hund-wartet.jpeg
Foto: Javier brosch - stock.adobe.com
Die Arbeit kann warten, der Hund nicht.

Urteil

Der Hund geht vor: Chef darf Arbeitszeit nicht ändern

Die Sorge für ein Haustier kann wichtiger sein als betriebliche Gründe für Änderungen der Arbeitszeit.

Ein Arbeitgeber kann die Verteilung der Arbeitszeit seiner Mitarbeiter im Rahmen von Gesetzen, Tarifverträgen oder individuellen Vertragsvereinbarungen ändern. Stehen der Verschiebung aber triftige Gründe entgegen, muss der Mitarbeiter das nicht hinnehmen. Ist die Betreuung eines Hundes ein solcher Grund? Darüber entschied jetzt das Arbeitsgericht Hagen.

Keine Ausbildung durch Betrieb: Azubi steht Tariflohn zu

Ein Betrieb stellt einen Azubi ein, bildet ihn aber nicht zum Gebäudereiniger aus, sondern lässt ihn Vollzeit arbeiten. Der Streit um die Vergütung landet schließlich vor Gericht.
Artikel lesen

Der Fall: Ein Kurierfahrer, der seine Arbeitszeit von 25 Stunden pro Woche immer zwischen 8 und 13 Uhr ableistete, sollte neue Arbeitszeiten akzeptieren. Sein Arbeitgeber verlangte, dass er an vier Tagen kürzer, freitags aber sieben Stunden arbeiten solle. Der Fahrer lehnte dies mit der Begründung ab, er führe für seine Vollzeit arbeitende Frau den Haushalt, kümmere sich um den allein lebenden Schwiegervater und müsse zudem den gemeinsamen Hund betreuen, der nicht über so lange Zeit sich selbst überlassen bleiben dürfe. Er klagte gegen seinen Arbeitgeber.

Das Urteil: Das Arbeitsgericht Hagen entschied im Sinne des Klägers. Der Arbeitgeber habe die Interessen seines Mitarbeiters bei der Lage der Arbeitszeit nicht ausreichend berücksichtigt. Damit meinte das Gericht jedoch nicht die Haushaltsführung oder die Betreuung des Schwiegervaters: Solche wichtigen Termine und Arbeiten könnten auch an anderen Wochentagen erledigt werden, so die Richter. Bei der Betreuung des Hundes sehe die Sache aber anders aus. Aus Gründen des Tierschutzes dürfe der Hund nicht so lange unversorgt bleiben. (Urteil vom 16.02.2021, Az. 4 Ca 1688/20)

Tipp: Sie wollen keine wichtigen Infos zum Thema Arbeitsrecht  verpassen? Dann abonnieren Sie hier den handwerk.com-Newsletter. Jetzt hier anmelden!

Auch interessant: 

Überstunden? Arbeitnehmer sind in der Beweispflicht!

Knapp 300 Überstunden wollte sich eine Buchhalterin auszahlen lassen. Doch mit der Klage gegen ihren Arbeitgeber kam die Frau vor Gericht nicht durch.
Artikel lesen

Mitarbeiter gekündigt: Zahlt Betrieb für Überstunden?

Werden Überstunden automatisch verrechnet, wenn ein Betrieb einen gekündigten Mitarbeiter freistellt? Darüber hat das Bundesarbeitsgericht entschieden.
Artikel lesen

Frustriert von der Mitarbeitersuche?

handwerk.com und die Schlütersche helfen Ihnen Ihre offenen Stellen einfach, zeit- und kostensparend mit den richtigen Kandidaten zu besetzen! Mehr als 500 Betriebe vertrauen uns bei der Mitarbeitersuche!

Jetzt Bewerber finden!

Wir haben noch mehr für Sie!

Praktische Tipps zur Betriebsführung und Erfahrungsberichte von Kollegen gibt es dienstags und donnerstags auch direkt ins Postfach: nützlich, übersichtlich und auf den Punkt.
Melden Sie sich jetzt für unseren Newsletter an - schnell und kostenlos!
Wir geben Ihre Daten nicht an Dritte weiter. Die Übermittlung erfolgt verschlüsselt. Zu statistischen Zwecken führen wir ein anonymisiertes Link-Tracking durch.
Per Fingerabdruck einchecken? Viele Arbeitgeber befürchten, dass sich ihre Mitarbeitenden durch genaue Arbeitszeiterfassung kontrolliert fühlen.

Mehr Flexibilität

Arbeitszeiterfassung: Lieber wochenweise abrechnen?

Viele Arbeitgeber bevorzugen eine wöchentliche Höchstarbeitszeit und halten eine exakte Arbeitszeiterfassung für schwer umsetzbar. Wie sehen Sie das?

    • Personal, Politik und Gesellschaft
Euro-Schein und Euro-Münzen mit Werkzeug

Arbeitsrecht

Minijob auf Abruf: wöchentliche Arbeitszeit festlegen

Wer seine Minijobber auf Abruf beschäftigt, sollte eine wöchentliche Arbeitszeit vertraglich festschreiben. Sonst droht die Sozialversicherungspflicht.

    • Personal, Recht
Entspannte Mütter, entspannte Kinder: Attraktiv für Frauen mit Familien sind Arbeitgeber dann, wenn sie flexible Arbeitszeiten anbieten.

Ideen sind gefragt

4 Tipps: So werden Betriebe attraktive Arbeitgeber für Mütter

Flexible Arbeitszeiten, Kinderbetreuung, Ferienaktionen: Darauf sollten Betriebe setzen, die Mütter beschäftigen wollen. Doch auch andere Kleinigkeiten machen den Unterschied.

    • Personal
Schreinermeister Marko Prentzel: „Wir fertigen Holzfenster ab 76 Millimeter Dicke. Damit haben wir das bessere Produkt gegenüber dem 68er Holz.“

Holzhelden

Spezialität Holzfenster: „Wir dürfen nicht der Flaschenhals sein“

Als Spezialist für Holzfenster arbeitet dieser Betrieb viel für Kollegen. Wichtige Geschäftsbasis: Verlässlichkeit. Das gilt auch für den Beschlags-Lieferanten.

    • Holzhelden