Schwarzarbeit vor Gericht: Das sagt die Rechtsprechung zu Geschäften ohne Rechnung.
Foto: Leupold, erstellt mit KI Midjourney
Schwarzarbeit vor Gericht: Das sagt die Rechtsprechung zu Geschäften ohne Rechnung.

Inhaltsverzeichnis

Recht

5 Beispiele, warum Schwarzarbeit keine gute Idee ist

Dem Fiskus entstehen durch Schwarzarbeit hohe Schäden. Diese Urteile zeigen, was Unternehmern blüht, wenn sie sich auf Geschäfte ohne Rechnung einlassen.

Auf einen Blick:

  • Schwarzarbeit vor Gericht? Das kommt manchmal vor – zum Beispiel wenn sich Auftraggeber und Auftragnehmer bei Geschäften ohne Rechnung um Baumängel streiten.
  • In diesem Artikel finden Sie Entscheidungen deutscher Gerichte, die Einblicke in die Konsequenzen von Schwarzarbeit geben.
  • Richter mussten sich beispielsweise schon mit Zahlungsanweisungen per Whatsapp, nachträglich vereinbarter Schwarzarbeit oder Anzeigen von Verwandten befassen.

Teurer Fehler: Unternehmer schreibt Whatsapp-Nachricht statt Rechnung:

Ein Betrieb schließt mit einem Kunden einen Vertrag über umfangreiche Bauarbeiten. Während der Bauausführung schreibt der Geschäftsführer des Baubetriebs dann folgende Whatsapp-Nachricht an den Kunden (Anmerkung der Redaktion: Rechtschreibung und Grammatik unverändert übernommen): „Kannst du bitte aufteilen 20 auf dass eine Konto und 15 auf dass andere Konto dass nicht so viel an die Augen von F… kommt Danke.“

Laut Oberlandesgericht Düsseldorf hätten die Parteien damit vereinbart, dass der Betrieb über einen erheblichen Teil der Leistungen keine betriebliche Rechnung ausstellt und somit auch keine Umsatzsteuer verlangt. Das sei ein Verstoß gegen das Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz und der geschlossene Vertrag somit ungültig. Folge für den Betrieb: Er hat keinen Anspruch auf den geforderten Werklohn in Höhe von rund 275.000 Euro.

Schwarzgeldabrede per Whatsapp: Kein Anspruch auf Werklohn

275.000 Euro – auf dieser Werklohnforderung bleibt ein Betrieb sitzen. Zum Verhängnis wurde ihm eine Whatsapp-Nachricht mit dem Kunden.
Artikel lesen

Ohne Mehrwertsteuer bar bezahlt: Werkvertrag nichtig!

Ein Kunde hat rund 4.000 Euro in bar zahlt. Anschließend erhält er vom Baubetrieb zwar eine Quittung – doch darauf ist keine Mehrwertsteuer ausgewiesen. Später verlangt der Kunde dann einen Kostenvorschuss zur Beseitigung von Mängeln.

Zu Unrecht, entscheidet das Schleswig-Holsteinische Oberlandesgericht. Der geschlossene Vertrag sei nichtig, so die Richter. Begründung: Gemäß Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz (SchwarzArbG) sei der Abschluss von Werkverträgen verboten, wenn die steuerpflichtige Vertragspartei ihre steuerlichen Pflichten nicht erfüllt. Das führe dazu, dass Werkverträge immer dann nichtig sind,

  • wenn ein Unternehmer gegen das Verbot vorsätzlich verstößt und
  • wenn der Auftraggeber den Verstoß des Unternehmers kennt und das bewusst zu seinem Vorteil nutzt.

Ohne Mehrwertsteuer bar bezahlt: Werkvertrag nichtig!

Rund 4000 Euro in bar gegen eine Quittung ohne Mehrwertsteuer? Das ist Schwarzarbeit, befand ein Gericht. Das hat Folgen für die Vertragsparteien.
Artikel lesen

Schwarzbau nicht automatisch mangelhaft

Eine Frau kauft ein Grundstück, zu dem auch ein Haus gehört, bei dem die Bodenplatte in Schwarzarbeit errichtet worden war. Als sie Mängel an der Bodenplatte feststellt, verklagt sie den Verkäufer. Der Bundesgerichtshof stellt in dem Fall klar, dass ein Grundstück nicht mangelhaft sei, nur weil darauf ein schwarz gebautes Gebäude steht.

Verstöße gegen das Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz sagten nur etwas über das Geschäftsgebaren des Verkäufers aus und nicht über das dort errichtete Gebäude. Auf den Wert des Grundstücks wirke sich ein solcher Verstoß daher nicht aus.

Schwarzarbeit: Bau nicht automatisch mangelhaft

Ein Gebäude wird teilweise in Schwarzarbeit gebaut. Laut BGH spricht das nicht automatisch für einen Baumangel.
Artikel lesen

Bruder angezeigt: Wann Verwandte keinen Rückzieher machen können

Ein Stuckateur wird von seinem Bruder angezeigt – wegen Schwarzarbeit. Der Bruder packt beim Zoll detailliert aus. Die Informationen interessieren auch den Fiskus, der kurz darauf eigene Ermittlungen aufnimmt. Schließlich kommt es zu einem Steuerstrafprozess und der Bruder wird als Zeuge vor Gericht geladen. In der mündlichen Verhandlung pocht er allerdings auf sein Aussageverweigerungsrecht. Doch das Finanzgericht zieht bei der Urteilsfindung die früheren Aussagen des Bruders trotzdem heran. Dagegen klagt der Stuckateur – ohne Erfolg.

Vom Bruder angezeigt: Gericht erlaubt keinen Rückzieher

Steuerhinterziehung und Schwarzarbeit: Ein Handwerker wird von seinem Bruder angezeigt – doch vor Gericht verweigert der Bruder die Aussage. Das hätte er sich besser früher überlegt.
Artikel lesen

Der Bundesfinanzhof (BFH) stellt schließlich klar, dass ein Finanzgericht frühere Zeugenaussagen von ordnungsgemäß belehrten Zeugen auch dann verwerten darf, wenn der Zeuge sich vor dem Finanzgericht auf das Auskunftsverweigerungsrecht beruft. In dem behandelten Fall hat der Bruder detaillierte Angaben gemacht, obwohl er sowohl von den Zollbeamten als auch von der Steuerfahndung über sein Auskunftsverweigerungsrecht belehrt worden sei.

Schwarzarbeit nachträglich vereinbart: Ist Vertrag ungültig?

Erst schließt ein Handwerker einen regulären Vertrag. Später vereinbart er mit dem Kunden, dass er einen Teil des Werklohns schwarz bekommt. Schließlich moniert der Kunde Mängel und verlangt sein Geld zurück.

Auch nachträglich vereinbarte Schwarzarbeit macht Vertrag nichtig

Erst ein regulärer Vertrag und dann doch einen Teil des Werklohns schwarz bekommen? Keine gute Idee: Solche Absprachen haben weitreichende Folgen.
Artikel lesen

Das geht nicht, entscheidet der Bundesgerichtshof und verweist auf das Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz (SchwarzArbG). Demnach ist der Abschluss von Verträgen grundsätzlich verboten, wenn eine steuerpflichtige Vertragspartei ihren steuerlichen Pflichten nicht nachkommt, die sich aus der vereinbarten Werkleistung ergeben. Dieses Verbot greift laut Bundesgerichtshof auch dann, wenn die Schwarzarbeit nicht von vornherein beabsichtigt ist. Somit sind Verträge auch dann unwirksam, wenn die Schwarzarbeit erst nachträglich vereinbart wird.

Tipp: Sie wollen keine wichtigen Infos zum Thema Arbeitsrecht verpassen? Dann abonnieren Sie hier den handwerk.com-Newsletter. Jetzt hier anmelden!

Auch interessant:

Arbeitsrecht: Diese 10 Urteile sollten Arbeitgeber kennen

Befristung, Videoüberwachung oder Resturlaub – es gibt viele Gründe für Streit mit Mitarbeitern. Diese Urteile des Bundesarbeitsgerichts sollten Chefs kennen.
Artikel lesen

Urlaub: Diese Urteile sollten Arbeitgeber kennen

Manche Arbeitnehmer verplanen zu wenig Urlaubstage, andere zu viele. Beides kann zu Streit führen. 9 Urteile zum Thema Urlaub im Überblick.
Artikel lesen

Streitfall Krankheit: 10 Urteile, die Sie kennen sollten!

Manche Mitarbeiter täuschen ihre Krankheit nur vor, andere fallen längerfristig aus – beides kann zu Streit im Betrieb führen. 10 Urteile zum Thema Krankheit im Überblick.
Artikel lesen

Arbeitszeugnisse: Diese 7 Urteile sollten Arbeitgeber kennen

Arbeitszeugnisse sind oft Anlass für Streit. Doch was können Sie als Arbeitgeber machen und was nicht? Diese 7 Urteile sollten Sie kennen.
Artikel lesen

Frustriert von der Mitarbeitersuche?

handwerk.com und die Schlütersche helfen Ihnen Ihre offenen Stellen einfach, zeit- und kostensparend mit den richtigen Kandidaten zu besetzen! Mehr als 500 Betriebe vertrauen uns bei der Mitarbeitersuche!

Jetzt Bewerber finden!

Wir haben noch mehr für Sie!

Praktische Tipps zur Betriebsführung und Erfahrungsberichte von Kollegen gibt es dienstags und donnerstags auch direkt ins Postfach: nützlich, übersichtlich und auf den Punkt.
Melden Sie sich jetzt für unseren Newsletter an - schnell und kostenlos!
Wir geben Ihre Daten nicht an Dritte weiter. Die Übermittlung erfolgt verschlüsselt. Zu statistischen Zwecken führen wir ein anonymisiertes Link-Tracking durch.
Kleine Mängel bedeuten für das Fahrtenbuch nicht automatisch das Aus, wenn der zu versteuernde Privatanteil nachweisbar ist.

Steuern

Steuerfalle: Diese 10 Fahrtenbuch-Urteile sollten Sie kennen!

Wie viel Fehler sind im Fahrtenbuch erlaubt? Können auch Mitarbeiter dafür haften? 10 Fragen und Antworten zum Fahrtenbuch.

    • Steuern
Wenn Kunden mehrere Möglichkeiten haben, bei Ihnen zu bezahlen, vergrößert das die Chance auf eine schnelle Bezahlung.

Unternehmensfinanzierung

12 Tipps: So zahlen Ihre Kunden pünktlich bei Ihnen

Bei vielen Kunden sitzt das Geld nicht mehr so locker. 12 Tipps wie Sie Ihr Geld dennoch pünktlich erhalten und Zahlungsausfälle vermeiden.

    • Unternehmensfinanzierung
Schwarzarbeiter im Betrieb: „Wenn man so etwas duldet, sind die Konsequenzen langfristig viel schlimmer“, sagt ein Handwerksmeister.

Personal

Schwarzarbeit: Der Feind im eigenen Betrieb

Was tun Sie, wenn Sie Mitarbeitende bei der Schwarzarbeit erwischen? Dieser Handwerksmeister musste sich entscheiden.

    • Personal, Politik und Gesellschaft
Vorsicht: Wer Mitarbeitenden bewusst Firmenwagen, Werkzeug und Material für private Schwarzarbeit überlässt, leistet Beihilfe zur Steuerhinterziehung.

Personal

Haftungsfalle für den Chef: Schwarzarbeiter im Team!

Ihr Team arbeitet nach Feierabend schwarz? Manche Chefs im Handwerk drücken dabei ein Auge zu – doch die Grenze zur Haftung ist schnell überschritten.

    • Personal, Recht, Arbeitsrecht, Steuern