Pflicht zur digitalen Arbeitszeiterfassung soll für Betriebe in einigen Branchen kommen – auch viele Handwerker dürfen betroffen sein.
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Pflicht zur digitalen Arbeitszeiterfassung soll für Betriebe in einigen Branchen kommen – auch viele Handwerker dürfen betroffen sein.

Inhaltsverzeichnis

Pläne des Bundesarbeitsministeriums

Gesetz zur digitalen Zeiterfassung: Diese Gewerke wären betroffen!

Müssen Gebäudereiniger, Bau- und Ausbaubetriebe bald Firmenhandys für alle Mitarbeiter anschaffen? Ein Gesetz zur digitalen Zeiterfassung könnte sie dazu zwingen: ein Überblick.

  • Betriebe des Baugewerbes, die Gebäudereiniger und Betriebe, die Minijobber beschäftigen, sollen zur digitalen Aufzeichnung der Arbeitszeiten verpflichtet werden. Das sieht ein Referentenentwurf des Bundesarbeitsministeriums vor.
  • Um die Vorgaben umzusetzen, müssten Betriebe für ihre Mitarbeiter Firmenhandys anschaffen, da private Mobiltelefone zur Aufzeichnung nicht genutzt werden dürfen, fürchtet der Bundesverband der Gebäudereiniger.
  • Auch der Bundesverband der Bauwirtschaft geht von Kosten in Höhe von hunderten Millionen Euro für Betriebe aus und fordert vom Minister, den Referentenentwurf zurückzuziehen.
  • Update 19. Februar: „Uns ist es gelungen, die elektronische Arbeitszeitkontrolle auf allen Baustellen abzuwenden“, meldet der ZDB. Mehr Infos dazu lesen Sie hier.

Per Gesetz will das Bundesarbeitsministerium die Minijobs reformieren und zugleich die Regeln zur Arbeitszeiterfassung verschärfen. Offiziell veröffentlicht hat das Ministerium das Papier noch nicht, aber es ist im Netz schon zu finden.

Arbeitszeiterfassung: Welche Pflichten sind geplant?

Kurz und einfach hält es der Gesetzentwurf: Betriebe sollen für ihren Mitarbeiter künftig den Beginn und das Ende der Arbeitszeit sowie die Dauer der Arbeitszeit aufzeichnen – „jeweils am Tag der Arbeitsleistung elektronisch und manipulationssicher“. Die Aufzeichnungen sollen sie dann mindestens zwei Jahre aufbewahren.

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Welche Gewerke sind betroffen?

Strengere Regeln für die Arbeitszeiterfassung sollen dem Gesetzentwurf zufolge künftig nicht nur für Minijobber gelten. Das Bundesarbeitsministerium will dazu auch alle Branchen verpflichten, die im Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz aufgeführt sind.

Laut § 2a Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz wären aus dem Handwerk das Baugewerbe und die Gebäudereinigung von den geplanten Pflichten betroffen. Welche Gewerke zum Baugewerbe zählen, geht aus dem Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz allerdings nicht hervor. Die Bundesvereinigung Bauwirtschaft geht davon aus, dass alle Bau- und Ausbaugewerke betroffen sein dürften, die sich über ihre Spitzenverbände in der Bundesvereinigung Bauwirtschaft zusammengeschlossen haben.  Das sind folgende 15 Verbände:

  1. Bundesinnungsverband des Gebäudereiniger-Handwerk
  2. Bundesverband Farbe Gestaltung Bautenschutz
  3. Bundesverband Garten-, Landschafts- und Sportplatzbau e.V.
  4. Bundesverband Gerüstbau e.V.
  5. Bundesverband Metall - Vereinigung Deutscher Metallhandwerke
  6. Bundesverband Rollladen + Sonnenschutz e.V.
  7. Bundesverband des Schornsteinfegerhandwerks - Zentralinnungsverband (ZIV)
  8. Deutscher Holzfertigbau-Verband e.V.
  9. Tischler Schreiner Deutschland - Bundesinnungsverband
  10. Zentralverband der Deutschen Elektro- und Informationstechnischen Handwerke
  11. Zentralverband des Deutschen Dachdeckerhandwerks e.V.
  12. Zentralverband Deutsches Baugewerbe e.V.
  13. Zentralverband Raum und Ausstattung
  14. Zentralverband Sanitär Heizung Klima
  15. Zentralverband Schilder und Lichtreklame - Bundesinnungsverband der Schilder- und Lichtreklamehersteller

Zudem sind in § 2a Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz folgende Branchen genannt:

  • das Gaststätten- und Beherbergungsgewerbe,
  • das Personenbeförderungsgewerbe,
  • das Speditions-, Transport- und damit verbundenen Logistikgewerbe,
  • das Schaustellergewerbe,
  • Unternehmen der Forstwirtschaft,
  • Unternehmen, die sich am Auf- und Abbau von Messen und Ausstellungen beteiligen,
  • die Fleischwirtschaft,
  • das Prostitutionsgewerbe,
  • das Wach- und Sicherheitsgewerbe.

Strengere Regeln bei der Arbeitszeiterfassung sollen zudem für Betriebe eingeführt werden, die Leiharbeitnehmer im Rahmen der Arbeitnehmerüberlassung entleihen. Gleiches soll für Betriebe gelten, die wegen dem Arbeitnehmerentsendesetz vom Zoll kontrolliert werden.

Gebäudereiniger: 700.000 neue Firmenhandys?

„Die Vorgaben zur Digitalisierung der Arbeitszeitaufzeichnungen sind fernab der betrieblichen Realität und faktisch nicht umsetzbar, kritisiert der Bundesinnungsverband des Gebäudereiniger-Handwerks (BIV) die Pläne des Bundesarbeitsministeriums.

Die größte Sorge der Gebäudereiniger: Für alle Mitarbeiter, die regelmäßig unterwegs sind, müssten die Arbeitgeber mobile Endgeräte zur Erfassung der Arbeitszeiten kaufen, da private Mobiltelefone aus Gründen des Datenschutzes nicht genutzt werden dürften. Die digitale Erfassung der Arbeitszeiten stelle die Gebäudereiniger und alle anderen dezentral arbeitenden Branchen vor „juristisch und technisch nicht lösbare Probleme“.

Nach Einschätzung des BIV müssen alleine in der Gebäudereinigung mindestens 700.000 Geräte beschafft und mit entsprechender Software programmiert werden.  Zudem müssten mindestens 700.000 Beschäftigte eingewiesen werden. „Dabei ist angesichts der neuen gesetzlichen Vorgabe eine Null-Prozent-Fehlerquote in der Bedienung zu gewährleisten.“ Das sei „undenkbar“.

Bauwirtschaft: „Das kann nicht ernst gemeint sein“

Kritik an den geplanten Pflichten bei der Arbeitszeiterfassung kommt auch von der Bundesvereinigung Bauwirtschaft. Die Regelung sei für mobil eingesetzte Arbeiter auf Baustellen oder bei Arbeiten in privaten Haushalten in großen Teilen nicht praktikabel.

Aus Sicht von Marcus Nachbauer, Vorsitzender der Bundesvereinigung Bauwirtschaft, kommen bei der technischen Umsetzung nur fest installierte Terminals zur Zeiterfassung oder vom Arbeitgeber zur Verfügung zu stellende mobile Zeiterfassungsgeräte in Frage. „Beides ist nicht praktikabel beziehungsweise mit einem hohen Kostenaufwand verbunden“, betont er. Die Baubeschäftigten kämen größtenteils direkt von zuhause auf die Baustelle und müssten daher mit Erfassungsgeräten ausgestattet werden.

Laut Nachbauer käme auf Betriebe eine Kostenbelastung von hunderten Millionen Euro plus laufenden Kosten zu. „Das kann nicht ernst gemeint sein“ sagt der Vorsitzende der Bundesvereinigung Bauwirtschaft und fordert den Bundesarbeitsminister auf den Referentenentwurf zurückzunehmen und zu korrigieren. „Die vorhandenen Regelungen zur Arbeitszeitdokumentation sind vollkommen ausreichend“, so Nachbauer.

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