 250 Euro Stromsteuer pro Jahr. Das entspricht laut ZDH mehr als 12.500 kWh Stromverbrauch pro Jahr.
- Es besteht keine anderweitige vollständige Steuerbefreiung.
Wie werden Betriebe aktuell entlastet?
Die Entlastung von der Stromsteuer erfolgt nachträglich. Betriebe, die berechtigt sind, müssen einen Antrag beim Hauptzollamt auf Steuererstattung stellen. Derzeit zahlt das Produzierende Gewerbe laut ZDH für jede Kilowattstunde Strom 2,05 Cent (ct/kWh) Steuern. Erstattet werden 1,537 ct/kWh, so dass der effektive Steuersatz auf 0,513 ct/kWh sinkt und damit knapp über dem EU-Mindeststeuersatz von 0,05 ct/kWh für Unternehmen liegt.
Für welche Betriebe wird die Steuersenkung bleiben?
Die Verstetigung der Stromsteuersenkung durch das Bundesfinanzministerium wird ausschließlich bereits begünstigten Bereichen zugutekommen. Das bedeutet: Wer jetzt profitiert, wird dies auch künftig tun.
Wer bekommt auch künftig keine Steuererstattung?
Die Stromsteuerentlastung bleibt auf das Produzierende Gewerbe beschränkt. Andere Gewerke, die ebenfalls unter hohen Energiekosten leiden, können auch weiterhin voraussichtlich keine Steuerentlastung bekommen. Dazu zählen laut ZDH unter anderem:
- Textilreiniger/Reinigungsbetriebe, selbst wenn sie hohe Energiekosten wegen ihres großen Maschinenparks aus Waschmaschinen und Trocknern haben.
- Kfz-Werkstätten, deren Hebebühnen, Diagnosegeräte, Kompressoren viel Strom verbrauchen, die aber zum Dienstleistungssektor zählen.
- Gebäudereiniger, die zwar viele elektrische Geräte im Einsatz haben, aber keine eigene Herstellung besitzen.
- Friseurbetriebe, die trotz hoher Stromkosten durch Beleuchtung, Föhn- und Klimageräte nicht entlastungsfähig sind.
- Maler- und Lackierbetriebe, falls sie nicht selbst Farben oder Materialien produzieren.
- Auch sogenannte Mischbetriebe, die zwar einzelne produzierende Tätigkeiten haben, deren wirtschaftlicher Schwerpunkt aber nicht im Produzierenden Gewerbe liegt, profitieren laut ZDH nicht von der Stromsteuererstattung.
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