Die 4-Tage-Woche ist auch in Handwerksbetrieben ein beliebtes Instrument, Mitarbeitende zu gewinnen und zu binden. Mit der Einführung eines anderen Arbeitszeitmodells kann sich auch die Anzahl der Urlaubstage ändern. Doch bedeuten vier anstatt fünf Arbeitstage automatisch weniger Urlaubsanspruch? „Das ist oft ein wunder Punkt an der 4-Tage-Woche“, sagt Arbeitsrechtsanwalt Volker Görzel von der Kanzlei HMS Barthelmeß Görzel aus Köln.
Betriebe sollten Urlaubszeit vertraglich regeln
„Wenn Mitarbeitende ihre Arbeitszeit oder Arbeitstage verringern, verändert sich der Urlaubsanspruch nicht automatisch“, betont Görzel. Vielmehr müssten Betriebe dafür sorgen, dass sie angepasste Zeiten und Urlaubsansprüche vertraglich regeln. „Die Gefahr ist sonst, dass Sie als Arbeitgeber die Urlaubstage bezahlen und ihnen an den verlorenen Tagen Arbeitskräfte fehlen“, sagt der Rechtsanwalt.
Er empfiehlt Betrieben, in dem Änderungsvertrag zur 4-Tage-Woche auch einen Absatz zum veränderten Urlaubsanspruch mit aufzunehmen. Alternativ könne ein Passus dieser Art auch in den Grundarbeitsvertrag mit aufgenommen werden. Sinngemäß könnte das laut Görzel so formuliert werden: „Mit der Veränderung der Arbeitstage von 5 auf 4 reduziert sich der Anspruch der Urlaubstage auf 24 Tage im Jahr.“
2 Beispiele: So verändert sich die Zahl der Urlaubstage bei einer 4-Tage-Woche
Doch richtet sich die Zahl der Urlaubstage nach Arbeitstagen oder Arbeitsstunden „Der Urlaubsanspruch errechnet sich immer anhand der Wochenarbeitstage“, sagt Rechtsanwalt Görzel. Er verdeutlicht das an zwei Beispielen:
Beispiel 1: Ein Mitarbeiter, der vorher fünf Tage in der Woche insgesamt 40 Stunden gearbeitet haben, reduziert auf eine 4-Tage-Woche. Sein Urlaubsanspruch betrug bei 5 Tagen Arbeit 30 Tage Urlaub, also 6 Wochen. Durch die Reduktion auf 4 Tage ergibt sich ein Urlaubsanspruch von nur noch 24 Tagen. „Der Anteil der Urlaubstage reduziert sich als um ein Fünftel“, stellt er klar.
Beispiel 2: Arbeitet ein Mitarbeiter in einer 4-Tage-Woche nur 36 Stunden, hat er ebenso 24 Tage Urlaubsanspruch. „Die geleisteten Stunden spielen in dem Fall keine Rolle – nur die Tage pro Woche, an denen er arbeitet“, sagt Görzel.
Tipp: Sie wollen keine wichtigen Infos zum Thema Arbeitsrecht verpassen? Dann abonnieren Sie hier den handwerk.com-Newsletter. Jetzt hier anmelden!
Auch interessant: