- Wer Arbeiten ohne Rechnung ausführt, hat ein Problem: Schwarzgeld. Wie kommt das Geld in Umlauf, ohne dass es dem Finanzamt oder seinen Betriebsprüfern auffällt?
- Die Chancen dafür sind gering – und sie werden immer kleiner. Denn die Betriebsprüfer haben Zugriff auf zahlreiche Informationen, Kontroll- und Vergleichsmöglichkeiten.
- Nicht nur die Buchhaltung des Betriebs durchleuchtet der Fiskus. Auch im Internet ist er unterwegs, auf Baustellen zusammen mit der Finanzkontrolle Schwarzarbeit oder als anonymer Testkäufer im Betrieb.
- Zudem gleicht er die private Lebenshaltung mit den Privatentnahmen ab – und wie beides zusammenpasst.
- Nicht zuletzt versorgen ihn Kunden und Subunternehmer regelmäßig mit Kontrollmitteilungen.
1. Zu geringe Privatentnahmen, die nicht zum Lebensstil passen
Wer seinen Lebensunterhalt zum Teil durch Schwarzgeld finanziert, macht den Betriebsprüfer neugierig: Entsprechen die Privatentnahmen in Ihrem Betrieb dem, was in vergleichbaren Unternehmen üblich ist? Falls nicht, wird der Prüfer vermuten, dass Sie einen Teil Ihrer Einnahmen nicht erfasst und nicht versteuert haben.
Die Gefahr besteht besonders dann, wenn Ihre Privatentnahmen nicht zu Ihrem Lebensstil passen. Vorsichtig sollten Sie deshalb bei scheinbar unverfänglichem Smalltalk mit dem Prüfer zu Themen wie Urlaub, Hobbys und Aktivitäten Ihrer Kinder sein. Was teuer klingt, macht den Prüfer neugierig.
2. Vermögenszuwachs ohne Belege
Auch den privaten Vermögenszuwachs hat der Betriebsprüfer im Blick: Woher kommt das Geld für das neue Eigenheim? Passt das mit Ihren Privatentnahmen aus dem Betrieb zusammen? Selbst wenn Sie den Bau in Eigenleistung hochgezogen haben, wird der Prüfer wissen wollen, woher das verbaute Material stammt – und wie Sie es bezahlt haben.
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3. Anhaltende Verluste
Wer mehrere Jahre in Folge Verluste erwirtschaftet, muss ebenfalls mit dem Besuch des Betriebsprüfers rechnen. Denn kein Unternehmer kann sich stetige Verluste dauerhaft leisten – es sei denn, er nimmt Schwarzgeld ein.
4. Hoher Wareneinsatz ohne passenden Umsatz
Das Finanzamt kalkuliert den Umsatz nach und gleicht diesen mit dem Wareneinsatz ab. Wer den Wareneinkauf bucht, ohne dazu passende Umsätze nachzuweisen, steht schnell im Verdacht, Leistungen unter der Hand erbracht und Schwarzgeld vereinnahmt zu haben.
Bei der Nachkalkulation orientieren sich die Betriebsprüfer an den Richtsätzen der Finanzverwaltung für das jeweilige Gewerk. Liegen die Aufschlag- und Gewinnsätze erheblich unter dem Richtsatz, werden die Prüfer genauer hinschauen.
5. Ehegattendarlehen aus Schwarzgeld
Auf die Spur kommt der Betriebsprüfer auch, wenn Schwarzgeld als Ehegattendarlehen getarnt ins Betriebsvermögen eingeschleust wird. Der Fiskus nimmt die einem Betrieb gewährten Privatdarlehen genau unter die Lupe: Woher hat der Ehegatte das Geld?
Alle Angaben werden die Beamten genau überprüfen, zum Beispiel wenn die Ehefrau behauptet, ihre Eltern hätten ihr zuvor eine größere Summe in bar geschenkt. Auch dann stellt der Fiskus die Frage: Woher hatten die Eltern das Geld – und dann noch in bar?
6. Umsätze über Internetplattformen ohne Buchung
Sie haben zu viel Material bestellt und verkaufen es weiter auf Ebay oder Sie machen Umsätze auf Amazon? Das Finanzamt kann von solchen Plattformen problemlos Kontrollmitteilungen anfordern. Tauchen die Umsätze nicht in der Buchhaltung auf, haben Sie ein Problem.
Zudem ermittelt das Bundeszentralamt für Steuern mit einer Suchmaschine namens Xpider das Internet nach Unternehmen und Personen, die dort Waren und Dienstleistungen anbieten. Xpider ist laut Bundeszentralamt in der Lage, „automatisiert Internetseiten zu identifizieren, die auf eine unternehmerische Tätigkeit schließen lassen“. Die Ergebnisse meldet das Amt den Finanzbehörden.
7. Gemeinsame Kontrollen durch FKS und Betriebsprüfer
Seit einigen Jahren dürfen Finanzbeamte auch die Zöllner von der Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) bei deren Einsätzen begleiten – zu einer Lohnsteuer-Nachschau. Der Unternehmer muss auf Verlangen alle Lohnunterlagen wie auch relevante Bankunterlagen, Bücher und Geschäftspapiere vorlegen. Weil FKS und Betriebsprüfer gemeinsam unterwegs sind, enttarnen sie schneller zwielichtige Vertragsverhältnisse: Wer arbeitet hier in wessen Auftrag – und wie wird bezahlt?
Im Verdachtsfall können Betriebsprüfer ohne vorherige Prüfungsanordnung direkt zur Außenprüfung übergehen.
8. Abdeckrechnungen durch Scheinfirma
Auch sogenannten Abdeckrechnungen kommen Betriebsprüfer regelmäßig auf die Spur: Abdeckrechnungen kommen ins Spiel, wenn ein Betrieb einen Auftrag übernimmt und die Arbeiten schwarz ausführen lässt. Damit Umsatz und Aufwände zueinander passen, beauftragt der Betrieb scheinbar einen Subunternehmer mit den Arbeiten. Doch die Scheinfirma erbringt keine Leistungen, sondern stellt nur eine Rechnung, kassiert eine Gebühr und gibt dem Auftraggeber den Rest des Rechnungsbetrags zurück.
Fündig werden Betriebsprüfer auch in solchen Fällen regelmäßig durch die FKS. Die informiert regelmäßig die Sozialversicherungsträger und Finanzbehörden über ihre Fälle.
9. Kontrollmitteilungen zum Steuerbonus
Eigentlich sollte der Steuerbonus auf Handwerkerleistungen keinerlei Probleme bereiten: Den Bonus können Kunden nur in Anspruch nehmen, wenn ein Betrieb seine Leistungen sauber aufgeschlüsselt abrechnet der Kunde den Rechnungsbetrag überweist. Die Handwerkerrechnung reicht der Kunde dann mit seiner Steuererklärung ein und kann so bis zu 20 Prozent der Arbeitsleistung steuermindernd ansetzen.
Doch nicht jedem Privatkunden ist das klar. Deshalb reichen Verbraucher mit ihrer Steuererklärung regelmäßig Quittungen von Handwerkern ein, die sie in bar gezahlt haben. Diese Information landet als Kontrollmaterial beim für den jeweiligen Handwerker zuständigen Finanzamt. Findet sich der Umsatz dort bei der nächsten Betriebsprüfung nicht in den Büchern, hat der Betrieb ein Problem.
10. Testkäufe durch den Fiskus
Mit der Kassen-Nachschau ohne Vorankündigung haben Betriebsprüfer zudem die Möglichkeit, bargeldintensiven Betrieben direkt auf die Finger zu schauen. Dabei dürfen die Finanzbeamten auch anonym Testkäufe durchführen. Zu erkennen geben müssen sie sich erst, wenn sie offiziell zur Nachprüfung schreiten – wenn sie kontrollieren, ob die Einnahmen aus dem Testkauf ordnungsgemäß in der Kasse gelandet sind.
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