Nach einer Betriebsprüfung drohen Handwerksbetrieben oft Steuernachzahlungen. Womit Sie in einem solchen Fall rechnen müssen.
Zu niedrige Steuervorauszahlungen können betroffene Handwerker oft selbst erkennen und dafür Rücklagen bilden. Anders sieht es bei einer Betriebsprüfung aus: Hier lässt sich die Höhe der Steuernachzahlung kaum im Voraus kalkulieren. Sie hängt davon ab, ob und was die Prüfer im Einzelfall finden.
Doch eine grobe Orientierung bietet die Statistik der Finanzämter: Im Durchschnitt mussten Kleinst-, Klein- und Mittelbetriebe im Jahr 2023 rund 24.000 Euro nachzahlen. Das geht aus der Antwort der Bundesregierung auf eine Anfrage der Gruppe „Die Linken“ im Bundestag hervor.
Kleinstbetriebe kamen dabei auf eine Nachzahlung von rund 21.000 Euro, Kleinbetriebe zahlten rund 22.000 Euro und Mittelbetriebe fast 29.000 Euro. Die Mehrzahl der Handwerksbetriebe fällt unter eine dieser dieser drei Größenklassen.
Vor allem für Kleinstbetriebe ist das eine große Belastung: 21.000 Euro Steuernachzahlung bei einem Gewinn von höchstens 44.000 Euro sind nur schwer zu verkraften. In welche Größenklasse Ihr Unternehmen fällt, hängt vom Umsatz und vom zu versteuernden Gewinn ab. Handwerker gelten in der Regel als Fertigungsbetriebe und werden von der Finanzverwaltung so eingestuft:
[Tipp: Sie wollen beim Thema Steuern im Handwerk nichts verpassen? Nutzen Sie den kostenlosen Newsletter von handwerk.com. Jetzt hier anmelden!]
Die Wahrscheinlichkeit einer Betriebsprüfung ist relativ gering: 2023 hat das Finanzamt 1,74 Prozent aller Unternehmen geprüft. Am niedrigsten war der Anteil bei den Kleinstbetrieben (0,75 Prozent). Etwas höher lag er bei den Kleinbetrieben (2,27 Prozent) und den Mittelbetrieben (4,55 Prozent). Nur Großbetriebe wurden häufiger geprüft (17,8 Prozent).
Ob das Finanzamt einen konkreten Betrieb prüft, ist jedoch keine Frage statistischer Wahrscheinlichkeit. In der Regel haben Betriebsprüfungen konkrete Auslöser. Dazu zählen zum Beispiel:
Typische Sachverhalte, die zu Steuernachzahlungen führen, sind oft vermeintliche Kleinigkeiten. So werden die Prüfer häufig bei der Privatnutzung des Firmenwagens fündig: Ein mangelhaftes Fahrtenbuch können sie leicht verwerfen und die Privatfahrten nach der deutlich teureren 1-Prozent-Methode besteuern.
Richtig hoch fallen Steuernachzahlungen nach einer Betriebsprüfung aus, wenn das Finanzamt die Buchführung verwirft und Umsatz und Gewinn schätzt. Dabei achten die Prüfer besonders auf
Werden die Prüfer fündig, dann schätzen sie Umsatz und Gewinn. Allerdings darf die Hinzuschätzung nicht willkürlich erfolgen: Betriebsprüfer müssen die Höhe ihrer Schätzung begründen. Dafür nutzen sie neben Schätzverfahren häufig Vergleichsdaten von Betrieben gleicher Größe im gleichen Gewerk.
Tipp: Sie wollen beim Thema Steuern nichts verpassen? Nutzen Sie den kostenlosen Newsletter von handwerk.com. Jetzt hier anmelden!
Diese Artikel könnten Sie auch interessieren: