Steuern

Betriebsprüfung kostet kleinere Betriebe im Schnitt 23.000 Euro

Betriebsprüfungen der Finanzämter ergeben jedes Jahr Milliarden Euro an Steuernachzahlungen. Wie groß ist das Risiko? Die wichtigsten Fragen und Antworten.

3 Min.07.01.2026, 09:40 Uhr
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Besonders häufig führte das Finanzamt 2024 Lohnsteueraußenprüfungen und Umsatzsteuer-Sonderprüfungen durch.
Besonders häufig führte das Finanzamt 2024 Lohnsteueraußenprüfungen und Umsatzsteuer-Sonderprüfungen durch. Andrey Popov - stock.adobe.com
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Auf einen Blick

Statistisch müssten die vielen Kleinst- und Kleinbetriebe des Handwerks kaum jemals mit einer Betriebsprüfung rechnen. Dass die Finanzverwaltung die Schwellenwerte deutlich verändert hat, könnte das Risiko noch weiter senken.

Doch in der Praxis prüfen die Behörden kleinere Betriebe vor allem aus konkretem Anlass.

Ein Warnsignal: wenn der Einkommensteuerbescheid unter Vorbehalt steht.

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Die Betriebsprüfer der Finanzämter haben dem Staat im vergangenen Jahr 10,9 Milliarden Euro an Steuernachzahlungen eingebracht. Das entspricht bei 12.359 Prüfern im Schnitt mehr als 10 Millionen Euro pro Kopf, wie die Steuerstatistik des Bundesfinanzministeriums zeigt.

Die Finanzämter prüften knapp 141.000 Betriebe, die im Durchschnitt 77.000 Euro nachzahlen mussten. Großbetriebe trugen den Löwenanteil bei: Fast 107.000 wurden geprüft und zahlten im Schnitt 242.000 Euro nach. Kleinst- und Kleinbetriebe kamen bei 78.000 Prüfungen auf durchschnittlich 23.000 Euro.

Wie wahrscheinlich ist eine Prüfung meines Betriebs?

Die Steuerverwaltung teilt Betriebe nach Umsatz und Gewinn in vier Größenklassen ein. Diese Grenzen werden alle paar Jahre angepasst. Seit 2024 gelten deutlich höhere Schwellenwerte. Dadurch rutschen viele Betriebe in eine niedrigere Größenklasse. Wer etwa vorher als Kleinbetrieb behandelt wurde, ist nun ein Kleinstbetrieb:

  • Kleinstbetriebe: weniger als 68.000 Euro Gewinn oder 610.000 Euro Umsatz.
  • Kleinbetriebe: ab 68.000 Euro Gewinn oder 610.000 Euro Umsatz.
  • Mittelbetriebe: ab 300.000 Euro Gewinn oder 5,2 Millionen Euro Umsatz.
  • Großbetriebe: ab 950.000 Euro Gewinn oder 12 Millionen Euro Umsatz.

Durch die neuen Grenzen wurden die Betriebe „sozusagen eine Stufe herabgestuft“, so der Bund der Steuerzahler. Das senke das Prüfungsrisiko.

Großbetriebe bleiben dennoch nahezu lückenlos überwacht Zwar erfolgt die Prüfung nicht jedes Jahr, umfasst aber meist drei Steuerjahre. So bleibt kaum ein Jahr ungeprüft.

Anders sieht es bei Kleinst- und Kleinbetrieben aus:

  • 2024 prüften die Finanzämter nur 0,66 Prozent aller Kleinstbetriebe. Statistisch bedeutet das: eine Prüfung alle 152 Jahre.
  • Bei Kleinbetrieben lag die Quote bei 2,65 Prozent. Das entspricht einer Prüfung alle 37,7 Jahre.
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Wann kommt es zu einer Betriebsprüfung?

Die Statistik spiegelt nicht die Realität wider. Prüfungen erfolgen meist anlassbezogen oder nach Risikoeinschätzung:

  • Hat die Finanzverwaltung bestimmte Branchen im Visier, prüft es deren Betriebe intensiver.
  • Hat ein Finanzamt einen konkreten Verdacht, prüft es gezielt – unabhängig von Betriebsgröße oder Branche.

Typische Auslöser für eine umfassende Betriebsprüfung sind unstimmige Zahlen im Jahresabschluss, die ein Betrieb nicht erklären kann. Zu einer Umsatzsteuer-Sonderprüfung kann es zum Beispiel kommen, wenn dem Finanzamt formale Rechnungsmängel auffallen oder bei hohen Vorsteuererstattungen.

Kann mein Betrieb mehrfach geprüft werden? 

Auch nach einer Prüfung ist ein Betrieb nicht sicher. Selbst Kleinstbetriebe können erneut kontrolliert werden, wie ein Urteil des Bundesfinanzhofs (BFH) zeigt: In dem Fall prüfte das Finanzamt einen Freiberufler und führte im Folgejahr eine Anschlussprüfung durch. Der Betroffene klagte, doch der BFH entschied: Finanzämter sind nicht an feste Prüfungsintervalle gebunden. Sie dürfen auch Kleinstbetriebe jederzeit erneut prüfen (Beschluss vom 7. Juni 2022, Az. VIII B 105/21)

Welche Prüfungen führt das Finanzamt am häufigsten durch? 

Neben der klassischen Betriebsprüfung gibt es weitere Prüfungsarten:

Außenprüfungen wie die Umsatzsteuer-Sonderprüfung oder die Lohnsteuer-Außenprüfung muss das Finanzamt vorher ankündigen. Nachschauen wie die Umsatzsteuer-Nachschau erfolgen dagegen unangekündigt.

Wann muss ich mit einer Betriebsprüfung rechnen?

Ein Warnsignal ist der Vermerk „unter dem Vorbehalt der Nachprüfung“ in Ihrem Einkommensteuerbescheid. Dieser Hinweis bedeutet, dass das Finanzamt die Steuererklärung später noch prüfen kann. Nach dem dritten Einkommensteuerbescheid mit diesem Vermerk sollten Sie mit einer Betriebsprüfung rechnen.

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