„Unterirdisches“ Arbeitszeugnis: Nach zwei Jahren klagte ein Mann vor Gericht und forderte eine Korrektur. Zu Recht?
Foto: pololia - stock.adobe.com
„Unterirdisches“ Arbeitszeugnis: Nach zwei Jahren klagte ein Mann vor Gericht und forderte eine Korrektur. Zu Recht?

Urteil

Schlechtes Arbeitszeugnis: Wie lange muss der Arbeitgeber korrigieren?

Gegen ein schlechtes Arbeitszeugnis darf ein ehemaliger Mitarbeiter klagen. Wie lange er sich dabei Zeit lassen darf, hat jetzt ein Gericht entschieden.

Der Fall: Nach monatelangem Streit und Kündigungsversuchen des Arbeitgebers kündigte ein Angestellter selbst seinen Arbeitsvertrag. Im Anschluss verlangte er ein qualifiziertes Arbeitszeugnis. Mit dem Ergebnis war er allerdings nicht zufrieden. Der Arbeitgeber hatte ihm ein Zeugnis ausgestellt, das etwa der Schulnote „ungenügend“ entsprach.

So vermeiden Sie 5 große Fehler im Arbeitszeugnis

Manche Fehler im Arbeitszeugnis fallen Mitarbeitern besonders schnell auf. Wer sie als Arbeitgeber vermeidet, kann einige Anwaltskosten sparen!
Artikel lesen

Der ehemalige Mitarbeiter forderte eine Korrektur, das Zeugnis sei „unterirdisch“. Doch der frühere Arbeitgeber hielt an seiner Darstellung im Wesentlichen fest. Nach einem zweiten anwaltlichen Schreiben klagte der Mann – allerdings erst zwei Jahre später. Sein ehemaliger Arbeitgeber argumentierte, der Anspruch auf ein neues Zeugnis sei nach so langer Zeit verwirkt.

Das Urteil: Die Richter am Landesarbeitsgericht Baden-Württemberg entschieden im Sinne des ehemaligen Mitarbeiters. Sein Anspruch sei nicht verwirkt: Wegen des schnellen und deutlichen Protests gegen das Arbeitszeugnis habe der Arbeitgeber nicht darauf vertrauen können, dass der ehemalige Beschäftigte die Sache auf sich beruhen lasse.

Zudem sei das Arbeitszeugnis so schlecht, dass es ein Hindernis auf dem weiteren Arbeitsweg des Mannes darstelle, monierte das Gericht. Damit widerspreche es der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts zu inhaltlichen Anforderungen an qualifizierte Arbeitszeugnisse. Der Mitarbeiter habe Anspruch auf eine bessere Bewertung, so die Richter – und formulierten diesen Teil des Arbeitszeugnisses selbst. (Urteil vom 31.05.2023, Az. 4 Sa 54/22)

Tipp: Sie wollen keine wichtigen Infos zum Thema Arbeitsrecht  verpassen? Dann abonnieren Sie hier den handwerk.com-Newsletter. Jetzt hier anmelden!

Auch interessant:

Arbeitszeugnisse: Was taugen Internet-Generatoren?

Wer selten Arbeitszeugnisse schreibt, kann schnell an der komplexen Aufgabe verzweifeln. Generatoren aus dem Netz versprechen Hilfe – zu Recht?
Artikel lesen

So lesen Sie Arbeitszeugnisse richtig

Wer neue Mitarbeiter einstellen will, bekommt es mit Arbeitszeugnissen zu tun. Was die Dokumente über die Bewerber aussagen.
Artikel lesen

Frustriert von der Mitarbeitersuche?

handwerk.com und die Schlütersche helfen Ihnen Ihre offenen Stellen einfach, zeit- und kostensparend mit den richtigen Kandidaten zu besetzen! Mehr als 500 Betriebe vertrauen uns bei der Mitarbeitersuche!

Jetzt Bewerber finden!

Wir haben noch mehr für Sie!

Praktische Tipps zur Betriebsführung und Erfahrungsberichte von Kollegen gibt es dienstags und donnerstags auch direkt ins Postfach: nützlich, übersichtlich und auf den Punkt.
Melden Sie sich jetzt für unseren Newsletter an - schnell und kostenlos!
Wir geben Ihre Daten nicht an Dritte weiter. Die Übermittlung erfolgt verschlüsselt. Zu statistischen Zwecken führen wir ein anonymisiertes Link-Tracking durch.
Ein Arbeitszeugnis muss zugleich wahr und wohlwollend sein. Dass Arbeitnehmende Änderungen verlangen, ist kein Einzelfall.

Urteil

Nach Zoff um Arbeitszeugnis Schlussformel gestrichen – zu Recht?

Mitarbeiter haben kein Recht auf gute Wünsche im Arbeitszeugnis. Ob Chefs sie nachträglich streichen dürfen, entschied das Bundesarbeitsgericht.

    • Personal, Recht, Arbeitsrecht
Nicht in jedem Fall müssen Betriebe das gesamte Arbeitszeugnis auf Firmenpapier ausstellen.

Urteil

Muss ein Arbeitszeugnis vollständig auf Geschäftspapier gedruckt sein?

Ein Mitarbeiter kündigt. Sein Arbeitszeugnis akzeptiert er nicht, weil nicht beide Seiten auf Firmenpapier gedruckt sind. Ein Gericht musste die Sache klären.

    • Recht
Neue Erstbescheinigung? Da kann es für Arbeitgeber lohnen, bei Krankschreibungen genau hinzusehen.

Lohnfortzahlung

Kettenkrankschreibung: Wie lange müssen Arbeitgeber zahlen?

Eine Mitarbeiterin verlangt länger als sechs Wochen Lohnfortzahlung von ihrem Arbeitgeber. Aus diesem Grund kommt sie mit dieser Forderung nicht durch.

    • Personal, Recht, Arbeitsrecht
Ferienjobber gesucht !

Personal

Ferienjobs für Schüler: Das müssen Arbeitgeber beachten

Mit Ferienjobs können Schüler ihr Taschengeld aufbessern. Für Betriebe sind sie eine Möglichkeit, potenzielle Azubis zu finden. Allerdings gilt es dabei einige Regeln zu beachten.

    • Personal, Personalbeschaffung