- Tischlermeisterin Johanna Röh ist schwanger. Weil die meisten Tätigkeiten zu gefährlich für sie und ihr Kind sind, kann sie hren Beruf kaum noch ausführen.
- Sie kritisiert, dass Handwerkerinnen im Fall einer Schwangerschaft nicht ausreichend abgesichert sind und es sich kaum leisten können nicht zu arbeiten.
- Mit einer Petition macht sie nun auf die Situation von schwangeren Handwerksunternehmerinnen aufmerksam und will die Politik zum Handeln bewegen. Ihr Ziel: 50.000 Unterschriften innerhalb von vier Wochen.
Tischlermeisterin Johanna Röh hat bei Instagram ein Foto gepostet, auf dem sie mit prallem Babybauch in ihrer Werkstatt zu sehen ist. Glücklich sieht sie darauf nicht aus, denn die Unternehmerin hat finanzielle Sorgen – weil sie schwanger ist. Das will sie nicht hinnehmen: „Schwangerschaft darf keine Existenzbedrohung sein“, fordert die Handwerkerin und bittet via Instagram um Unterstützung für ihre Petition auf dem Portal change.org. Sie will die Politik dazu bewegen, schwangere Handwerksunternehmerinnen besser abzusichern.
Problem 1: Viele handwerkliche Tätigkeiten bergen gesundheitliche Risiken
Ihre Tischlerei im niedersächsischen Alfhausen führt Röh seit 2018. Sie hat sich auf den Bau von individuellen, nachhaltigen Möbeln spezialisiert und beschäftigt einen Gesellen und einen Azubi. Wegen der Schwangerschaft kann Röh selbst fast keine Tätigkeiten ihres Berufs mehr ausführen. „Die gesundheitlichen Gefahren sind für mich und das Baby zu gravierend“, betont die Tischlermeisterin. Schwangere Arbeitnehmerinnen bekämen aus diesem Grund zu Beginn der Schwangerschaft ein Beschäftigungsverbot.
„Als Selbstständige muss ich es mir aber leisten können nicht zu arbeiten, da es keinerlei Absicherung für mich gibt“, betont Röh. Ihrer Erfahrung nach geben die meisten Handwerksunternehmerinnen ihren Betrieb deshalb in der Schwangerschaft auf oder stehen hochschwanger auf der Leiter, an den Maschinen oder im Bankraum.
Sie selbst habe das Privileg, dass sie durch eine private Stiftung unterstützt werde und ihr Mann genug verdiene. Ansonsten könne sie sich in der Schwangerschaft weder selbst ernähren noch die Fixkosten ihres Betriebs decken.
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Problem 2: Arbeitsunfähigkeit während der Schwangerschaft
Für die Tischlermeisterin kam allerdings ein weiteres Problem hinzu: „Ich hatte die Schwangerschaft geplant, vorgearbeitet und ein finanzielles Polster für den Mutterschutz aufgebaut“, berichtet die Unternehmerin. Doch dann litt sie an Schwangerschaftsübelkeit, drei Monate war sie arbeitsunfähig. Röh ist freiwillig gesetzlich krankenversichert und hat ein Krankengeld vereinbart. Doch ihre Kasse habe die Zahlung verweigert, weil sie zuvor zu wenig und während der Krankheitsphase zu viel verdient habe. „Ich habe 2021 größere Aufträge realisiert und die Rechnungen wurden alle erst zum Jahresende beglichen, als ich schon arbeitsunfähig war“, sagt Röh.
„Unter normalen Umständen müssen die Krankenkassen in solchen Fällen zahlen“, sagt Peter Sammer, Versicherungsberater und Rentenberater von der Kanzlei Falken Sammer Deppner. Anders sieht die Sache laut Sammer bei der privaten Krankentagegeldversicherung aus: „Da muss man immer genau ins Kleingedruckte schauen, ab dem wievielten Tag eine Versicherung bei Arbeitsunfähigkeit in der Schwangerschaft zahlt.“ Voraussetzung für den Bezug von Krankentagegeld sei allerdings immer eine vollständige Arbeitsunfähigkeit. „Wer zum Beispiel eingeschränkt Büroarbeiten erledigen kann, hat keinen Anspruch auf Leistungen.“
Röh hat bei ihrer Krankenkasse Widerspruch eingelegt. Doch auch wenn sie eine Zahlung erhielte, wären ihre finanziellen Probleme nicht gelöst. „Die Fixkosten, die in einer Tischlerei anfallen, sind höher als die mögliche Krankengeldzahlung“, sagt die Handwerkerin.
Was die Meisterin mit Ihrer Petition erreichen will
Für ihre Petition will die Tischlermeisterin 50.000 Unterschriften innerhalb von vier Wochen einsammeln. Denn dann muss sich der Petitionsausschuss des Bundestages mit ihrer Initiative befassen. Röh liefert in der Petition auch konkrete Ideen, wie die Situation von schwangeren Handwerksunternehmerinnen verbessert werden kann. Sie hat insgesamt neun Forderungen aufgestellt – zum Beispiel
- voll bezahlten Mutterschutz,
- die Einrichtung eines Systems aus Betriebshelfern,
- bei Schwangerschaftsbeschwerden Krankengeld ab dem ersten Tag und
- einen Ausbildungsbonus für Betriebe, die Azubis während des schwangerschaftsbedingten Ausfalls übernehmen.
Viel Zuspruch im Netz
Bei Instagram hat die Unternehmerin mit ihrem Instagram-Post inzwischen für Aufsehen gesorgt. Der Beitrag zählt inzwischen mehr als 1.800 Likes, viele User haben den Aufruf aber auch kommentiert. Und diese Kommentare zeigen, dass die Tischlermeisterin nicht die einzige Unternehmerin ist, die wegen ihrer Schwangerschaft Probleme hat. Auch die Beteiligung an der Petition belegt das: Mehr als 30.000 Unterschriften hat Röh schon eingesammelt.
Hier geht es zur Online-Petition auf change.org.
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