Ob Dachdeckerhandwerk, Elektrohandwerke oder Schornsteinfegerhandwerk. In einigen Gewerken steigen 2023 die Branchenmindestlöhne.
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Ob Dachdeckerhandwerk, Elektrohandwerke oder Schornsteinfegerhandwerk: In einigen Gewerken steigen 2023 die Branchenmindestlöhne.

Inhaltsverzeichnis

Politik und Gesellschaft

Branchenmindestlöhne: Das gilt 2023 im Handwerk

In vier Gewerken sind die Lohnuntergrenzen 2023 bereits gestiegen. Anfang Oktober zieht das Gerüstbauerhandwerk nun nach und erhöht den Mindestlohn um 75 Cent pro Stunde.

Auf einen Blick:

  • Im Dachdeckerhandwerk, den Elektrohandwerken und dem Schornsteinfegerhandwerk sind die Branchenmindestlöhne bereits Anfang 2023 gestiegen.
  • Das Maler- und Lackiererhandwerk hat die Lohnuntergrenzen  im April 2023 angehoben. Im Gerüstbauer haben sich die Tarifpartner darauf verständigt, dass der Mindestlohn im Oktober steigt.
  • Für das Steinmetz- und Steinbildhauerhandwerk ist bislang keine Veränderung geplant, allerdings läuft der geltende Mindestlohntarifvertrag im Herbst aus.
  • In der Gebäudereinigung sehen die Tarifvereinbarungen keine Veränderungen für 2023 vor.

Der gesetzliche Mindestlohn beträgt aktuell 12 Euro pro Stunde. Abweichend davon gelten im Handwerk zum Teil Branchenmindestlöhne. So entwickeln sich die Lohnuntergrenzen in diesen 8 Gewerken 2023.

Lohnuntergrenzen für Dachdecker zum Jahreswechsel gestiegen

Im Dachdeckerhandwerk gibt es zwei Lohnuntergrenzen, beide sind bundesweit zum 1. Januar 2023 jeweils um 30 Cent pro Stunde gestiegen. Der Mindestlohn 1 für ungelernte Arbeitnehmer beträgt seither 13,30 Euro pro Stunde. Und der Mindestlohn 2, der für gelernte Arbeitnehmer gilt, liegt nun bei 14,80 Euro pro Stunde.

Und für 2024 haben sich die Tarifpartner auf neue Lohnuntergrenzen verständigt: Der Mindestlohn 1 steigt ab dem 1. Januar 2024 auf 13,90 Euro pro Stunde. Ein Jahr später wird die Lohnuntergrenze um weitere 45 Cent angehoben und beträgt ab dem 1. Januar 2025 14,35 Euro.

Der Mindestlohn 2 steigt ab 1. Januar 2024 ebenfalls. Er beträgt dann 15,60 Euro. Noch einmal 40 Cent kommen ab dem 1. Januar 2025 hinzu. Dann soll die Lohnuntergrenze 16 Euro betragen.

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50 Cent mehr: Mindestentgelt in Elektrohandwerken steigt

Wie in den beiden Vorjahren ist das Mindestentgelt in den Elektrohandwerken direkt zum Jahresanfang um 50 Cent pro Stunde gestiegen. Seit dem 1. Januar 2023 liegt die Lohnuntergrenze somit bei 13,40 Euro pro Stunde.

Die Tarifpartner in den Elektrohandwerken hatten sich bereits 2019 auf eine stufenweise Erhöhung des Branchenmindestlohns geeinigt. Fest steht daher schon, dass den Beschäftigten Anfang 2024 die nächste Erhöhung zusteht. Der Branchenmindestlohn steigt dann auf 13,95 Euro.

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Mindestlöhne in der Gebäudereinigung ändern sich 2023 nicht 

Im Juni 2022 hatten sich die Tarifpartner im Gebäudereiniger-Handwerk vorzeitig auf einen neuen Tarifabschluss geeinigt. Zeitgleich zur Anhebung des gesetzlichen Mindestlohns sind deshalb zum 1. Oktober 2022 auch die Lohnuntergrenzen in der Gebäudereinigung gestiegen:

  • Beschäftigte in der Innen- und Unterhaltsreinigung (Lohngruppe 1) haben seither Anspruch auf 13 Euro pro Stunde.
  • Beschäftigten in der Glas- und Fassadenreinigung (Lohngruppe 6) stehen nun mindestens 16,20 Euro zu.

Für 2023 sieht der Tarifabschluss keine Veränderungen bei den Lohnuntergrenzen vor. Die Tarifpartner haben sich allerdings schon darauf geeinigt, wie es ab dem 1. Januar 2024 weitergeht. In beiden Lohngruppen gibt es für die Beschäftigten dann 50 Cent mehr pro Stunde.

Gerüstbauer-Handwerk: Mindestlohn steigt im Oktober 2023

Am 1. Oktober 2022 ist die Lohnuntergrenze im Gerüstbauer-Handwerk zuletzt gestiegen. Seither beträgt der Branchenmindestlohn bundesweit 12,85 Euro pro Stunde. Der Tarifvertrag läuft noch bis zum 30. September 2023.

Wie es danach weitergeht, steht bereits fest: Denn die Tarifvertragsparteien haben sich laut der Bundesinnung für das Gerüstbauer-Handwerk darauf verständigt, dass der Mindestlohn zum 1. Oktober 2023 auf 13,60 Euro pro Stunde steigt. Ein Jahr später soll die Lohnuntergrenze auf 13,95 Euro angehoben werden.

Was seit April 2023 im Maler- und Lackierhandwerk gilt

Bei den Tarifverhandlungen im Maler- und Lackiererhandwerk haben sich die Tarifvertragsparteien Ende 2022 auf einen Schlichtungsvorschlag geeinigt. Laut dem Bundesverband Farbe Gestaltung Bautenschutz ist für die Lohnuntergrenze Folgendes vereinbart:

  • Der Mindestlohn für Gesellen liegt seit dem 1. April 2023 bei 14,50 Euro. Ein Jahr später soll die Lohnuntergrenze um 50 Cent angehoben werden und liegt dann bei 15,00 Euro pro Stunde.
  • Der untere Mindestlohn für ungelernte Helfer beträgt seit 1. April 2023 pro Stunde 12,50 Euro und zum 1. April 2024 steigt er dann auf 13,00 Euro.

Branchenmindestlohn für Schornsteinfeger gestiegen

Im Schornsteinfegerhandwerk gilt seit dem 1. Januar 2023 ein neuer Branchenmindestlohn. Die Lohnuntergrenze liegt seither bei 14,20 Euro pro Stunde. Anfang 2024 sieht die Einigung von Bundesinnungsverband des Schornsteinfegerhandwerks (BIV) und der Industriegewerkschaft Bauen Agrar Umwelt (IG Bau) die nächste Erhöhung vor: Der Branchenmindestlohn steigt dann auf 14,50 Euro.

Bundesweiter Mindestlohn im Steinmetz- und Steinbildhauerhandwerk

Auch im Steinmetz- und Steinbildhauerhandwerk gibt es einen bundesweit gültigen Branchenmindestlohn. Seit dem 1. August 2022 liegt er bei 13,85 Euro. Für 2023 sieht der bis Ende September laufende Tarifvertrag keine Erhöhung vor.

Warum es im Bauhauptgewerbe aktuell keinen Branchenmindestlohn gibt

2022 endete das Schlichtungsverfahren zum Bau-Mindestlohn zwar mit einem Schlichterspruch. Doch den lehnten die Arbeitgeberverbände Zentralverband des Deutschen Baugewerbes (ZDB) und der Hauptverband der Deutschen Bauindustrie (HDI) ab.

Aktuell gibt es im Bauhauptgewerbe daher keinen Branchenmindestlohn. Doch was bedeutet das für Betriebe und Beschäftigte? Laut der Industriegewerkschaft Bauen-Agrar-Umwelt (IG Bau) laufen bestehende Verträge weiter. Ansonsten sei der gesetzliche Mindestlohn in Höhe von 12 Euro die Untergrenze.

Beitrag vom 21. Dezember 2022, aktualisiert am 12. September 2023.

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Das Dachdeckerhandwerk gehört zu den Gewerken, die zum 1. Januar 2024 den Branchenmindestlohn anheben.

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