Steuern

Was bringt eine anonyme Anzeige beim Finanzamt?

Mit Meldeportalen erleichtern Finanzbehörden anonyme Anzeigen gegen Steuerhinterzieher. Wie es funktioniert – und welche Quellen die Finanzämter sonst noch haben.

3 Min.27.08.2025, 15:41 Uhr
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Anonyme Anzeige: In Meldeportalen für Steueranzeigen können sich Hinweisgeber anonym einloggen und Fragen des Finanzamtes beantworten.
Anonyme Anzeige: In Meldeportalen für Steueranzeigen können sich Hinweisgeber anonym einloggen und Fragen des Finanzamtes beantworten. zephyr_p - stock.adobe.com
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Auf einen Blick

Anonyme Anzeigen beim Finanzamt sind nicht neu. Doch einige Bundesländer setzen nun auf Meldeplattformen. Sie wollen Anzeigen erleichtern und dem Finanzamt Rückfragen ermöglichen – auch anonym.

Die Kontaktmöglichkeit ist nicht verpflichtend, aber für den Fiskus wichtig, um Steuertricksern auf die Spur zu kommen. Denn nur bei substanziellen Hinweisen und Insiderwissen lohnt sich die Überprüfung.

Doch es gibt noch jede Menge andere Quellen, die Betriebsprüfer und Steuerfahnder auf die Spur von Steuersündern bringen.

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Baden-Württemberg war 2021 das erste Bundesland mit einem Portal für anonyme Anzeigen von Steuerdelikten. Danach passierte lange nichts, erst 2024 zog Bremen nach. Seit April 2025 gibt es solche Meldeportale nun auch in Schleswig-Holstein und Niedersachsen.

Warum nutzen Finanzverwaltungen Meldeportale für anonyme Anzeigen?

Anonyme Anzeigen beim Finanzamt sind auch ohne Meldeportale möglich. Was versprechen sich die Finanzverwaltungen von den Plattformen? „Bisher konnten die Kolleginnen und Kollegen in den Finanzämtern anonyme Hinweise häufig nicht ausreichend überprüfen, weil Rückfragen nicht möglich waren“, sagt der niedersächsische Finanzminister Gerald Heere.

Das werde nun anders: „Jetzt können sie auch bei anonymen Meldungen gezielte Fragen zum angezeigten Sachverhalt stellen, ohne dass die Hinweisgebenden ihre Identität preisgeben müssen.“

Wie bleibt die Anonymität bei Nachfragen gewahrt?

Niedersachsen und Baden-Württemberg lösen dieses Problem mit einem anonymen Postfach: Bei der Abgabe eines Hinweises erhalten Hinweisgeber eine „Hinweis-ID“. Erzeugen sie nun noch ein Passwort, können sie sich mit ID und Passwort einloggen, um Rückfragen zu beantworten.

In Schleswig-Holstein funktioniert es ähnlich. Hinweisgeber können einen geschützten Postkasten einrichten, mit einem Pseudonym als Benutzernamen. Nur Bremen verzichtet auf Rückfragen bei anonymen Hinweisen.

Noch lieber wäre es den Finanzbehörden jedoch, wenn Hinweisgeber auf ihre Anonymität verzichten. Deswegen bitten alle Portale um persönliche Daten der Hinweisgeber. Die Angabe ist jedoch freiwillig.

Wann gehen Finanzämter anonymen Anzeigen nach?

Grundsätzlich müsse die Finanzverwaltung jede Anzeige prüfen, sagt Steuerberaterin Alison Siefert aus Hannover. „Es wird geprüft, ob eine Anzeige ausreichende Anhaltspunkte für eine Steuerverfehlung enthält.“ Nur in solchen Fällen würden Betriebsprüfer oder Steuerfahnder aktiv.

Oft würden solche Anzeigen von „wütenden Exen“ stammen – von grollenden Ex-Mitarbeitenden, Ex-Gatten und Ex-Geschäftspartnern, so Siefert. Die „Exen“ hätten oft sehr konkrete Insider-Kenntnisse.

„Je konkreter und detaillierter eine Anzeige ist, je mehr Insider-Wissen sie enthält, desto aufmerksamer ist die Finanzverwaltung“, sagt die Steuerberaterin. Doch ein Großteil der anonymen Anzeigen dürfte zu vage sein, als dass die Finanzverwaltung sie weiterverfolgt, schätzt Siefert.

Auch dabei sollen die Meldeportale Abhilfe schaffen, nicht nur durch die Möglichkeit von Nachfragen: Bei der Eingabe werden Hinweisgeber gezielt nach allem befragt, was den Finanzämtern bei der Prüfung helfen kann. Dazu zählen Angaben zur Person und Firma des Angezeigten, inklusive Adresse, Telefonnummer und E-Mail-Adresse. Es wird nach Zeugen und Beweismitteln gefragt, und Hinweisgeber können Dateien hochladen.

Welche Quellen haben die Finanzämter noch?

Anonyme Anzeigen sind nicht die einzige Informationsquelle der Finanzämter. Die Liste der Zuträger ist lang, berichtet Siefert:

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  • Sozialversicherungen liefern Informationen über die Höhe der abgeführten Sozialversicherungsbeiträge.
  • Notare müssen die Finanzämter über Erbschaften und Grundstücksübertragungen informieren.
  • Banken melden in Erbschaftsfällen die Guthaben und Zinsen des Erblassers. Auch einen Geldwäscheverdacht müssen sie melden. Zudem müssen Banken Kontenabfragen zulassen, wenn das Finanzamt einen Verdacht auf Steuerhinterziehung hat.
  • Betriebsprüfer sammeln bei jeder Prüfung Kontrollmaterial über Lieferanten, Subunternehmer und gewerbliche Auftraggeber des geprüften Betriebs.
  • Privatkunden, die für den Steuerbonus Handwerkerrechnungen einreichen, liefern den Finanzämtern Kontrollmaterial.
  • Anonyme Testkäufer der Finanzverwaltung kontrollieren bargeldintensive Betriebe wie Bäcker, Konditoren und Friseure: Wird die Einnahme in der Kasse gebucht? Stimmt der Mehrwertsteuersatz? Enthält der Bon den erforderlichen TSE-Hinweis?
  • Gerichte und Behörden sind verpflichtet, dienstlich erfahrene Tatsachen zu melden, die auf eine Steuerstraftat schließen lassen.
  • Internetplattformen wie Ebay und Youtube müssen an Nutzer ausgezahlte Umsätze melden.

Im Vergleich dazu spielen anonyme Anzeigen nach Sieferts Einschätzung eine geringe Rolle. Dennoch erwartet die Steuerberaterin, dass nach und nach mehr Bundesländer digitale Meldeportale einrichten. „Die Finanzverwaltungen müssen ihre Verwaltungsprozesse digitalisieren, und solche Portale gehören dazu.“

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