Einfacher Bauen

Landesbauordnung: Ist Niedersachsen ein gutes Vorbild?

Um das Bauen einfacher zu machen, hat Niedersachsen seine Bauordnung novelliert – dafür erhält das Land aktuell viel Lob. Was sagen Handwerker zu den neuen Regeln?

3 Min.02.10.2024, 15:22 Uhr
Von
Einfachere Regeln beim Bauen sollen Bauvorhaben beschleunigen – nicht nur in Niedersachsen.
Einfachere Regeln beim Bauen sollen Bauvorhaben beschleunigen – nicht nur in Niedersachsen. Calado - stock.adobe.com
Anzeige

Auf einen Blick

Die Landesbauordnung in Niedersachsen gilt auch bundesweit als positives Beispiel für vereinfachte Regeln beim Bauen.

Einige Regeln wurden entbürokratisiert und erleichtern Betrieben die Arbeit und bringen Bauvorhaben schneller voran.

Änderungen gibt es beispielsweise bei den Parkplatzpflichten, beim Bauen im Bestand sowie bei  Grenzabständen und Fluchtwegen. 

Anzeige

Niedersachsen hat zum 1. Juli 2024 die Landesbauordnung novelliert. Seither wird das Bundesland oft als Positivbeispiel genannt, wenn es um einfachere Regeln für das Bauen geht. „Niedersachsen hat eine echte Blaupause für andere Länder vorgelegt“, sagt Felix Pakleppa vom Zentralverband Deutsches Baugewerbe (ZDB) zu den Neuerungen. Laut dem ZDB-Hauptgeschäftsführer sind Landesbauordnungen „das schärfste Schwert, um das Bauen zu vereinfachen“. Doch welche neuen Regeln gelten in Niedersachsen seit dem Sommer und wie bewertet das Bauhandwerk die novellierte Landesbauordnung?

Novellierte Landesbauordnung: Das sagt das Bauhandwerk in Niedersachsen

Gerrit Terfehr
Gerrit Terfehr Ansgar Schwarz

„Das ist eine gute Entwicklung“, findet Gerrit Terfehr von der Günter Terfehr Bautechniker GmbH & Co. KG im niedersächsischen Rhede. Der Geschäftsführer ist davon überzeugt, dass die neuen Regeln ein höheres Bauvolumen in Niedersachsen ermöglichen. Allerdings findet er, dass es für ein erstes Zwischenfazit noch zu früh ist: „Die neue Landesbauordnung ist erst seit wenigen Wochen in Kraft, sie jetzt von allen Beteiligten richtig umgesetzt werden.“

Ähnlich sieht es Michael Driesner vom Baugewerbe-Verband Niedersachsen (BVN): „Wir sind sehr zufrieden mit dem Beschluss.“ Für den Abteilungsleiter Technik stellt die Novelle einen Paradigmenwechsel dar: „Das Land hat die Bauordnung an einigen Stellen deutlich entbürokratisiert.“ Das ermögliche es den Betrieben, schneller und auch günstiger zu bauen. Der Umfang des vom Wirtschaftsministeriums Niedersachsen veröffentlichen FAQ-Katalogs zeige aber auch zum Teil kritische Diskussionen über die Inhalte der Novelle.

Anzeige

Landesbauordnung: Die wichtigsten Neuerungen in Niedersachsen

Positiv sieht Driesner vor allem diese 5 Neuerungen:

  1. Parkplätze: Es entfällt die Nachweispflicht, wie viele Parkplätzepro Wohnung geschaffen werden müssen. „Es wird dem Markt überlassen, eine bedarfsgerechte Anzahlt für das jeweilige Projekt einzuplanen“, erläutert der gelernte Maurer und Architekt. Bisher seien beim Wohnungsbau 1,5 Parkplätze pro Wohnung nachzuweisen und nur in Ausnahmen war eine Unterschreitung möglich. Das habe zum Teil hohe Kosten verursacht.
  2. Bauen im Bestand: Die Errichtung von Gauben und Ausbauten im Dachgeschossist laut Driesner nun ohne Genehmigung möglich. Voraussetzung sei allerdings, dass die geplanten Maßnahmen nicht gegen das Bauplanungsrecht verstoßen. Zudem müssten die Standsicherheit und der Wärmeschutz im Bestand gewährleistet sein und die Maßnahme nur noch der Behörde angezeigt werden.
  3. Ertüchtigung des Bestandsgebäudes: Ändert sich bei der baulichen Veränderung zum Beispiel durch Aufstockung die Gebäudeklasse, so müssen die bestehenden Bauteile nicht auf die höhere Anforderung ertüchtigt werden. So könne etwa die bestehende Holztreppe in unteren Geschossen bleiben und in gleicher Qualität bis in das Dachgeschoss geführt werden.
  4. Reduzierte Grenzabstände: Zwischen Wohngebäuden ist nun Grenzabstand nun von 0,4 H erlaubt (H steht für Höhe des Punktes über der Geländeoberfläche), allerdings muss der Abstand weiterhin mindestens 3 Metern betragen.„Im Wohnungsbau sind dadurch nun ein paar Quadratmeter mehr Wohnfläche möglich“, erläutert der Architekt.
  5. Änderung bei Fluchtwegen: Die novellierte Bauordnung geht laut Driesner davon aus, dass in Mehrfamilienhäusern 30 Personen pro Geschoss von der Feuerwehr auch ohne zweiten Fluchtweg gerettet werden können. Bislang hätte bei solchen Bauprojekten ab 10 Personen pro Geschoss geprüft werden müssen, ob ein zweiter Fluchtweg erforderlich ist. „Jetzt gibt es klare Regeln und Fluchtwege sind nicht mehr Auslegungssache“, erläutert der BVN-Mitarbeiter. Er weist zudem darauf hin, dass die Neuerung erhebliche Kostenvorteile birgt, da ein zweiter Fluchtweg in vielen Fällen nicht mehr nötig ist.

Sachsen-Anhalt: Welche Änderungen sich das Bauhandwerk wünschen würde

Diese Neuerungen in Niedersachsen kennt auch der Baugewerbe-Verband Sachsen-Anhalt. Präsident Peter Nitschke sieht die novellierte Landesbauordnung im Nachbarbundesland als Positivbeispiel – insbesondere was Grenzabstände, Autostellplätze und die Möglichkeiten im Dachgeschossausbau angeht.

Das Land Sachsen-Anhalt stellt gerade seine Landesbauordnung auf den Prüfstand. Der Baugewerbe-Verband befindet sich dazu im Dialog mit dem zuständigen Infrastrukturministerium (MID) und hat auch schon Verbesserungsvorschläge eingereicht. Wann Bauhandwerker in Sachsen-Anhalt mit einfacheren Regeln rechnen können, steht noch nicht fest. Laut MID ist der Gesetzgebungsprozess für 2025 avisiert. Klar ist indes, in welche Richtung die Änderungen gehen dürften: „Um den Wohnungsbau zu unterstützen und das Umbauen zu erleichtern, sollen die Hürden für Ausbauten von Dachgeschossen oder Umnutzungen zu Wohnzwecken abgebaut werden“, teilt das Ministerium auf Anfrage mit. Zudem solle auch der Gebäudetyp E künftig gesetzlich verankert werden.

Tipp: Sie wollen keine wichtigen Infos zum Thema Baurecht verpassen? Dann abonnieren Sie hier den handwerk.com-Newsletter. Jetzt hier anmelden!

Anzeige