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Arbeitsrecht

Arbeitszeugnisse: Was taugen Internet-Generatoren?

Wer selten Arbeitszeugnisse schreibt, kann schnell an der komplexen Aufgabe verzweifeln. Generatoren aus dem Netz versprechen Hilfe – zu Recht?

Auf einen Blick

  • Wer ein Unternehmen verlässt, hat Anrecht auf ein qualifiziertes Arbeitszeugnis.
  • Das Zeugnis muss in den Formulierungen klar, wahr und wohlwollend sein. Um diesen Spagat zu schaffen, sind die Formulierungen kompliziert.
  • Wer selten Arbeitszeugnisse schreibt, für den kann ein guter Arbeitszeugnis-Generator eine echte Hilfe sein.
  • Generierte Zeugnisse sollten unbedingt individuell überprüft und gegebenenfalls angepasst werden.

Ob Kündigung oder freiwilliger Arbeitsplatzwechsel – Mitarbeiter, die Ihr Unternehmen verlassen, haben Anspruch auf ein qualifiziertes Arbeitszeugnis. Darin müssen Sie nicht nur Angaben zu Art und Dauer der von Ihrem Mitarbeiter übernommenen Tätigkeiten machen. In qualifizierten Arbeitszeugnissen stellen Sie zudem Ihren Betrieb vor und bewerten sowohl die Leistung als auch das soziale Verhalten des Mitarbeiters. Hinzu kommen in aller Regel eine Erklärung zum Beendigungsgrund und eine Abschlussformulierung.

Schnelle Hilfe verspricht – wie so oft – das Internet. Ein qualifiziertes Arbeitszeugnis liege nur wenige Klicks entfernt, versprechen die Anbieter von Zeugnis-Generatoren. „Für diejenigen, die nur selten ein Arbeitszeugnis schreiben müssen, können diese Generatoren durchaus hilfreich sein“, sagt Roman Osthues, Fachanwalt für Arbeitsrecht in Rietberg. Denn sie helfen, den Inhalt eines Zeugnisses korrekt zu strukturieren. Außerdem bieten sie Formulierungshilfen, um Fallstricke zu vermeiden. Doch Rechtsanwalt Osthues mahnt auch: Eine individuelle Einzelfallprüfung ersetzen sie nicht.

Fallen in den Formulierungen

„Die Sprache von Arbeitszeugnissen ist kompliziert“, so Osthues. Der Grund: Ein Zeugnis muss klare, unzweideutige, ungetarnte Formulierungen enthalten, wahr und gleichzeitig wohlwollend sein. Unter Umständen kann dies einen interessanten Spagat zur Folge haben. Außerdem: „Es gibt vom Gesetzgeber nur wenig konkrete Vorgaben, wie ein Arbeitszeugnis genau aussehen muss“, erläutert Osthues. „Daher gibt es eine Fülle von Urteilen zum Thema Formulierungen in Arbeitszeugnissen, die kaum jemand im Kopf haben kann.“ So kommt es, dass sich ein regelrechter Code entwickelt hat, was immer wieder Anlass dazu gebe, dass Formulierungen in Arbeitszeugnissen gerichtlich auf den Prüfstand kommen.

Was taugen Arbeitszeugnis-Generatoren?

Woran kann man erkennen, ob ein Arbeitszeugnis-Generator etwas taugt? Rechtsanwalt Osthues nennt vier Hinweise:

1. Keine Rechtschreib- oder Interpunktionsfehler

Wer beim Lesen der Textbausteine feststellt, dass sie orthografische Fehler enthalten, sollte die Finger von diesem Generator lassen. „Wenn schon bei der Rechtschreibung oder Interpunktion Fehler auftauchen, kann das ein Zeichen dafür sein, dass vielleicht auch bei den Inhalten die nötige Sorgfalt fehlt“, betont Osthues.

2. Vielfältige Textbausteine

Wie viele unterschiedliche Formulierungen bietet der Generator für eine ähnliche Leistung oder Fertigkeit an? „Je abwechslungsreicher ich das Zeugnis gestalten kann, desto individueller kann ich es für meinen Mitarbeiter erstellen“, so Osthues.

3. Geprüfte Formulierungen

Unterschiedliche Generatoren werben damit, dass ihre Textbausteine juristisch überprüft werden. „Das ist ein Indiz für einen guten Zeugnis-Generator“, sagt Osthues. Denn die Zahl der Urteile zum Thema Arbeitszeugnis ist groß und die Ansichten der Gerichte können sich ändern oder fortbilden. Wenn tatsächlich regelmäßig geprüft wird, können Sie sicher sein, keine veralteten oder nicht rechtskonformen Textbausteine zu verwenden und tatsächlich auch das auszudrücken, was Sie ausdrücken wollen.

4. Namhaftes Unternehmen im Hintergrund

„Es gibt eine Handvoll Generatoren, die von namhaften Unternehmen angeboten werden“, sagt der Rechtsanwalt. „Zum Teil kostet die Nutzung etwas, aber man weiß, wer dahintersteckt und kann auch davon ausgehen, dass die Textbausteine juristisch geprüft sind.“

Generierte Zeugnisse individuell ergänzen

Doch reicht ein automatisch erstelltes Zeugnis aus? Nein, meint Rechtsanwalt Osthues. Man sollte sich nicht allein auf Textbausteine verlassen, sondern das Zeugnis zumindest individuell prüfen beziehungsweise anpassen. „Es kann durchaus sein, dass der Mitarbeiter Tätigkeiten ausgeführt hat, die der Generator gar nicht vorsieht.“ Sie sollten dann unbedingt ergänzt oder konkretisiert werden. Auch Begrifflichkeiten seien möglicherweise nicht korrekt und müssten dann korrigiert werden.

Was tun, wenn es Streit um die Beurteilung gibt?

Ist das Arbeitszeugnis verfasst, kann der Mitarbeiter Einwendungen erheben – entweder, weil wichtige Aufgaben fehlen oder er mit der Bewertung nicht einverstanden ist. Nun liegt es an Ihnen, wie Sie mit diesen Einwendungen umgehen wollen. Werden Sie sich nicht einig, kann das Arbeitszeugnis auch von einem Richter geprüft werden. „Grundsätzlich geht man von einer durchschnittlichen und mithin befriedigenden Leistung aus“, erläutert Roman Osthues. „Wenn der Mitarbeiter eine bessere Bewertung will, muss er die überdurchschnittliche Leistung belegen können.“ Umgekehrt gilt: Ist die Bewertung unterdurchschnittlich, also schlechter als befriedigend, muss der ehemalige Arbeitgeber dies gut begründen.

Was passiert, wenn ich kein Zeugnis schreibe?

Es kommt immer etwas dazwischen und eigentlich schreiben Sie lieber kein Zeugnis als ein schlechtes? Keine gute Idee, meint Roman Osthues. Denn wenn Sie trotz Aufforderung kein qualifiziertes Arbeitszeugnis erteilen, kann ihr ehemaliger Mitarbeiter Sie auf Erstellung eines qualifizierten Zeugnisses verklagen. Im schlimmsten Fall müssen Sie sogar Schadenersatz infolge einer verspäteten, schlechten oder nicht erfolgten Zeugniserteilung zahlen. Das kann passieren, wenn Ihr ehemaliger Mitarbeiter beispielsweise nachweisen kann, dass er aufgrund des fehlenden Zeugnisses eine Stelle nicht bekommen hat und mit weniger Gehalt auskommen muss.

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