Urlaub, den ein Mitarbeiter nicht nimmt, kann verfallen – unter bestimmten Bedingungen.
Foto: PhotoSG - Fotolia
Urlaub, den ein Mitarbeiter nicht nimmt, kann verfallen – unter bestimmten Bedingungen.

Inhaltsverzeichnis

Personal

Verjähren Urlaubsansprüche nach drei Jahren?

Wie wichtig es ist, dass Arbeitgeber ihre Mitarbeiter über verfallende Urlaubstage informieren, stellte jetzt der Europäische Gerichtshof klar.

Der Fall: Eine Steuerfachangestellte verließ das Unternehmen und verlangte von ihrem Arbeitgeber die Auszahlung von 101 Tagen Urlaub, die sie nicht habe nehmen können. Dieser weigerte sich und berief sich auf die Verjährungsfrist von drei Jahren, die das Bürgerliche Gesetzbuch vorsieht. Die Frau klagte.

Urlaub: Diese Urteile sollten Arbeitgeber kennen

Manche Arbeitnehmer verplanen zu wenig Urlaubstage, andere zu viele. Beides kann zu Streit führen. 9 Urteile zum Thema Urlaub im Überblick.
Artikel lesen

Das Bundesarbeitsgericht, bei dem der Fall landete, entschied zunächst nicht, sondern schaltete den Europäischen Gerichtshof (EuGH) ein. Die Frage der Richter lautete: Verstößt die deutsche Verjährungsfrist gegen die Arbeitsrichtlinie der Union oder gegen die Menschenrechtscharta?

Das Urteil: Die Richter am EuGH entschieden, dass die Verjährungsfrist grundsätzlich nicht dem europäischen Recht entgegensteht und deshalb gilt.

Sie machten aber im Fall der Verjährung von Jahresurlaub eine wichtige Einschränkung: Der Arbeitgeber muss den Mitarbeiter darauf hinweisen, dass Urlaub zu verfallen droht und dafür sorgen, dass er ihn auch nehmen kann. Erst dann beginne die dreijährige Verjährungsfrist. Das hatte der Arbeitgeber der Steuerfachangestellten aber nicht getan, so dass sie jetzt Anspruch auf die Auszahlung von 101 Tagen nicht genommenen Urlaubs hat. (Urteil vom 22. September 2022, Az. C-120/21 LB)

Tipp: Sie wollen keine wichtigen Infos zum Thema Arbeitsrecht verpassen? Dann abonnieren Sie hier den handwerk.com-Newsletter. Jetzt hier anmelden!

Auch interessant:

Kurzarbeit Null: Was bedeutet das für den Urlaubsanspruch?

Wegen Kurzarbeit kürzte ein Betrieb den Urlaubsanspruch einer Mitarbeiterin. Doch die war nicht einverstanden und klagte. Wer bekam Recht?
Artikel lesen

Bundesarbeitsgericht: Urlaubsansprüche sind vererbbar

Mitarbeiter haben laut einem Urteil auch über ihren Tod hinaus Urlaubsansprüche. Für Arbeitgeber bedeutet das: Im Todesfall müssen sie Geld an die Erben zahlen.
Artikel lesen

Frustriert von der Mitarbeitersuche?

handwerk.com und die Schlütersche helfen Ihnen Ihre offenen Stellen einfach, zeit- und kostensparend mit den richtigen Kandidaten zu besetzen! Mehr als 500 Betriebe vertrauen uns bei der Mitarbeitersuche!

Jetzt Bewerber finden!

Wir haben noch mehr für Sie!

Praktische Tipps zur Betriebsführung und Erfahrungsberichte von Kollegen gibt es dienstags und donnerstags auch direkt ins Postfach: nützlich, übersichtlich und auf den Punkt.
Melden Sie sich jetzt für unseren Newsletter an - schnell und kostenlos!
Wir geben Ihre Daten nicht an Dritte weiter. Die Übermittlung erfolgt verschlüsselt. Zu statistischen Zwecken führen wir ein anonymisiertes Link-Tracking durch.
Krank im Urlaub: Ohne Krankschreibung haben Arbeitnehmer laut einem Urteil keine Chance auf Nachgewährung ihrer Urlaubstage.

Urlaub in Quarantäne

Wann Urlaubsansprüche trotz Corona-Infektion verfallen

Eine Mitarbeiterin verbringt ihren Urlaub mit Corona in Quarantäne. Von ihrem Arbeitgeber fordert sie die Urlaubstage zurück – ohne Erfolg.

    • Recht, Arbeitsrecht
AdobeStock_335612404.jpeg

Corona

Quarantäne im Urlaub: So wirkt sich das auf Urlaubsansprüche aus

Wegen einer Corona-Quarantäne im Urlaub fordert eine Mitarbeiterin von ihrem Arbeitgeber die Urlaubstage zurück. Erfolg hat sie dabei nicht.

    • Arbeitsrecht

Recht

Bundesarbeitsgericht: Urlaubsansprüche sind vererbbar

Mitarbeiter haben laut einem Urteil auch über ihren Tod hinaus Urlaubsansprüche. Für Arbeitgeber bedeutet das: Im Todesfall müssen sie Geld an die Erben zahlen.

    • Recht, Arbeitsrecht

Recht

Corona: So sinkt der Urlaubsanspruch bei Kurzarbeit

Wenn im Betrieb Kurzarbeit angeordnet ist, kann sich dies auf die Zahl der Urlaubstage auswirken. Ausnahmen gelten in der Bauwirtschaft.

    • Recht, Corona, Personal