Auf einen Blick:
- Elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU) statt gelber Schein: Seit 2023 müssen Betriebe die Krankmeldungen ihrer Mitarbeitenden digital bei der Krankenkasse abrufen.
- Für Handwerksunternehmerin Susanne Matthies sind die Aufwände dadurch deutlich gestiegen: mehr Kommunikation mit den Kranken, der Lohnbuchhaltung und dem Steuerbüro als früher.
- Das frisst Arbeitszeit und erzeugt Kosten. Die Unternehmerin fordert, dass die Krankenkasse die eAU automatisch an die Betriebe schicken. Doch der Datenschutz scheint dagegen zu sprechen.
Wenn sich Mitarbeitende von Susanne Matthies früher krank gemeldet haben, war das für die Handwerksunternehmerin mit wenig Aufwand verbunden: „Meine Mitarbeiter haben mich morgens angerufen, sind zum Arzt gegangen und haben anschließend den gelben Schein geschickt.“ Durch die Einführung der elektronischen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU) sei das anders geworden, berichtet die Chefin eines SHK-Betriebs aus Laatzen bei Hannover.
Warum die eAU Mehraufwand bedeutet
Seit etwas mehr als einem Jahr müssen Betriebe die Krankmeldungen ihrer Mitarbeitenden digital bei den Krankenkassen abrufen. „Diese Neuerung hat die Aufwände im Betrieb massiv in die Höhe getrieben“, sagt Matthies. „Wenn es schlecht läuft, dann sind wir mehr als eine Stunde mit einer Krankmeldung beschäftigt.“ Der Grund: Matthies und ihre Büromitarbeiterin müssen jetzt mehr mit ihren Mitarbeitenden und ihrem Steuerbüro kommunizieren, Informationen einholen und teilen.
Wie auch viele andere Handwerksbetriebe hat die Unternehmerin ihre Lohnbuchhaltung outgesourcest. Das bedeutet: Ihr Steuerberater kümmert sich um den eAU-Abruf, wenn einer der 17 Mitarbeitenden arbeitsunfähig ausfällt. Damit das Steuerbüro eine Abfrage bei der Krankenkasse starten kann, benötigt es Informationen, die sie selbst erst einmal besorgen muss, berichtet Matthies: „Nach dem Arztbesuch muss ich bei den Mitarbeitern den Beginn und das voraussichtliche Ende der Arbeitsunfähigkeit abfragen und ob es sich um eine Erst- oder Folgebescheinigung handelt.“ Die Infos schickt sie per Mail an den Steuerberater. Der fragt dann die eAU digital bei der Krankenkasse ab – was Matthies pauschal 10 Euro pro Abfrage kostet.
Damit ist für den Handwerksbetrieb das Thema jedoch längst nicht erledigt: „Meine Mitarbeiterin bereitet die Lohnabrechnung für das Steuerbüro vor“, sagt Matthies. Neben geleisteten Arbeitsstunden und Urlaubstagen müsse sie auch die Fehltage mit Attest auflisten. „Das ist für die Lohnfortzahlung im Krankheitsfall wichtig, wir kennen aber nur die tatsächlichen Fehltage“, erläutert die Unternehmerin. Daher müsse ihre Mitarbeiterin sich mit dem Steuerbüro in Verbindung setzen, die Daten abgleichen und gegebenenfalls die interne Dokumentation ändern. „Wenn es schlecht läuft, ist meine Mitarbeiterin damit bis zu einer halben Stunde beschäftigt“, berichtet Matthies. Das ist Zeit, die im Betrieb an anderer Stelle fehlt – zum Beispiel für Angebote. Außerdem fallen durch den Mehraufwand Kosten an: „Pro Krankmeldung sind das bis zu 73 Euro.“
Was die Unternehmerin fordert
Matthies fordert deshalb: „Die Holschuld der Arbeitgeber muss zu einer Bringschuld der Krankenkassen oder Ärzte werden.“
Mit dieser Forderung ist die Handwerkerin nicht allein. Im vergangenen Jahr hat das Bundesjustizministerium Wirtschaftsverbände um Vorschläge zum Bürokratieabbau gebeten. Die mehr als 400 Antworten hat das Statistische Bundesamt ausgewertet und priorisiert. In der Top-Kategorie 1 landete auch ein Vorschlag vom Landes-Innungsverband für das bayerische Bäckerhandwerk – es geht um die Rücknahme der eAU-Abrufpflicht für Arbeitgeber. Das Bundesamt platzierte den Vorschlag in der Kategorie 1, als für eine schnelle Umsetzung geeignet, zum Beispiel im vierten Bürokratieentlastungsgesetz.
BEG IV: Was nicht im Gesetzentwurf steht
Doch die Chancen, dass sich am eAU-Verfahren etwas ändert, scheinen gering. Im ersten Entwurf für das Bürokratieentlastungsgesetz findet sich die eAU-Bringschuld nicht. Nach Angaben des für die eAU zuständigen Bundesarbeitsministeriums gibt es datenschutzrechtliche Hürden: Beim Versand dürften Daten nur „an den tatsächlich Berechtigten übermittelt werden“, teilt das Ministerium mit. Die Krankenkassen hätten die sogenannte „Bringschuld“ als Lösung „ausführlich“ geprüft. Dabei seien auch Daten an nicht berechtigte Arbeitgeber übermittelt worden. Aus diesem Grund sei der eAU-Versand an die Arbeitgeber nicht weiterverfolgt worden.
Für Susanne Matthies ist das keine befriedigende Antwort. „Bürokratie haben wir schon genug, Mehraufwände durch die eAU brauchen wir nicht auch noch“, sagt die Unternehmerin.
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