Müssen Gebäudereiniger, Bau- und Ausbaubetriebe bald Firmenhandys für alle Mitarbeiter anschaffen? Ein Gesetz zur digitalen Zeiterfassung könnte sie dazu zwingen: ein Überblick.
Per Gesetz will das Bundesarbeitsministerium die Minijobs reformieren und zugleich die Regeln zur Arbeitszeiterfassung verschärfen. Offiziell veröffentlicht hat das Ministerium das Papier noch nicht, aber es ist im Netz schon zu finden.
Kurz und einfach hält es der Gesetzentwurf: Betriebe sollen für ihren Mitarbeiter künftig den Beginn und das Ende der Arbeitszeit sowie die Dauer der Arbeitszeit aufzeichnen – „jeweils am Tag der Arbeitsleistung elektronisch und manipulationssicher“. Die Aufzeichnungen sollen sie dann mindestens zwei Jahre aufbewahren.
Strengere Regeln für die Arbeitszeiterfassung sollen dem Gesetzentwurf zufolge künftig nicht nur für Minijobber gelten. Das Bundesarbeitsministerium will dazu auch alle Branchen verpflichten, die im Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz aufgeführt sind.
Laut § 2a Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz wären aus dem Handwerk das Baugewerbe und die Gebäudereinigung von den geplanten Pflichten betroffen. Welche Gewerke zum Baugewerbe zählen, geht aus dem Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz allerdings nicht hervor. Die Bundesvereinigung Bauwirtschaft geht davon aus, dass alle Bau- und Ausbaugewerke betroffen sein dürften, die sich über ihre Spitzenverbände in der Bundesvereinigung Bauwirtschaft zusammengeschlossen haben. Das sind folgende 15 Verbände:
Zudem sind in § 2a Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz folgende Branchen genannt:
Strengere Regeln bei der Arbeitszeiterfassung sollen zudem für Betriebe eingeführt werden, die Leiharbeitnehmer im Rahmen der Arbeitnehmerüberlassung entleihen. Gleiches soll für Betriebe gelten, die wegen dem Arbeitnehmerentsendesetz vom Zoll kontrolliert werden.
„Die Vorgaben zur Digitalisierung der Arbeitszeitaufzeichnungen sind fernab der betrieblichen Realität und faktisch nicht umsetzbar, kritisiert der Bundesinnungsverband des Gebäudereiniger-Handwerks (BIV) die Pläne des Bundesarbeitsministeriums.
Die größte Sorge der Gebäudereiniger: Für alle Mitarbeiter, die regelmäßig unterwegs sind, müssten die Arbeitgeber mobile Endgeräte zur Erfassung der Arbeitszeiten kaufen, da private Mobiltelefone aus Gründen des Datenschutzes nicht genutzt werden dürften. Die digitale Erfassung der Arbeitszeiten stelle die Gebäudereiniger und alle anderen dezentral arbeitenden Branchen vor „juristisch und technisch nicht lösbare Probleme“.
Nach Einschätzung des BIV müssen alleine in der Gebäudereinigung mindestens 700.000 Geräte beschafft und mit entsprechender Software programmiert werden. Zudem müssten mindestens 700.000 Beschäftigte eingewiesen werden. „Dabei ist angesichts der neuen gesetzlichen Vorgabe eine Null-Prozent-Fehlerquote in der Bedienung zu gewährleisten.“ Das sei „undenkbar“.
Kritik an den geplanten Pflichten bei der Arbeitszeiterfassung kommt auch von der Bundesvereinigung Bauwirtschaft. Die Regelung sei für mobil eingesetzte Arbeiter auf Baustellen oder bei Arbeiten in privaten Haushalten in großen Teilen nicht praktikabel.
Aus Sicht von Marcus Nachbauer, Vorsitzender der Bundesvereinigung Bauwirtschaft, kommen bei der technischen Umsetzung nur fest installierte Terminals zur Zeiterfassung oder vom Arbeitgeber zur Verfügung zu stellende mobile Zeiterfassungsgeräte in Frage. „Beides ist nicht praktikabel beziehungsweise mit einem hohen Kostenaufwand verbunden“, betont er. Die Baubeschäftigten kämen größtenteils direkt von zuhause auf die Baustelle und müssten daher mit Erfassungsgeräten ausgestattet werden.
Laut Nachbauer käme auf Betriebe eine Kostenbelastung von hunderten Millionen Euro plus laufenden Kosten zu. „Das kann nicht ernst gemeint sein“ sagt der Vorsitzende der Bundesvereinigung Bauwirtschaft und fordert den Bundesarbeitsminister auf den Referentenentwurf zurückzunehmen und zu korrigieren. „Die vorhandenen Regelungen zur Arbeitszeitdokumentation sind vollkommen ausreichend“, so Nachbauer.
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