Fachkräftemangel

Zertifikate für Berufserfahrung: Das bringt das neue Validierungsgesetz

Ab Januar 2025 können sich Menschen ohne Ausbildung berufliche Fähigkeiten zertifizieren lassen. Gut so, sagen diejenigen, die im Projekt ValiKom Erfahrungen gesammelt haben.

4 Min.26.08.2024, 11:22 Uhr
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Alles in Ordnung? Zur Berufsvalidierung gehören praxisorientierte Aufgaben.
Alles in Ordnung? Zur Berufsvalidierung gehören praxisorientierte Aufgaben. Kzenon - stock.adobe.com
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Auf einen Blick

Das neue Berufsvalidierungs- und -digitalisierungsgesetz ermöglicht Berufserfahrenen ab 25 Jahren die Validierung von Fähigkeiten in einem Beruf, für den sie keine Ausbildung absolviert haben.

Seit 2015 hat das Projekt ValiKom, an dem auch 13 Handwerkskammern beteiligt sind, einen solchen Prozess erprobt und gute Erfahrungen gemacht.

Betriebe können so die Fähigkeiten von Quereinsteigern besser einschätzen – und deren Qualifikation auch in Zertifizierungsprozessen belegen.

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Es ist ein sperriger Name: Berufsvalidierungs- und -digitalisierungsgesetz (BVaDiG). Ende Juli ist es in Kraft getreten und soll ab dem kommenden Jahr dazu beitragen, den Fachkräftemangel im Handwerk zu mindern.

Die Idee: Wer in einem Beruf bereits Erfahrung sammeln konnte, aber keine entsprechende Ausbildung abgeschlossen hat, kann sich einzelne Fähigkeiten dieses Referenzberufs validieren lassen. Voraussetzung ist unter anderem, dass der Prüfling

  • mindestens 25 Jahre alt ist,
  • eine Berufserfahrung nachweisen kann, die mindestens das Anderthalbfache der üblichen Ausbildungszeit umfasst,
  • seinen Wohnsitz in Deutschland hat oder die Hälfte die Berufserfahrung in Deutschland gesammelt hat und
  • keinen Abschluss im Referenzberuf hat oder gerade eine solche Ausbildung absolviert.
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Der Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH) lobt das Gesetz. „Die Validierung bietet der für Handwerksbetriebe durchaus bedeutsamen Zielgruppe von Erwachsenen eine wichtige zweite Chance: Menschen, die durch langjährige Tätigkeit im Handwerk berufliche Kompetenzen erworben, aber keine Ausbildung abgeschlossen haben“, sagt ZDH-Generalssekretär Holger Schwannecke. Die Altersgrenze von 25 Jahren stelle sicher, dass die Berufsvalidierung nicht zu Lasten der beruflichen Ausbildung gehe.

Ausbildung light? Die Gefahr sieht die Kammer nicht

Die Befürchtung vor einer „Ausbildung light“ hatte die Diskussionen um das Gesetz begleitet. Eine Sorge, die Heidi von Häfen von der Handwerkskammer Oldenburg so nicht nachvollziehen kann. Sie koordiniert das Projekt ValiKom im Kammerbezirk. Bereits seit 2015 können Berufserfahrene in bestimmten Berufen ihre Fähigkeiten an den beteiligten 13 HWK, 17 IHK und zwei Landwirtschaftskammern validieren lassen. 46 Ausbildungsberufe sind gelistet, 22 davon aus dem Handwerk. Fast 3.000 Kandidaten haben ein Validierungsverfahren durchlaufen.

„Wir beraten die Kandidaten immer in Richtung Berufsausbildung, wenn das möglich ist“, betont von Häfen. Doch für viele von ihnen komme eine reguläre Ausbildung nicht in Frage. „Im Schnitt liegen die Teilnehmer deutlich über dem Mindestalter von 25 Jahren“, so von Häfen. Die Ausbildungsvergütung reiche dann nicht, um das tägliche Leben zu finanzieren. Dazu kommen oft sprachliche Hürden. „Auch wenn sich viele der ausländischen Kandidaten auf Deutsch gut verständigen können, ist Lesen und Verstehen der Lerninhalte in der Berufsschule eine ganz andere Herausforderung“, sagt die Projektkoordinatorin.

So läuft das ValiKom-Verfahren bislang ab

Und so funktioniert das Verfahren bislang: Wenn sich ein Interessent meldet, folgt zunächst eine ausführliche Beratung. Welchem Beruf ist die Arbeit besonders nah, also wo sind die meisten Kompetenzen? Dabei werden Alternativen berücksichtigt, die für den Kandidaten auf Grund seiner Voraussetzungen besser geeignet sein könnten, etwa die Teilnahme an der Gesellenprüfung als externer Prüfling. Dann folgt die Selbsteinschätzung: Was kann ich und in welchen Fähigkeiten möchte ich mich bewerten lassen? Am Schluss folgt die externe Bewertung. „Die Teilnehmenden zeigen ihre Fähigkeiten und Kenntnisse durch handlungs- und praxisorientierte Aufgaben “, erklärt von Häfen.

Die Bewertungen werden von Berufsexperten vorgenommen, zum Beispiel von Handwerksmeistern, die über eine entsprechende fachliche Qualifikation und über Erfahrung mit Ausbildung und Prüfung verfügen. Das Ergebnis wird an die zuständige Kammer übermittelt, die ein Validierungszertifikat ausstellt, das die volle oder teilweise Gleichwertigkeit mit dem Berufsabschluss bescheinigt.

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Der enge Zeitplan ist eine Herausforderung

So oder ähnlich soll das Verfahren auch ab dem 1. Januar 2025 ablaufen, fordert unter anderem der ZDH. Schließlich ist die Zeit knapp und bislang gibt es keine rechtliche Grundlage, auf der das Verfahren aus dem ValiKom-Projekt angepasst oder erweitert werden könnte. „Wir haben ja noch nicht alle Berufe im Verfahren“, nennt von Häfen eine der großen Herausforderungen. Zudem sei die Wertigkeit des künftigen Zertifikats eine andere als bisher im Rahmen des Projekts. Die volle Vergleichbarkeit mit dem Referenzberuf soll es ermöglichen, am Verfahren zur Erlangung des Meistertitels teilzunehmen. Hier sei aber noch viel Abstimmungsarbeit auf Bundesebene zu leisten, bis das neue Validierungsgesetz auch praktisch in Kraft tritt.

Es profitieren Kandidaten und Betriebe

Doch trotz allen Zeitdrucks: Heidi von Häfen ist überzeugt, dass die Berufsvalidierung für alle Seiten ein Erfolg werden kann. „Für die Teilnehmenden ist das Zertifikat oft eine große Motivation“, sagt sie. Schon die Selbsteinschätzung habe einen tollen Effekt, wenn den Menschen klar wird, wie viele Bereiche eines Berufes sie beherrschten, berichtet von Häfen. „Außerdem verleiht das Zertifikat mehr Unabhängigkeit, zum Beispiel wenn es darum gehe, den Arbeitgeber zu wechseln.

Auch für Betriebe sieht sie Vorteile: „Viele Kandidaten kommen von Trägern der beruflichen Bildung. Wenn sie sich mit einem Zertifikat bewerben, weiß der Arbeitgeber, was sie können und was nicht.“ Gerade in Zeiten des Fachkräftemangels könnten Betriebe Menschen mit anderen Bildungswegen eine Chance bieten, findet sie. Zudem seien die Zertifikate wertvoll für Betriebe, die sich ihre Qualitätssicherung zertifizieren lassen: „Dafür brauchen sie einen Nachweis über die Qualifikation der Mitarbeitenden.“

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