Auf einen Blick:
- Direkt zu Jahresanfang steigen die Lohnuntergrenzen im Dachdeckerhandwerk, den Elektrohandwerken und dem Schornsteinfegerhandwerk.
- Im Maler- und Lackiererhandwerk werden die Mindestlöhne im April 2023 angehoben, darauf haben sich die Tarifvertragsparteien Ende 2022 geeinigt.
- Für das Gerüstbauerhandwerk sowie für Steinmetz- und Steinbildhauerhandwerk sind bislang keine Veränderungen geplant, allerdings laufen die geltenden Mindestlohntarifverträge im Herbst aus.
- In der Gebäudereinigung sehen die Tarifvereinbarungen keine Veränderungen für 2023 vor.
Der gesetzliche Mindestlohn beträgt aktuell 12 Euro pro Stunde. Abweichend davon gelten im Handwerk zum Teil Branchenmindestlöhne. So entwickeln sich die Lohnuntergrenzen in diesen 8 Gewerken 2023.
Lohnuntergrenzen für Dachdecker steigen zum Jahreswechsel
Im Dachdeckerhandwerk gibt es zwei Lohnuntergrenzen, beide steigen bundesweit zum 1. Januar 2023 und legen jeweils um 30 Cent pro Stunde zu. Der Mindestlohn 1 für ungelernte Arbeitnehmer beträgt dann 13,30 Euro pro Stunde. Und der Mindestlohn 2, der für gelernte Arbeitnehmer gilt, steigt zum Jahreswechsel auf 14,80 Euro pro Stunde.
Die Lohnuntergrenzen gelten voraussichtlich bis Ende 2023, dann endet die Laufzeit des aktuellen Mindestlohn-Tarifvertrags im Dachdeckerhandwerk.
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50 Cent mehr: Mindestentgelt in Elektrohandwerken steigt
Wie in den beiden Vorjahren steigt das Mindestentgelt in den Elektrohandwerken direkt zum Jahresanfang um 50 Cent pro Stunde. Vom 1. Januar 2023 an liegt die Lohnuntergrenze dann bei 13,40 Euro pro Stunde.
Die Tarifpartner in den Elektrohandwerken hatten sich bereits 2019 auf eine stufenweise Erhöhung des Branchenmindestlohns geeinigt. Fest steht daher schon, dass den Beschäftigten Anfang 2024 die nächste Erhöhung zusteht. Der Branchenmindestlohn steigt dann auf 13,95 Euro.
Mindestlöhne in der Gebäudereinigung ändern sich 2023 nicht
Im Juni 2022 hatten sich die Tarifpartner im Gebäudereiniger-Handwerk vorzeitig auf einen neuen Tarifabschluss geeinigt. Zeitgleich zur Anhebung des gesetzlichen Mindestlohns sind deshalb zum 1. Oktober 2022 auch die Lohnuntergrenzen in der Gebäudereinigung gestiegen:
- Beschäftigte in der Innen- und Unterhaltsreinigung (Lohngruppe 1) haben seither Anspruch auf 13 Euro pro Stunde.
- Beschäftigten in der Glas- und Fassadenreinigung (Lohngruppe 6) stehen nun mindestens 16,20 Euro zu.
Für 2023 sieht der Tarifabschluss keine Veränderungen bei den Lohnuntergrenzen vor. Die Tarifpartner haben sich allerdings schon darauf geeinigt, wie es ab dem 1. Januar 2024 weitergeht. In beiden Lohngruppen gibt es für die Beschäftigten dann 50 Cent mehr pro Stunde.
Gerüstbauer-Handwerk: Mindestlohn gilt noch bis Ende September
Zum 1. Oktober 2022 ist auch die Lohnuntergrenze im Gerüstbauer-Handwerk gestiegen. Seither beträgt der Branchenmindestlohn bundesweit 12,85 Euro pro Stunde.
Für 2023 haben die Tarifpartner vorerst keine Anhebung geplant. Allerdings endet die Laufzeit des aktuellen Tarifvertrags am 30. September 2023.
Was ab April 2023 im Maler- und Lackierhandwerk gilt
Bei den Tarifverhandlungen im Maler- und Lackiererhandwerk haben sich die Tarifvertragsparteien doch noch auf einen Schlichtungsvorschlag geeinigt. Darauf weist der Bundesverband Farbe Gestaltung Bautenschutz auf seiner Website hin. Für die Lohnuntergrenze ist demnach Folgendes geplant:
- Der Mindestlohn für Gesellen soll zum 1. April 2023 auf 14,50 Euro steigen. Ein Jahr später soll die Lohnuntergrenze um weitere 50 Cent angehoben werden und liegt dann bei 15,00 Euro pro Stunde.
- Der untere Mindestlohn für ungelernte Helfer soll ab 1. April 2023 bei 12,50 Euro liegen und zum 1. April 2024 auf 13,00 Euro steigen.
Der bisherige Mindestlohnvertrag im Maler- und Lackiererhandwerk war Ende Mai 2022 ausgelaufen. Für Ungelernte sah er eine Lohnuntergrenze von 11,40 Euro vor und der Mindestlohn für Gesellen lag bei 13,80 Euro.
Branchenmindestlohn für Schornsteinfeger steigt
Im Schornsteinfegerhandwerk gilt ab dem 1. Januar 2023 ein neuer Branchenmindestlohn. Darauf haben sich der Bundesinnungsverband des Schornsteinfegerhandwerks (BIV) und die Industriegewerkschaft Bauen Agrar Umwelt (IG Bau) geeinigt. Demnach steigt die Lohnuntergrenze zum Jahreswechsel um 40 Cent bundesweit auf 14,20 Euro pro Stunde. Ein Jahr später gibt es die nächste Erhöhung, somit beträgt der Branchenmindestlohn ab dem 1. Januar.
Bundesweiter Mindestlohn im Steinmetz- und Steinbildhauerhandwerk
Auch im Steinmetz- und Steinbildhauerhandwerk gibt es einen bundesweit gültigen Branchenmindestlohn. Seit dem 1. August 2022 liegt er bei 13,85 Euro. Für 2023 sieht der bis Ende September laufende Tarifvertrag keine Erhöhung vor.
Warum es im Bauhauptgewerbe aktuell keinen Branchenmindestlohn gibt
2022 endete das Schlichtungsverfahren zum Bau-Mindestlohn zwar mit einem Schlichterspruch. Doch den lehnten die Arbeitgeberverbände Zentralverband des Deutschen Baugewerbes (ZDB) und der Hauptverband der Deutschen Bauindustrie (HDI) ab.
Aktuell gibt es im Bauhauptgewerbe daher keinen Branchenmindestlohn. Doch was bedeutet das für Betriebe und Beschäftigte? Laut der Industriegewerkschaft Bauen-Agrar-Umwelt (IG Bau) laufen bestehende Verträge weiter. Ansonsten sei der gesetzliche Mindestlohn in Höhe von 12 Euro die Untergrenze.
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